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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 267 OR de 2022

Art. 267 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 267

1 À la fin du bail, le locataire doit restituer la chose dans l’état qui résulte d’un usage conforme au contrat.

2 Est nulle toute convention conclue avant la fin du bail et prévoyant que le locataire devra verser une indemnité destinée à couvrir autre chose qu’un dommage éventuel.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 267 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220112Rechtsschutz in klaren FällenGesuchsgegnerin; Mietvertrag; Partei; Recht; Parteien; Strasse; Garagen; Vertrag; Mietzins; Abstellplätze; -strasse; Mietverhältnis; Gericht; Bürogebäude; Geschäftsräume; Kündigung; Zahlungen; Gemeindeammannamt; Wäre; Endete; Einzelgericht; Mietvertrags; Autoabstellplätze; Beendigung; Mietobjekt; Betreibungs; Zustande; Frist; Geleisteten; Kantons
ZHHE220108Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchsgegnerin; Erdgeschoss; Gesuchsgegnerinnen; Einzelgericht; Räumen; Gericht; Gewerberäume; Lager; Aussenabstellflächen; Abstellplatz; Büro; Einstellhallenparkplätze; -strasse; Unverzüglich; Ordnungsgemäss; Bundesgericht; Gereinigt; Abgabe; Sämtlicher; Urteil; Schlüssel; übergeben; Solidarischer; Haftbarkeit; Vollstreckung; Beschwerde; Kantons; Stadtammannamt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2017.43 (AG.2017.624)AusweisungBerufung; Recht; Berufungsklägerin; Zahlung; Mietzins; Kündigung; Berufungsbeklagte; Hinterlegung; Miete; Mieter; Berufungsbeklagten; Zivilgericht; Frist; Vermieter; Entscheid; Mietzinse; Mängel; Rechtsmittel; Mietzinses; Frist; Schlichtungsstelle; März; Mieterin; Angefochten; Voraussetzungen; August; Schriftlich; Gesetzlich; Beschwerde; Wohnung
BSVD.2015.189 (AG.2016.712)Auflagen (Verkauf der Liegenschaft) (Beschwerde am Bundesgericht hängig)Rekurrentin; Liegenschaft; Sozialhilfe; Recht; Liegenschaften; Rekurs; Person; Basel; Unentgeltlich; Entscheid; Partei; Verfahren; Unentgeltliche; []; Auflage; Verwertung; Gerichtlich; Vater; Aufgr; Unterstützung; Interesse; Basel-Stadt; Verkauf; Ziffer; Vaters; Werden; Verhältnis; Veräusserung; Behörde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 173 (4A_52/2017)Art. 267 Abs. 1 OR, 297 Abs. 5 SchKG; Nachlassstundung; Sistierung der Verfahren über Nachlassforderungen. Der Rückgabeanspruch des Vermieters nach aufgelöstem Mietverhältnis ist keine Nachlassforderung; dementsprechend kann der Mieter, dem eine Nachlassstundung gewährt wurde, die Sistierung des Ausweisungsverfahrens nicht verlangen (E. 6 und 7). Concordat; Concordataire; Locaux; Sursis; Procédure; Défendeurs; Créance; Loyer; évacuation; Civil; Créances; être; Restitution; Suspension; Définitif; Procès; Effet; Contrat; Jugement; Autorise; Tribunal; Requis; Débiteur; L'arrêt; Entrepris; Leurs; Qu'il; Prestation; L'évacuation
118 II 50Art. 261 Abs. 2 lit. a, 271a Abs. 3 lit. a, 274d Abs. 3 OR; Mietrecht; Untersuchungsgrundsatz; dringender Eigenbedarf. 1. Bedeutung des Untersuchungsgrundsatzes im kantonalen Rechtsmittelverfahren (E. 2a). 2. Dringender Eigenbedarf, bei dessen Vorliegen die Kündigungssperrfrist nicht gilt, setzt keine Wohnungsnot des Vermieters voraus, sondern kann auch dann gegeben sein, wenn es ihm aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist, auf die Benutzung der vermieteten Wohnung zu verzichten (E. 3 und 4). Eigenbedarf; Vermieter; Wohnung; Dringende; Eigenbedarfs; Kündigung; Mietverhältnis; Dringenden; Erstreckung; Bull; Vermieters; Amtl; Recht; Votum; AmtlBull; Justizkommission; Vermietete; Mieter; Interesse; Mietverhältnisses; Entscheid; Umstände; Eigentümer; Vermieteten; Mietzins; Mieters; Sachverhalt; Dringlichkeit; Erwähnt; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidZürcher Kommentar, zu Art. 267a OR. Ein zweimaliger Wechsel des Geschäftsdomizils innert eines halben Jahres kann nach den Umständen eine Härte bedeuten BJM1975
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