1 Der Vermieter von Geschäftsräumen hat für einen verfallenen Jahreszins und den laufenden Halbjahreszins ein Retentionsrecht an den beweglichen Sachen, die sich in den vermieteten Räumen befinden und zu deren Einrichtung oder Benutzung gehören.
2 Das Retentionsrecht des Vermieters umfasst die vom Untermieter eingebrachten Gegenstände insoweit, als dieser seinen Mietzins nicht bezahlt hat.
3 Ausgeschlossen ist das Retentionsrecht an Sachen, die durch die Gläubiger des Mieters nicht gepfändet werden könnten.
II. Sachen DritterKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PD150011 | Obligatorisches Schlichtungsverfahren, (sachliche) Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde. | Beschwerde; Klage; Vorinstanz; Klagte; Entscheid; Klagten; Schlichtungsbehörde; Beklagten; Verfahren; Pacht; Partei; Klagebewilligung; Sachlich; Parteien; Zuständig; Zuständigkeit; Recht; Vertrag; Fikon; Gericht; Pfäffikon; Anspruch; Landwirtschaftliche; Bezirksgericht; Verfahrens; Qualifikation; Pachtsachen; Zuständige; Streit; III |
ZH | RT140209 | Rechtsöffnung | Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Beschwerde; öffnung; Rechtsöffnung; Mietzins; Betreibung; Mietvertrag; Retention; Vorinstanz; Forderung; Glaubhaft; Mängel; Drittel; Rechnung; Rechtsöffnungs; Verrechnung; SchKG; Partei; Provisorische; Verfahren; Fläche; Verrechnungsforderung; Parteien; Urteil; Betreibungsamt; Mietvertrags; Retentionsverzeichnis; Erteilen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 III 395 | Retentionsverzeichnis (Art. 283 SchKG; Art. 268 OR). Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses gegenüber einem Schuldner, dem die provisorische Nachlassstundung bewilligt worden ist (E. 2.2). Für die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses zur Sicherung von künftigem (laufendem) Mietzins ist die Gefährdung des Retentionsrechts auch dann darzutun, wenn der genannte Zins unmittelbar an verfallenen Zins anschliesst, für den das gleiche Gesuch gestellt worden ist (E. 3.4). | Beschwerde; Betreibung; Retentionsverzeichnis; Betreibungs; Mietzins; Verfallen; SchKG; Retentionsrecht; Betreibungsamt; Begehren; Pensionskasse; Retentionsverzeichnisses; Beschwerdeführerinnen; Gefährdung; Konkurs; Künftige; Schuldbetreibung; Aufsicht; Verfallenen; Unmittelbar; Künftigen; Nachlassstundung; Aufsichtsbehörde; Sicherung; Quartal; Fälligen; Wegschaffung; Schuldbetreibungs; Provisorische; Jahreszinses |
124 III 215 | Art. 268 ff. OR; Art. 37 Abs. 2 SchKG und Art. 206 SchKG. Das Retentionsrecht des Vermieters von Geschäftsräumen (Art. 268 ff. OR) wird wegen Art. 37 Abs. 2 SchKG betreibungsrechtlich zwar als Faustpfand betrachtet, und demzufolge ist die Retention durch Betreibung auf Pfandverwertung zu prosequieren. Doch kann das Retentionsrecht nicht der Pfandbestellung durch einen Dritten gleichgestellt werden, welche nach der Ausnahmeregelung des Art. 206 Abs. 1 zweiter Satz SchKG im Konkurs des Schuldners die Aufhebung der Betreibung verhindert (E. 1). Fällt der Mieter in Konkurs, so muss der Vermieter von Geschäftsräumen seine Forderung und das Retentionsrecht im Konkurs anmelden (E. 2a). | Konkurs; Betreibung; Beschwerde; SchKG; Retention; Recht; Beschwerdeführerin; Betreibungen; Pfand; Schuldbetreibung; Retentionsrecht; Geschäftsräume; Eigentumsvorbehalt; Geschäftsräumen; Betreibungsamt; Vermieter; Mieter; Gläubiger; Forderung; Konkurseröffnung; Verwertung; Pfandbestellung; Vermieters; Schuldbetreibungs; Retinierten; Kantonsgericht; Aufsichtsbehörde; Gallen; Alttoggenburg |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2015.1 | Sequestro (art. 263 segg. CPP). Gratuito patrocinio (art. 132 cpv. 1 lett. b CPP). | Dell Penal; Federal; Federale; Tribunale; Mente; Della; Penale; Consid; Sequestro; Procedura; Corte; Sentenza; Essere; Dellincarto; Reclamante; Reclamo; Confisca; Conto; ufficio; Difensore; Decisione; Valori; Delle; Patrimoniali; Criminale; Penali |