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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 268 StPO vom 2023

Art. 268 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 268

Beschlagnahme zur Kostendeckung

1 Vom Vermögen der beschuldigten Person kann so viel beschlagnahmt werden, als voraussichtlich nötig ist zur Deckung:

a.
der Verfahrenskosten und Entschädigungen;
b.
der Geldstrafen und Bussen.

2 Die Strafbehörde nimmt bei der Beschlagnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der beschuldigten Person und ihrer Familie Rücksicht.

3 Von der Beschlagnahme ausgenommen sind Vermögenswerte, die nach den Artikeln 92–94 SchKG82 nicht pfändbar sind.

82 SR 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 268 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHSB220215Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Dossier; Beschuldigten; Asservat; Betäubungsmittel; Vorinstanz; Staatsanwalt; Droge; Verteidigung; Drogen; Staatsanwaltschaft; Sinne; Urteil; Marke; BetmG; Asservat-Nr; Dispositiv; Prot; Berufung; Crystal; Geldstrafe; Busse; Beschlagnahmt; Freiheitsstrafe; Beschlagnahmte; Landes; Amtlich; Betäubungsmittelgesetz; Dossiers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.275 (AG.2020.262)BeschlagnahmeSchwer; Beschwerde; Beschlagnahme; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Kosten; Verfahren; November; Verfahrens; Amtlich; Dezember; Amtliche; Begründung; Verfahrenskosten; Vermögen; Werden; Gemäss; Beschwerdeführers; Gericht; Bargeld; Verteidigung; Deckung; Aufhebung; Verfügung; Betreffend; Voraus; Einvernahme; Person; Verteidiger; Hausdurchsuchung
BSBES.2018.228 (AG.2020.23)Beschlagnahmebefehl und vorzeitige Verwertung eines FahrzeugsBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Werden; Verfügung; Beschlag; Verwertung; Beschlagnahme; Beschlagnahmt; Dezember; Vorzeitig; Verfahrens; Rechtsvertreter; Februar; Worden; Vorzeitige; Beschlagnahmte; Mutter; Dezember; Eigentum; Januar; Beschlagnahmten; Rovers; Eingabe; Vernehmlassung; Fahrzeugs; Gelten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 360Art. 12 BV und Art. 268 StPO; Beschlagnahme zur Kostendeckung. Bei der Beschlagnahme zur Kostendeckung müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten berücksichtigt und Vermögenswerte ausgenommen werden, die nach den Art. 92-94 SchKG nicht pfändbar sind (Art. 268 Abs. 2 und 3 StPO). Diese Prüfung trägt dem Verhältnismässigkeitsprinzip und dem Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums Rechnung (E. 3.1).
Regeste b
Art. 12 BV; Art. 71 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 263 StPO; Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung. Die Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung (Art. 71 Abs. 3 StGB) ist aufrechtzuerhalten, sofern sie vom Umfang her nicht offensichtlich unverhältnismässig ist, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung des Existenzminimums (Art. 12 BV). Erst vor dem Sachrichter ist die persönliche - insbesondere finanzielle - Situation des Beschuldigten zu berücksichtigen (E. 3.2). Umfasst diese Art der Beschlagnahme sämtliche Einkünfte, ist sie mit der Pfändung des Erwerbseinkommens nach Schuldbetreibungsrecht vergleichbar. Die Behörde muss daher, in Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips, bereits bei der Anordnung der Beschlagnahme darauf achten, nicht in das Existenzminimum des Beschuldigten einzugreifen (E. 3.4).
Séquestre; Consid; Courant; Pénal; Créance; Compensatrice; Droit; été; Recourant; être; Mesure; Minimum; Arrêt; Suite; Pénale; Canton; Cours; Prévenu; Avril; Février; Poursuite; Compte; Séquestré; Garanti; éventuelle; Vital; Avoir; Montant; Public
102 IV 103Art. 277bis BStP, Art. 303 Ziff. 1 StGB. 1. Ob der Täter wider besseres Wissen gehandelt habe, ist Tatfrage (Erw. 1). 2. Überprüfungsbefugnis des Kassationshofes. Sie erstreckt sich grundsätzlich auch auf Rechtsfragen, die weder im kantonalen Verfahren noch in der Nichtigkeitsbeschwerde aufgeworfen worden sind (Erw. 2). 3. Wer während eines bereits im Gange befindlichen Strafverfahrens an der falschen Anschuldigung festhält, macht sich dadurch nicht nach Art. 303 StGB strafbar (Erw. 3). Schuldig; Anschuldigung; Falsche; Beschwerde; Kanton; Kantons; Gericht; Beschwerdeführer; Hauser; Beschwerdeführerin; Kaufmann; Kassationshof; Untersuchung; Nidwalden; Tatbestand; Absicht; Täter; Urteil; Verfahren; Eröffnung; Kantonsgericht; Falschen; Kindsmisshandlung; Festgehalten; Nichtigkeitsbeschwerde; Verfolgung; Verfahren; Bundesgericht; Kinder

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.58Urteil; Bundes; Berufung; Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteils; Beurteilung; Gesuch; Schriftlich; Person; Partei; Beschwerde; Verfahren; Hauptverhandlung; Begründet; Verurteilte; Mündlich; Einzelrichter; Tribunal; Schriftliche; Parteien; Abwesenheitsurteil; StPO; Schuldig; Unrichtige; Feststellung; Ermessens
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; Täter; Einführens; Busse; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heimgartner Donatsch, Hansjakob, Lieber Kommentar, 42201
Bommer, GoldschmidBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
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