Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NX080047 | Erwachsenenadoption | Adoption; Nachkomme; Nachkommen; Rekurrent; Recht; Mündige; Familie; Kinder; Interesse; Kindes; Interessen; Wortlaut; Mündigen; Adoptieren; Person; Hegnauer; Erwachsenenadoption; Geschwister; Leiblich; Rekurrenten; Leibliche; Stieftochter; Adoptierende; Adoptierende; Hegnauer; Leiblichen; Unmündige; Zustimmung |
ZH | AA060183 | Tod des Adoptierenden während des Adoptionsverfahrens, Anfechtung von Alternativ- bzw. Mehrfachbegründungen, Streichung von Teilen der Begründung zuhanden des Bundesgerichts, Richterliche Fragepflicht, Beweisverfahren im Adoptionsverfahren, Anfechtung der Beweiswürdigung | Beschwerde; Beschwerdeführer; +AX; Angefochten; Angefochtene; Vorinstanz; Beschluss; Voraussetzung; Begründung; Vorinstanzliche; Pflege; Intensiv; Voraussetzungen; Kumulativ; Kumulative; Verfahren; Nichtigkeitsgr; Angefochtenen; Intensive; Angefochtener; Beschwerdeführers; Feststellung; Entscheid; Bundesgericht; Recht; Vorinstanzlichen; Nichtigkeitsbeschwerde; Vorliege; Rüge; Spitex |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2014/38 | Entscheid Internationales Privatrecht, Anerkennung Adoptionsentscheid. Art. 25 lit. a in Verbindung mit Art. 78 Abs. 1 IPRG (SR 291).Die Anerkennung eines im Ausland ergangenen Entscheides setzt die Zuständigkeit der ausländischen Behörden voraus. Ausländische Adoptionen werden in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat des Wohnsitzes oder im Heimatstaat der adoptierenden Person oder Ehegatten ausgesprochen worden sind (Verwaltungsgericht, B 2014/38).Entscheid vom 19. Februar 2015BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Linder, Heer, Rufener, Bietenharder; Gerichtsschreiber ScherrerVerfahrensbeteiligteX.Y., | Beschwerde; Adoption; Entscheid; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Anerkennung; Staat; Ausländische; Schweiz; Zuständigkeit; Begründung; Voraussetzungen; Erfüllt; Verwaltungsgericht; Kamerunische; Adoptionsentscheid; Behörden; Vorinstanz; Wohnsitz; Staatsangehörigkeit; Bestimmungen; Kamerun; Kamerunischen; Angefochten; Verbindung; Adoptierende; Gallen; Anforderungen |
LU | Rsth H 2008 4 | Adoption. Wichtige Gründe als Voraussetzung für die Adoption einer mündigen Person. Artikel 266 Absatz 1 ZGB. Das schweizerische Recht gestattet die Adoption Mündiger nur in Situationen, die hinsichtlich der Beziehung der Adoptiveltern und der zu adoptierenden Person mit der Adoption Unmündiger vergleichbar sind. | Adoption; Gesuch; Gesuchsteller; Wirtschaftliche; Person; Wichtigen; Voraussetzung; Vorliegen; Ziffer; Beziehung; Bundesgericht; Adoptiveltern; Erfüllt; Voraussetzungen; Mündiger; Hausgemeinschaft; Personen; Erbrechtliche; Adoptierende; Mündige; Abklärung; Beschwerde; Erben; Landwirtschaftliche; Grundstücke; Bewirtschaftung; Ziffern; Körperlich; Geistig; Gemeinderat |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 V 182 (9C_212/2007) | Art. 37 Abs. 5, Art. 49 Abs. 2 BVG; Art. 89bis Abs. 6 ZGB; Art. 5 Abs. 2 FZG; Art. 16 Abs. 1 FZV; Auszahlung der Altersleistung bei verheirateten Personen. Für die Auszahlung der Altersleistungen nach Art. 16 Abs. 1 FZV infolge Erreichens der Altersgrenze ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten nicht vorausgesetzt (E. 4). | Zustimmung; Vorsorge; Freizügigkeit; Altersleistung; Auszahlung; Kapital; Berufliche; Beruflichen; Altersleistungen; Beschwerde; Schriftlich; Zustimmungserfordernis; Schriftliche; Ehegatten; Ehemann; Bereich; Freizügigkeitsstiftung; Kapitalabfindung; Barauszahlung; Setze; BVG-Revision; Gericht; Recht; Leistungen; Freizügigkeitskonto; Hinterlassenen; Verordnung; Weitergehende; Altersguthaben; Reglement |
133 III 175 (4C.372/2006) | Mieterausweisung; offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung; Verhältnis von Art. 271 OR und Art. 2 Abs. 2 ZGB. Art. 271 OR stellt eine lex specialis zu Art. 2 Abs. 2 ZGB dar. Auch eine offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung muss daher innerhalb der Verwirkungsfrist von 30 Tagen angefochten werden. Unterlässt der Mieter die Anfechtung, kann er die Rüge des offensichtlichen Rechtsmissbrauchs im Ausweisungsverfahren nicht mehr erheben (E. 3). | Kündigung; Recht; Miete; Mieter; Rechtsmissbrauch; Rechtsmissbräuchlich; Missbräuchliche; Berufung; Mietrecht; Rechtsmissbräuchliche; Beklagten; Anfechtung; Droit; Vorbem; Rechtsmissbrauchs; Obergericht; Rechtsfolge; Verwirkungsfrist; Congé; Entscheid; Urteil; Zürcher; Mieters; Nichtigkeit; Mietrecht; Lehre; Gültig; Anfechtbarkeit |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-1055/2006 | Reisedokumente für ausländische Personen | Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Person; Ausländische; Passes; Verfügung; Recht; Verlängerung; Schweiz; Vorinstanz; Heimatliche; Ausstellung; Schweizerischen; Reisedokument; Gesuch; Bemühen; Einbürgerung; Beschwerdeführers; Bundesamt; Staatsbürgerschaft; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Bangladesch; Verordnung; Schriftenlosigkeit; Heimatlichen; Anspruch; Angefochten |
Autor | Kommentar | Jahr |
Nachweise HEGNAUER | Berner Kommentar | 1984 |