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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 268 OR de 2022

Art. 268 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 268

1 Le bailleur de locaux commerciaux a, pour garantie du loyer de l’an­née écoulée et du semestre courant, un droit de rétention sur les meu­bles qui se trouvent dans les locaux loués et qui servent soit à l’amé­nagement, soit à l’usage de ceux-ci.

2 Le droit de rétention du bailleur grève aussi les meubles apportés par le sous-loca­taire dans la mesure où celui-ci n’a pas payé son loyer au locataire.

3 Ne sont pas soumis au droit de rétention les biens qui ne pourraient être saisis par les créanciers du locataire.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 268 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD150011Obligatorisches Schlichtungsverfahren, (sachliche) Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde.Beschwerde; Klage; Vorinstanz; Klagte; Entscheid; Klagten; Schlichtungsbehörde; Beklagten; Verfahren; Pacht; Partei; Klagebewilligung; Sachlich; Parteien; Zuständig; Zuständigkeit; Recht; Vertrag; Fikon; Gericht; Pfäffikon; Anspruch; Landwirtschaftliche; Bezirksgericht; Verfahrens; Qualifikation; Pachtsachen; Zuständige; Streit; III
ZHRT140209RechtsöffnungGesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Beschwerde; öffnung; Rechtsöffnung; Mietzins; Betreibung; Mietvertrag; Retention; Vorinstanz; Forderung; Glaubhaft; Mängel; Drittel; Rechnung; Rechtsöffnungs; Verrechnung; SchKG; Partei; Provisorische; Verfahren; Fläche; Verrechnungsforderung; Parteien; Urteil; Betreibungsamt; Mietvertrags; Retentionsverzeichnis; Erteilen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 395Retentionsverzeichnis (Art. 283 SchKG; Art. 268 OR). Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses gegenüber einem Schuldner, dem die provisorische Nachlassstundung bewilligt worden ist (E. 2.2). Für die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses zur Sicherung von künftigem (laufendem) Mietzins ist die Gefährdung des Retentionsrechts auch dann darzutun, wenn der genannte Zins unmittelbar an verfallenen Zins anschliesst, für den das gleiche Gesuch gestellt worden ist (E. 3.4).
Beschwerde; Betreibung; Retentionsverzeichnis; Betreibungs; Mietzins; Verfallen; SchKG; Retentionsrecht; Betreibungsamt; Begehren; Pensionskasse; Retentionsverzeichnisses; Beschwerdeführerinnen; Gefährdung; Konkurs; Künftige; Schuldbetreibung; Aufsicht; Verfallenen; Unmittelbar; Künftigen; Nachlassstundung; Aufsichtsbehörde; Sicherung; Quartal; Fälligen; Wegschaffung; Schuldbetreibungs; Provisorische; Jahreszinses
124 III 215Art. 268 ff. OR; Art. 37 Abs. 2 SchKG und Art. 206 SchKG. Das Retentionsrecht des Vermieters von Geschäftsräumen (Art. 268 ff. OR) wird wegen Art. 37 Abs. 2 SchKG betreibungsrechtlich zwar als Faustpfand betrachtet, und demzufolge ist die Retention durch Betreibung auf Pfandverwertung zu prosequieren. Doch kann das Retentionsrecht nicht der Pfandbestellung durch einen Dritten gleichgestellt werden, welche nach der Ausnahmeregelung des Art. 206 Abs. 1 zweiter Satz SchKG im Konkurs des Schuldners die Aufhebung der Betreibung verhindert (E. 1). Fällt der Mieter in Konkurs, so muss der Vermieter von Geschäftsräumen seine Forderung und das Retentionsrecht im Konkurs anmelden (E. 2a). Konkurs; Betreibung; Beschwerde; SchKG; Retention; Recht; Beschwerdeführerin; Betreibungen; Pfand; Schuldbetreibung; Retentionsrecht; Geschäftsräume; Eigentumsvorbehalt; Geschäftsräumen; Betreibungsamt; Vermieter; Mieter; Gläubiger; Forderung; Konkurseröffnung; Verwertung; Pfandbestellung; Vermieters; Schuldbetreibungs; Retinierten; Kantonsgericht; Aufsichtsbehörde; Gallen; Alttoggenburg

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2015.1Sequestro (art. 263 segg. CPP). Gratuito patrocinio (art. 132 cpv. 1 lett. b CPP). Dell Penal; Federal; Federale; Tribunale; Mente; Della; Penale; Consid; Sequestro; Procedura; Corte; Sentenza; Essere; Dellincarto; Reclamante; Reclamo; Confisca; Conto; ufficio; Difensore; Decisione; Valori; Delle; Patrimoniali; Criminale; Penali
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