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Obligationenrecht (OR)

Art. 269 OR vom 2021

Art. 269 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 269

Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.

II. Ausnahmen>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 269 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220010Anfechtung AnfangsmietzinsMietzins; Mieter; Lichen; Anfangsmietzins; Wohnung; Vermieter; Vorinstanz; Sanierung; Anfangsmietzinses; Vermieterin; Mietzinse; Berufung; Formular; Recht; Wertvermehrende; Lichkeit; Mietzinses; Partei; Gericht; Sanierungs; Missbräuchlichkeit; Begründung; Früheren; Wertvermehrenden; Investition; Monatliche; Parteien; Nettomietzins; Zimmer
ZHNG180007Forderung aus MietverhältnisMieter; Partei; Mieterin; Mietzins; Vorinstanz; Parteien; Berufung; Klage; Mietzinse; Recht; Vermieter; Mietauslastung; Vermieterin; Indexierung; Bracht; Verrechnung; Anpassung; Vertrag; Entscheid; Vereinbart; Mietvertrag; Vergleich; Rückzug; Mietzinses; Indexklausel; Erwägung; Lungen; Klagerückzug; Mindestmiet; Gericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.28 (AG.2017.263)Herabsetzung des Mietzinses (BGer-Nr.: 4A_291/2017 vom 11. Juni 2018)Miete; Mietzins; Mieter; Berufung; Mietpreis; Wohnung; Zimmer; Mietpreisraster; Zivilgericht; Mietzinse; Vermieter; -Zimmerwohnung; Entscheid; Recht; übliche; Quartierüblich; Bundesgericht; Ertrag; üblichen; Vermieterin; Quartierübliche; Basler; Wohnungen; Mietzinses; Einwand; Quartierüblichen; Vorliegende; Relativ; Angefochten
AGAGVE 2017 54II. Zivilrecht (Obligationenrecht)A. Mietrecht54 Art. 269 OR; Art. 269a lit. c ORDefinition neuere Baute im Sinne von Art. 269a lit. c OR: Eine Liegenschaft gilt in den ersten 10 Jahren nach ihrer Erstellung als neuere Baute. Baute; Neuere; Bruttorendite; Kostendeckende; Begründung; Schaft; Unterhalts; Vermieter; Neubaute; Regel; Higi; Gebäude; Zinse; Kostendeckenden; Neueren; Bauten; Liegenschaft; Mietrecht; Kommentar; Berechnung; Lehre; Erstellung; Mietzinse; Sodass; Berechnungs; Erstellt; Lasse; Bundesgericht; Meinung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 431 (4A_183/2020)
Regeste
Art. 269a und 270 OR ; Miete; Anfechtung des Anfangsmietzinses für Wohnräume in einer Altbaute; Orts- und Quartierüblichkeit. Verteilung der Beweislast bei Anfechtung des Anfangsmietzinses (E. 3.2).
Urteil; Vermieterin; Mietzins; Anfangsmietzins; Vermutung; Miete; Beweis; Anfangsmietzinse; Missbräuchlichkeit; Recht; Anfangsmietzinses; Bundesgericht; Mietzinse; Vergleich; Mieter; Erhöhung; Missbräuchlich; Begründete; Vergleichsobjekt; Beschwerde; Mietzinserhöhung; Rechtsprechung; KOLLER; Beweislast; Vergleichsobjekte; Mitwirkung; Anfechtung; Zweifel; Publ
147 III 32 (4A_86/2020)
Regeste
Art. 269b, 269d, 270a OR ; indexierte Mietzinse; Herabsetzungsbegehren nach Ablauf der Mindestmietdauer; relative Berechnungsmethode und Ablehnung der absoluten Methode. Anwendbarkeit der relativen Berechnungsmethode beim Begehren um Änderung eines indexierten Mietzinses per Ablauf der Mindestmietdauer (E. 3.4.1).
Loyer; Locataire; Bailleur; Méthode; Consid; Rendement; Initial; Durée; Absolue; Diminution; Demande; Initiale; Loyers; Arrêt; Conclu; Baisse; Tribunal; Relative; Locataires; Indexé; D'une; Question; Canton; Partie; Indexés; Ainsi; Avoir; été; Indexation; Hypothécaire

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2015/15ZölleVerfügung; Recht; Rechtlich; Bürgschaft; Verwaltung; Vertrag; öffentlich; Bgabe; Bundes; Steuer; MinöStV; Mineralölsteuer; Abgabe; öffentlich-rechtlich; Hafte; Beschwerde; öffentlich-rechtliche; Urteil; Entscheid; Bürgschaften; Tenen; Angefochten; Angefochtene; Klage; Beschwerdeführerin; Verwaltungsrechtliche; Nichtig; Vertraglich; Vorschrift
B-4258/2010Wohnraum-, Wohnbau- und EigentumsförderungMietzins; Beschwerde; Vorinstanz; Recht; Mietzinse; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Mietzinserhöhung; Miete; Mieter; Beschwerdegegnerin; Bundes; Mietzinsplan; Wohnung; Schlichtungsbehörde; Mietzinsanpassung; Verfahren; Rechtsmissbrauch; Mieterin; Vermieter; Eingabe; Liegende; Verfügung; Rechtsmissbrauchs; Partei; Wohnbau; Parteien; Hinweis
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