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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 267SCC from 2022

Art. 267 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 267

1. Any person who wilfully makes known or makes accessible to a foreign state or its agents or to the general public a secret, the preservation of which is necessary in the interests of the Confederation,306

any person who falsifies, destroys, disposes of or steals documents or evidence relating to legal relations between the Confederation or a canton and a foreign state and thus endangers the interests of the Confederation or the canton, or

any person who, as the authorised representative of the Confederation, conducts negotiations with a foreign government which are intended to be detrimental to the Confederation,

shall be liable to a custodial sentence of not less than one year.

2. Any person who wilfully makes known or makes accessible to the general public a secret, the preservation of which is necessary in the interests of the Confederation shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.307

3. If the person concerned acts through negligence, the penalty is a custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty.308

306 Amended by No I of the FA of 10 Oct. 1997, in force since 1 April 1998 (AS 1998 852 856; BBl 1996 IV 525).

307 Inserted by No I of the FA of 10 Oct. 1997, in force since 1 April 1998 (AS 1998 852 856; BBl 1996 IV 525).

308 Originally No 2.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 267 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160307Herausgabe eines abgeschleppten MotorradesBeschwerde; Recht; Beschwerdeführe; Beschwerdeführer; Motorrad; Fahrzeug; Abschleppen; Recht; Fügung; Herausgabe; Beschwerdegegner; Selbsthilfe; Staatsanwaltschaft; Retentionsrecht; Schaden; Fragliche; Willen; Besitz; Handlung; Schadenersatz; Sihlquai; Verfügung; Parkplatz; Selbsthilferecht; Beschwerdeführers; Fraglichen; Person; Gericht; Motorrads

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 IV 236Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB); Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit (Art. 10 EMRK). Dem Tatbestand der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen liegt der formelle Geheimnisbegriff zugrunde (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). Der Tatbestand lässt sich nicht auf dem Wege der Auslegung auf Geheimnisse von erheblicher Bedeutung oder auf Fälle beschränken, in denen das Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Behörden das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Die Pressefreiheit rechtfertigt tatbestandsmässiges Verhalten nicht. Es ist Sache des Gesetzgebers, die für die Gerichte massgebende Strafbestimmung allenfalls erneut einer Überprüfung zu unterziehen (E. 4). Der Quellenschutz steht einer Bestrafung des Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen nicht entgegen (E. 6). Im konkreten Fall verstösst im Übrigen die Verurteilung des Journalisten nicht gegen Art. 10 EMRK (E. 5) und war das Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Behörden gewichtiger als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit (E. 9). Geheimnis; Geheim; Veröffentlichung; Interesse; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schaffen; Medien; Geheimnisse; Medienschaffende; Verhandlungen; Strategiepapier; Geheimhaltung; Recht; Geheime; Materiell; Amtliche; Öffentlichkeit; Interessen; Botschaft; Materielle; Journalist; Tatbestand; Botschafter; Amtlicher; Meinung; Quelle; Geheimer
112 IV 85Art. 329 StGB; Verletzung militärischer Geheimnisse. Der Straftatbestand von Art. 329 StGB ist schon dann erfüllt, wenn durch das Verhalten des Täters keine im Interesse der Landesverteidigung zu wahrenden militärischen Geheimnisse beeinträchtigt werden. Militärische; Geheimnisse; Landesverteidigung; Militärischer; Interesse; Militärischen; Verletzung; Festungsanlagen; Urteil; Schweizer; Kassationshof; Schützenden; Anstalten; Anlagen; Unrechtmässig; Unbefugtes; Festungsgebiete; STRATENWERTH; Übertretungen; Beeinträchtigt; Erfüllt; Verhalten; Tatbestand; Nichtigkeitsbeschwerde; Wahrenden; Abbilden; Verweisungen; Eindringen; HAURI;
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