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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 268 CPP dal 2021

Art. 268 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 268

Sequestro a copertura delle spese

1 Il patrimonio dell’imputato può essere sequestrato nella misura presumibilmente necessaria a coprire:

a.
le spese procedurali e le indennità;
b.
le pene pecuniarie e le multe.

2 Nell’operare il sequestro l’autorità penale tiene conto del reddito e della situazione patrimoniale dell’imputato e della sua famiglia.

3 Sono esclusi dal sequestro i valori patrimoniali non pignorabili ai sensi degli articoli 92–94 della legge federale dell’11 aprile 188981 sulla esecuzione e sul fallimento.

81 RS 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 268 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHSB220215Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Dossier; Beschuldigten; Asservat; Betäubungsmittel; Vorinstanz; Staatsanwalt; Droge; Verteidigung; Drogen; Staatsanwaltschaft; Sinne; Urteil; Marke; BetmG; Asservat-Nr; Dispositiv; Prot; Berufung; Crystal; Geldstrafe; Busse; Beschlagnahmt; Freiheitsstrafe; Beschlagnahmte; Landes; Amtlich; Betäubungsmittelgesetz; Dossiers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.275 (AG.2020.262)BeschlagnahmeSchwer; Beschwerde; Beschlagnahme; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Kosten; Verfahren; November; Verfahrens; Amtlich; Dezember; Amtliche; Begründung; Verfahrenskosten; Vermögen; Werden; Gemäss; Beschwerdeführers; Gericht; Bargeld; Verteidigung; Deckung; Aufhebung; Verfügung; Betreffend; Voraus; Einvernahme; Person; Verteidiger; Hausdurchsuchung
BSBES.2018.228 (AG.2020.23)Beschlagnahmebefehl und vorzeitige Verwertung eines FahrzeugsBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Werden; Verfügung; Beschlag; Verwertung; Beschlagnahme; Beschlagnahmt; Dezember; Vorzeitig; Verfahrens; Rechtsvertreter; Februar; Worden; Vorzeitige; Beschlagnahmte; Mutter; Dezember; Eigentum; Januar; Beschlagnahmten; Rovers; Eingabe; Vernehmlassung; Fahrzeugs; Gelten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 360Art. 12 BV und Art. 268 StPO; Beschlagnahme zur Kostendeckung. Bei der Beschlagnahme zur Kostendeckung müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten berücksichtigt und Vermögenswerte ausgenommen werden, die nach den Art. 92-94 SchKG nicht pfändbar sind (Art. 268 Abs. 2 und 3 StPO). Diese Prüfung trägt dem Verhältnismässigkeitsprinzip und dem Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums Rechnung (E. 3.1).
Regeste b
Art. 12 BV; Art. 71 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 263 StPO; Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung. Die Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung (Art. 71 Abs. 3 StGB) ist aufrechtzuerhalten, sofern sie vom Umfang her nicht offensichtlich unverhältnismässig ist, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung des Existenzminimums (Art. 12 BV). Erst vor dem Sachrichter ist die persönliche - insbesondere finanzielle - Situation des Beschuldigten zu berücksichtigen (E. 3.2). Umfasst diese Art der Beschlagnahme sämtliche Einkünfte, ist sie mit der Pfändung des Erwerbseinkommens nach Schuldbetreibungsrecht vergleichbar. Die Behörde muss daher, in Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips, bereits bei der Anordnung der Beschlagnahme darauf achten, nicht in das Existenzminimum des Beschuldigten einzugreifen (E. 3.4).
Séquestre; Consid; Courant; Pénal; Créance; Compensatrice; Droit; été; Recourant; être; Mesure; Minimum; Arrêt; Suite; Pénale; Canton; Cours; Prévenu; Avril; Février; Poursuite; Compte; Séquestré; Garanti; éventuelle; Vital; Avoir; Montant; Public
102 IV 103Art. 277bis BStP, Art. 303 Ziff. 1 StGB. 1. Ob der Täter wider besseres Wissen gehandelt habe, ist Tatfrage (Erw. 1). 2. Überprüfungsbefugnis des Kassationshofes. Sie erstreckt sich grundsätzlich auch auf Rechtsfragen, die weder im kantonalen Verfahren noch in der Nichtigkeitsbeschwerde aufgeworfen worden sind (Erw. 2). 3. Wer während eines bereits im Gange befindlichen Strafverfahrens an der falschen Anschuldigung festhält, macht sich dadurch nicht nach Art. 303 StGB strafbar (Erw. 3). Schuldig; Anschuldigung; Falsche; Beschwerde; Kanton; Kantons; Gericht; Beschwerdeführer; Hauser; Beschwerdeführerin; Kaufmann; Kassationshof; Untersuchung; Nidwalden; Tatbestand; Absicht; Täter; Urteil; Verfahren; Eröffnung; Kantonsgericht; Falschen; Kindsmisshandlung; Festgehalten; Nichtigkeitsbeschwerde; Verfolgung; Verfahren; Bundesgericht; Kinder

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.58Urteil; Bundes; Berufung; Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteils; Beurteilung; Gesuch; Schriftlich; Person; Partei; Beschwerde; Verfahren; Hauptverhandlung; Begründet; Verurteilte; Mündlich; Einzelrichter; Tribunal; Schriftliche; Parteien; Abwesenheitsurteil; StPO; Schuldig; Unrichtige; Feststellung; Ermessens
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; Täter; Einführens; Busse; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heimgartner Donatsch, Hansjakob, Lieber Kommentar, 42201
Bommer, GoldschmidBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
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