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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 27 AIG vom 2020

Art. 27 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 27 Aus- und Weiterbildung

1 Ausländerinnen und Ausländer können für eine Aus- oder Weiterbildung zugelassen werden, wenn:1

a.
die Schulleitung bestätigt, dass die Aus- oder Weiterbildung aufgenommen werden kann;
b.
eine bedarfsgerechte Unterkunft zur Verfügung steht;
c.
die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind; und
d.2
sie die persönlichen und bildungsmässigen Voraussetzungen für die vorgesehene Aus- oder Weiterbildung erfüllen.

2 Bei Minderjährigen muss die Betreuung sichergestellt sein.

3 Der weitere Aufenthalt in der Schweiz nach Abschluss oder Abbruch der Aus- oder Weiterbildung richtet sich nach den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen dieses Gesetzes.3


1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Juni 2010 (Erleichterte Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5957; BBl 2010 427 445).
2 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Juni 2010 (Erleichterte Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5957; BBl 2010 427 445).
3 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. Juni 2010 (Erleichterte Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5957; BBl 2010 427 445).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00507Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach pflichtgemässem Ermessen/Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung.Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerde; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführerin; Weiterbildung; Werden; Ausländer; Schweiz; Vorinstanz; Ermessen; Ausund; Stützt; Welche; Könne; Gemäss; April; EU/EFTA; Migration; Dieser; Gesetz; Verlängerung; Zürich; Liegen; Ausoder; Rechtlich; Grundsätzlich; Interesse; Voraussetzung; Hätte
SOVWBES.2019.392Aufenthaltsgesuch zwecks Aus- und WeiterbildungBeschwerde; Weiterbildung; Aufenthalt; Beschwerdeführerin; Alter; Voraussetzungen; Ausländer; Recht; Person; Entscheid; Schweiz; Ausbildung; Weisung; Recht; Weisungen; Persönlichen; Praxis; Vorinstanz; Gesuch; Zulassung; Umstände; Aufenthaltsbewilligung; Ausoder; Anthroposophische; Abschluss; Anthroposophischen; Bewilligung; Erfüllt; Verwaltungsgericht; Kanton
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