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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 269SCC from 2023

Art. 269 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 269

305

1 Where for no just cause consent has not been obtained, those persons whose consent is required may bring an action to challenge the adoption providing this does not seriously impair the interests of the child.

2 However, the parents are not entitled to bring such action where they may appeal against the decision to the Federal Supreme Court.

305 Amended by No I 1 of the FA of 30 June 1972, in force since 1 April 1973 (AS 1972 2819; BBl 1971 I 1200).

2. Other defects >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 269 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG160009Missbräuchlichkeit des Mietzinses, Beweis.Beweis; Mietzins; Recht; Vorinstanz; Berufung; Beklagten; Vermieter; Nettorendite; Liegende; Urteil; Mietzinse; Bundesgericht; Unterlagen; Wohnung; Mitwirkung; Klägern; Verfahren; Entscheid; Liegenden; Anfangsmietzins; Mietgericht; Vorschuss; Partei; Gericht; Mietobjekt; Mietzinses; Vorliegenden; Missbräuchlich; Anlagekosten; Gutachten

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende
137 I 154 (5A_640/2010)Art. 8 EMRK, Art. 264 ff., 269 ff. ZGB; Anfechtung der Adoption. Die Adoption kann nur durch Anfechtung oder neue Adoption aufgehoben werden. Voraussetzungen und Gründe zur Anfechtung der Adoption (E. 3). Adoption; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Anfechtung; Kindes; Recht; Leibliche; Vater; Aufhebung; Leiblichen; Kindesverhältnis; Obergericht; Urteil; Klage; Zustimmung; HEGNAUER; Grundriss; Rückwirkend; Adoptionsentscheid; MEIER/STETTLER; Abstammung; Mutter; Hinweis; Anfechtungsklage; Beziehung; Zustimmungsrecht; Grundriss; Möglichkeit; Anspruch

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HEGNAUERBerner Kommentar, BGE 137 154 S. 1571984
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