Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)
Der Art. 266 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 266 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160206 | Verteilungsliste (Beschwerde über ein Konkursamt) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Kollokationsplan; Gläubiger; Konkurs; SchKG; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Streichung; Verfügung; Konkursamt; Beschwerdeverfahren; Forderung; Verteilungsliste; Angefochten; Eingabe; Rechtskraft; Anträge; Beschwerdeführers; Winterthur; Rechtskräftig; Bundesgericht; Ungültig; Provisorische; Obergericht; Urteil; Erstellt |
ZH | PS160207 | Verteilungsliste (Beschwerde über Konkursamt) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Kollokationsplan; Gläubiger; Konkurs; SchKG; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Streichung; Verfügung; Konkursamt; Beschwerdeverfahren; Forderung; Verteilungsliste; Angefochten; Eingabe; Rechtskraft; Anträge; Beschwerdeführers; Winterthur; Rechtskräftig; Bundesgericht; Ungültig; Provisorische; Obergericht; Urteil; Erstellt |
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