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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 27 StPO vom 2021

Art. 27 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 270

Gegenstand der Überwachung

Es dürfen Post- und Fernmeldeverkehr folgender Personen überwacht werden:110

a.
der beschuldigten Person;
b.
von Drittpersonen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen angenommen werden muss, dass:
1.111
die beschuldigte Person die Postadresse oder den Fernmeldedienst der Drittperson benutzt, oder
2.
die Drittperson für die beschuldigte Person bestimmte Mitteilungen entgegennimmt oder von dieser stammende Mitteilungen an eine wei­tere Person weiterleitet.

110 Fassung gemäss Anhang Ziff. II 1 des BG vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 117; BBl 2013 2683).

111 Fassung gemäss Anhang Ziff. II 1 des BG vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 117; BBl 2013 2683).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 27 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEBK 2017 526DNA-ProfilBeschwerde; Beschwerdeführer; DNA-Profil; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; DNA-Profils; Tatverdacht; Verfahren; Sachen; Verfahrens; Beschwerdeverfahrens; Person; Erstellung; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahme; Kantons; Bundesgericht; Tatverdachts; Unbekannte; Täterschaft; Hinreichenden; Oberrichter; Kantonspolizei; Angefochtene; • Untersuchung; Mieter; Delikt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 115 (1B_111/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 BV ; Art. 221, Art. 229-233 und Art. 363 f. StPO. Ausreichende gesetzliche Grundlage für Sicherheitshaft im massnahmenrechtlichen gerichtlichen Nachverfahren. Auseinandersetzung mit dem Urteil des EGMR I.L. gegen Schweiz vom 3. Dezember 2019. Die analoge Anwendung der Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren stützt sich auf eine lang andauernde und konstante Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Hinzu kommt, dass das Bundesgericht in diversen Entscheiden eine klare gesetzliche Regelung zur vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft aus Gründen der Rechtssicherheit als wünschbar bezeichnet und der Gesetzgeber diese Anregung konsequent aufgenommen hat. Im hier beurteilten Fall ist nicht ersichtlich, dass die massgeblichen Rechtsquellen für den anwaltlich verbeiständeten Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherheitshaft nicht voraussehbar oder nicht hinreichend klar gewesen wären (E. 2).
Urteil; Recht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Rechtsprechung; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Konstante; Schweiz; Beschwerde; Vollzug; Verfahren; Trägliche; Stationäre; Gerichtliche; Anordnung; Gerichtlichen; Gesetzlich; Stationären; Entscheide; Bestimmungen; Selbstständigen; Träglichen; Beschwerdeführer; Praxis; Freiheit; Prozessordnung; Verwahrung
144 IV 254Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1, Art. 278 StPO; Zufallsfund, absolute Unverwertbarkeit bei nicht genehmigter Überwachung. Die Genehmigung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einer Zielperson umfasst nicht auch die Überwachung des nicht beschuldigten Kommunikationspartners. Erkenntnisse über Straftaten von Personen, die in der Überwachungsanordnung nicht formell beschuldigt werden, sind Zufallsfunde im Sinne von Art. 278 Abs. 2 StPO, deren Verwertung eine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts voraussetzt (E. 1.3). Dass vorliegend das Zwangsmassnahmengericht zu einem früheren Zeitpunkt die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs des Beschwerdeführers wegen derselben Straftatbestände genehmigte, ändert nichts am Ergebnis. Massgebend sind nicht die Straftatbestände, sondern die konkreten Straftaten (E. 1.4.2). Nicht zur Verwertung genehmigte Zufallsfunde sind absolut unverwertbar im Sinne von Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO (E. 1.4.3). Überwachung; Zufallsf; Beschwerde; Beschwerdeführer; Person; Zufallsfunde; Genehmigung; Verwertbar; Erkenntnisse; Staatsanwaltschaft; Überwachungsanordnung; Genehmigte; Zwangsmassnahmengericht; Beschuldigt; Voraussetzungen; Taten; Widerhandlung; Prozessordnung; Fernmeldeverkehr; Unverwertbar; Beschuldigte; Beschwerdeführers; Erfüllt; Verwertung; Fernmeldeverkehrs; Urteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5467/2017GebührenÜberwachung; Anbieterin; Beschwerde; Dienst; Lycamobile; Gebühr; BÜPF; Swisscom; Verfügung; Ausland; Vorinstanz; Verfahren; Gebühren; Rechnung; Entschädigung; Beschwerdeführer; Anbieterinnen; Verfügungen; VÜPF; Partei; Fernmeldeverkehr; Recht; Staatsanwalt; Rufnummer; Beauftragt; Adressierungselement; Kopfschaltung; Bundesverwaltungsgericht; Technisch; Staatsanwaltschaft
A-4941/2014Post- und FernmeldeüberwachungRecht; Daten; Recht; Randdaten; Beschwerde; Überwachung; Fernmelde; BÜPF; Anbieterin; Urteil; Beschwerdeführer; Speicherung; Munikation; Anbieterinnen; Bundes; Person; Rechtlich; Vorinstanz; Verkehr; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Resse; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Grundrecht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2019.14Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gerichtsstand; Kantons; Staatsanwalt; Nidwalden; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Betäubungsmittel; Gerichtsstands; Verfolgung; Bundesstrafgericht; Täter; Gesetzlich; Zuständig; Handlung; Bundesstrafgerichts; Gesetzliche; Recht; Taten; Verfolgungshandlung; Verschiedene; Gesetzlichen; Vermittler; Gesuchsteller; Mittäter; Behörden; Behörden; Beschluss; Rechtsprechung
BH.2017.1Anordnung der Untersuchungshaft (Art. 226 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Gambia; Flucht; Untersuchung; Folter; Gericht; Polizei; Schweiz; Kollusion; Verbrechen; Kollusionsgefahr; Freiheit; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Verfahren; Bundesstrafgericht; Dringend; Beschwerdeführers; Verfahrens; Menschlichkeit; Ausland; Dringende; Fluchtgefahr; Tatverdacht; Verfahren; Person; Schuldig
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