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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 27 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 27

1 Sch’in cas suttastat a la giurisdicziun federala, sche la chaussa è urgenta e sche las autoritads penalas da la Confederaziun n’èn betg anc vegnidas activas, pon las investigaziuns polizialas vegnir exequidas er da las autoritads chantunalas che fissan cumpetentas tenor las reglas da la dretgira cumpetenta. La Procura publica da la Confederaziun sto vegnir orientada immediatamain; il cas sto vegnir surdà ad ella respectivamain vegnir suttamess a sia decisiun tenor ils artitgels 25 u 26 uschè prest sco pussaivel.

2 En cas da malfatgs ch’èn vegnids commess dal tuttafatg u per part en plirs chantuns u a l’exteriur e per ils quals la cumpetenza da la Confederaziun u d’in chantun n’è betg anc clera, pon las autoritads penalas da la Confederaziun far emprimas investigaziuns.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 27 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEBK 2017 526DNA-ProfilBeschwerde; Beschwerdeführer; DNA-Profil; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; DNA-Profils; Tatverdacht; Verfahren; Sachen; Verfahrens; Beschwerdeverfahrens; Person; Erstellung; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahme; Kantons; Bundesgericht; Tatverdachts; Unbekannte; Täterschaft; Hinreichenden; Oberrichter; Kantonspolizei; Angefochtene; • Untersuchung; Mieter; Delikt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 115 (1B_111/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 BV ; Art. 221, Art. 229-233 und Art. 363 f. StPO. Ausreichende gesetzliche Grundlage für Sicherheitshaft im massnahmenrechtlichen gerichtlichen Nachverfahren. Auseinandersetzung mit dem Urteil des EGMR I.L. gegen Schweiz vom 3. Dezember 2019. Die analoge Anwendung der Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren stützt sich auf eine lang andauernde und konstante Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Hinzu kommt, dass das Bundesgericht in diversen Entscheiden eine klare gesetzliche Regelung zur vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft aus Gründen der Rechtssicherheit als wünschbar bezeichnet und der Gesetzgeber diese Anregung konsequent aufgenommen hat. Im hier beurteilten Fall ist nicht ersichtlich, dass die massgeblichen Rechtsquellen für den anwaltlich verbeiständeten Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherheitshaft nicht voraussehbar oder nicht hinreichend klar gewesen wären (E. 2).
Urteil; Recht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Rechtsprechung; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Konstante; Schweiz; Beschwerde; Vollzug; Verfahren; Trägliche; Stationäre; Gerichtliche; Anordnung; Gerichtlichen; Gesetzlich; Stationären; Entscheide; Bestimmungen; Selbstständigen; Träglichen; Beschwerdeführer; Praxis; Freiheit; Prozessordnung; Verwahrung
144 IV 254Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1, Art. 278 StPO; Zufallsfund, absolute Unverwertbarkeit bei nicht genehmigter Überwachung. Die Genehmigung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einer Zielperson umfasst nicht auch die Überwachung des nicht beschuldigten Kommunikationspartners. Erkenntnisse über Straftaten von Personen, die in der Überwachungsanordnung nicht formell beschuldigt werden, sind Zufallsfunde im Sinne von Art. 278 Abs. 2 StPO, deren Verwertung eine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts voraussetzt (E. 1.3). Dass vorliegend das Zwangsmassnahmengericht zu einem früheren Zeitpunkt die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs des Beschwerdeführers wegen derselben Straftatbestände genehmigte, ändert nichts am Ergebnis. Massgebend sind nicht die Straftatbestände, sondern die konkreten Straftaten (E. 1.4.2). Nicht zur Verwertung genehmigte Zufallsfunde sind absolut unverwertbar im Sinne von Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO (E. 1.4.3). Überwachung; Zufallsf; Beschwerde; Beschwerdeführer; Person; Zufallsfunde; Genehmigung; Verwertbar; Erkenntnisse; Staatsanwaltschaft; Überwachungsanordnung; Genehmigte; Zwangsmassnahmengericht; Beschuldigt; Voraussetzungen; Taten; Widerhandlung; Prozessordnung; Fernmeldeverkehr; Unverwertbar; Beschuldigte; Beschwerdeführers; Erfüllt; Verwertung; Fernmeldeverkehrs; Urteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5467/2017GebührenÜberwachung; Anbieterin; Beschwerde; Dienst; Lycamobile; Gebühr; BÜPF; Swisscom; Verfügung; Ausland; Vorinstanz; Verfahren; Gebühren; Rechnung; Entschädigung; Beschwerdeführer; Anbieterinnen; Verfügungen; VÜPF; Partei; Fernmeldeverkehr; Recht; Staatsanwalt; Rufnummer; Beauftragt; Adressierungselement; Kopfschaltung; Bundesverwaltungsgericht; Technisch; Staatsanwaltschaft
A-4941/2014Post- und FernmeldeüberwachungRecht; Daten; Recht; Randdaten; Beschwerde; Überwachung; Fernmelde; BÜPF; Anbieterin; Urteil; Beschwerdeführer; Speicherung; Munikation; Anbieterinnen; Bundes; Person; Rechtlich; Vorinstanz; Verkehr; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Resse; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Grundrecht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2019.14Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gerichtsstand; Kantons; Staatsanwalt; Nidwalden; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Betäubungsmittel; Gerichtsstands; Verfolgung; Bundesstrafgericht; Täter; Gesetzlich; Zuständig; Handlung; Bundesstrafgerichts; Gesetzliche; Recht; Taten; Verfolgungshandlung; Verschiedene; Gesetzlichen; Vermittler; Gesuchsteller; Mittäter; Behörden; Behörden; Beschluss; Rechtsprechung
BH.2017.1Anordnung der Untersuchungshaft (Art. 226 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Gambia; Flucht; Untersuchung; Folter; Gericht; Polizei; Schweiz; Kollusion; Verbrechen; Kollusionsgefahr; Freiheit; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Verfahren; Bundesstrafgericht; Dringend; Beschwerdeführers; Verfahrens; Menschlichkeit; Ausland; Dringende; Fluchtgefahr; Tatverdacht; Verfahren; Person; Schuldig
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