Si l’action au fond n’est pas encore pendante, le tribunal impartit au requérant un délai pour le dépôt de la demande, sous peine de caducité des mesures ordonnées.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE220107 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchs; Zeichen; Gesuchsgegner; Dienstleistungen; Rinnen; Gesuchstellerinnen; Marke; Nahme; Recht; Marken; Verwechslungsgefahr; Hotel; Massnahmen; MSchG; Verwende; Vorsorglich; Biete; Vorsorgliche; Bereich; Gesuchsgegners; Anträge; Gastronomie; Verfahren; Markenrecht; Rechtsbegehren; Beschreibend; Partei; Anspruch; Bieten |
ZH | HE220114 | Vorsorgliche Massnahmen | Akkreditiv; Gesuch; Vorsorglich; Akkreditivs; Abruf; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Vorsorgliche; Massnahmen; Entscheid; Zahlung; Ausgestellt; Superprovisorisch; Verfahren; Gericht; Vertrag; Aspekt; Gutzumachenden; Missbräuchlich; Sodann; Konnossement; Garantie; Entscheidgebühr; Partei; Beträgt; Streitwert; Anspruch; Werden; Glaubhaft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/2-2011/39 | Entscheid Art. 16 Abs. 1 TourG (sGS 575.1), Art. 14 Abs. 3 StG (sGS 811.1). Bei einem Rechtsanwalt ist keine - die Erhebung der Tourismusabgabe rechtfertigende - Betriebsstätte im Ferienhaus seiner Ehefrau nachgewiesen, selbst wenn er dort gelegentlich berufsbedingte Arbeiten verrichtet und - im Verkehr mit der die Abgabe erhebenden Gemeinde - auf dem Briefkopf die Adresse des Feriendomizils angibt. Die gleichzeitige Erhebung der Kurtaxe und der Tourismusabgabe ist widersprüchlich, weil der Abgabepflichtige gleichzeitig als Gast und Gastgeber behandelt wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 20. Oktober 2011, I/2-2011/39). | Tourismus; Gemeinde; Abgabe; Rekurrent; Politische; Vorinstanz; Tourismusförderung; Rekurs; Betriebsstätte; Rekurrenten; Recht; Abgekürzt:; Entscheid; Reglement; Steuerrechtliche; Person; Ferienhaus; Aufenthalt; Politischen; Anwalt; Abgabepflicht; Tourismusabgabe; Hinsicht; Steuerrechtlichen; Angefochtene; Verwaltung; Rechnung; Erhebung; Wohnsitz; Honorar |
BS | DGZ.2019.10 (AG.2019.902) | Gesuch um Feststellung der Nichtvollstreckbarkeit resp. um vorsorglichen Aufschub der Vollstreckbarkeit, mit integralem Gesuch um superprovisorische Feststellung der Nichtvollstreckbarkeit resp. um superprovisorischen Aufschub der Vollstreckbarkeit betreffend vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungs | Gesuch; Gesuchs; Stelle; Entscheid; Gesuchsteller; Gesuchstellerin; Betreuung; Vollstreckbarkeit; Vorsorglich; Werden; Massnahme; Vorsorgliche; Massnahmen; Kindes; Kindsvater; Rechtsmittel; Entscheids; Gemäss; Schriftlich; Verfahren; Berufung; Schriftliche; Vollstreckbar; Kinder; Eltern; Bereits; Vorsorglichen; Begründung; Sofort; Regelung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 III 40 | Konkursandrohung, Aberkennungsklage. 1. Kommt einem Rechtsmittel gegen den Rechtsöffnungsentscheid keine aufschiebende Wirkung zu und wird ihm diese auch nicht durch richterliche Verfügung erteilt, so kann trotz Hängigkeit des Rechtsmittels die Konkursandrohung erlassen werden (Erw. 2). 2. Die Frist für die Aberkennungsklage beginnt in einem solchem Fall schon mit der Mitteilung des erstinstanzlichen Rechtsöffnungsentscheids zu laufen (Erw. 3.). | Rechtsöffnung; Konkurs; Konkursandrohung; Rechtsöffnungsentscheid; Beschwerde; Betreibung; Entscheid; Aufschiebende; Aberkennungsklage; Kantonsgerichtsausschuss; Fortsetzung; Rechtsöffnungsbeschwerde; Fortsetzungsbegehren; Betreibungsamt; Betriebene; Gesetzes; Zustellung; Gültig; Erteilt; Konkurskammer; Schuldbetreibung; Rekurs; Rechtskraft; Gläubigerin; Rechtsmittel; Bescheinigung; Schuldnerin; Lugnez; Mitteilung; Frist |
Autor | Kommentar | Jahr |
Huber | Kommentar zur ZPO | 2016 |
Thomas Sprecher | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2013 |