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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 264 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 264

Garanzia ed indemnisaziun dal donn

1 Sch’igl è da temair ch’i dettia in donn per la cuntrapartida, po la dretgira decider che mesiras preventivas vegnian ordinadas, sche la partida petenta presta ina garan­zia.

2 La partida petenta stat buna per il donn che resulta d’ina mesira preventiva nun­giustifitgada. Ma sch’ella cumprova ch’ella ha fatg sia dumonda en buna fai, po la dretgira reducir l’obligaziun d’indemnisaziun u la liberar dal tuttafatg da tala.

3 Ina garanzia prestada sto vegnir dada libra, cur ch’igl è cler ch’i na vegn inoltrà nagin plant sin indemnisaziun dal donn; en cas d’intschertezza fixescha la dretgira in termin per purtar plant.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 264 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220042Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Massnahme; Grundbuch; Partei; Ziffer; Zahlung; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Kaufvertrag; Vertrag; Gericht; Verfügung; Parteien; Leistung; Streit; Glaubhaft; Eigentums; Hauptsache; Streitwert; Recht; Grundstücks; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Grundbuchamt; Positiv; Vorsorglichen; Hotel
ZHHE220051Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Firma; Massnahmen; Firmen; Vorsorglich; Partei; Verwechslungsgefahr; Vorsorgliche; Parteien; Bestandteil; Namens; Familienname; Hauptsache; Rechtlich; Anspruch; Familiennamen; Anordnung; Sorglichen; Handel; Entscheid; Bestandteile; Vorsorglichen; Sicherheit; Glaubhaft; Domain; Begründet; Wenden; Unternehmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGII/1-2011/2Entscheid Art. 61 Abs. 1, Art. 71 Abs. 1 BGBB (SR 211.412.11); Art. 602 ZGB (SR 210); Erben; Gesuch; Gesuchsteller; Begehren; Verwaltung; Erwerb; Erbenvertreter; Wiederaufnahme; Entscheid; Grundstück; Verfahren; Grundstücke; Erbengemeinschaft; Erbschaft; Verfahrens; Kanton; Verwaltungsrekurskommission; Gallen; Erwerbsbewilligung; Erbenvertreters; Gesuchstellers; Beschwerde; Grundbuch; Kantons; Rechtsvertreter; Urteil; Amtliche; Einsetzung; Landwirtschaftliche
SGHG.2005.121Entscheid Art. 41 Abs. 1 VVG (SR 221.229.1). Entsprechend der besonderen Natur des Versicherungsvertrags tritt die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs erst ein, wenn die vorliegenden Informationen den Versicherer haben überzeugen können, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen zu Recht besteht (sogenannte Deliberationsfrist). Hält der Versicherer jedoch in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fest, er erbringe seine Versicherungsleistung innert 30 Tagen nach Eintritt des Schadenereignisses bzw. innerhalb eines bestimmten bzw. hinreichend bestimmbaren Leistungstermins, liegt die Vereinbarung eines Verfalltages vor, mit dessen Ablauf der Verzug auch ohne Mahnung eintritt (Handelsgericht, Partei; Sachverständigen; Schaden; Klage; Versicherung; Klagten; Parteien; Sachverständigenverfahren; Beklagten; Verzug; Obmann; Sachverständigenverfahrens; Verfahren; Recht; Versicherer; Verzugszins; Prozesskosten; Unterliegen; Deliberationsfrist; Anspruch; VVG-Nef; Fällig; Unnötige; Mahnung; Betrag; Höhe; Gutachten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende
142 III 587 (4A_406/2015)Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verbot; Ordnungsbusse; Verbots; Vorinstanz; Verfügung; Vollstreckung; Superprovisorisch; Entscheid; Instagram; Superprovisorische; Instagram-Account; Verhalten; Vorsorglich; Nichterfüllung; Rechtlich; Verletzung; Vorsorgliche; Zuwiderhandlung; Partei; Superprovisorischen; Recht; Beschwerdegegnerin; Beanstandet; Rechtliche; Massnahme; Gerichtliche; Bildzeichen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7429/2015Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Aktien; Swissgrid; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Vorinstanz; Vorkaufsrecht; Verfügung; Urteil; Massnahme; Entscheid; Vorsorglich; Partei; Über; Beschwerdegegnerinnen; Interesse; Vorsorgliche; Massnahmen; Verfahren; Statutarisch; Angefochten; Angefochtene; Gesetzlich; Swissgrid-Aktien; Vorkaufsrechte; Übertragung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
JOHANN ZÜRCHER Kommentar, 2. Aufl., Zürich2016
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