E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Financial Services Act (FinSA)

Art. 27FinSA from 2021

Art. 27 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 27

Staff transactions

1 Financial service providers shall take measures to prevent staff from misusing for own-account transactions any information made available to them only by virtue of their function.

2 They shall issue an internal directive on the required monitoring measures.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz