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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 263 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 263 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF190021Eröffnung eines Erbvertrages mit letztwilligen Verfügungen Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Andelfingen vom 19. März 2019 (EL180069)Berufung; Berufungsklägerin; Erblasser; Erben; Erbschein; Verfügung; Erblassers; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Gemeinsame; Beschwerde; Letztwillige; Eröffnung; Entscheid; Erbbescheinigung; Tochter; Gesetzliche; Einzelgericht; Provisorisch; Ehefrau; Ehelich; Urteil; Obergericht; Anerkennung; Person; Geboren; Personen; Nachkomme
ZHNC110004Vaterschaft Vater; Vaters; Vaterschaft; Klage; Berufung; Klagten; Verfahren; Beklagten; Vaterschaftsklage; Kinde; Klägers; Kindes; Vergleich; Entscheid; Recht; Vorinstanz; Rechtlich; Mutter; Bundesgericht; Beschwerde; Erstinstanzliche; Einfache; Frutigen; Feststellung; Ausführungen; Entschädigung; Gerichtlich; Parteien

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 V 82 (8C_751/2013)Art. 52 ATSG; Art. 9 OR; Widerruf eines Einspracheverzichts. Der Widerruf einer (Einsprache-)Verzichtserklärung kann im Unfallversicherungsrecht in analoger Anwendung von Art. 9 OR auch per E-Mail erfolgen (E. 4.3). Einsprache; Beschwerde; Verzicht; Mobiliar; Verzichtserklärung; Beschwerdeführerin; Urteil; E-Mail; Widerruf; Widerrufen; Versicherung; Recht; Verzichtet; Hinweis; Einspracheverzicht; Leistungsverzicht; Rechtzeitig; Kantonale; Versand; Schweizer; Gericht; Zutreffend; Verfügung; Erwogen; Entscheid; Erwägungen; Eingangsstempel; Privatrecht
129 III 646Ungerechtfertigte Bereicherung. Klage des Registervaters gegen den Erzeuger für geleisteten Kindesunterhalt. Wird das rechtliche Kindesverhältnis zum Registervater durch Anfechtungsklage beseitigt, entfällt dessen Unterhaltsverpflichtung rückwirkend auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung, während gleicherweise das rechtliche Kindesverhältnis zum anerkennenden leiblichen Vater rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt entsteht. Als Folge hat der Registervater gegen den leiblichen einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Ersparnisbereicherung). Kindes; Bereich; Unterhalt; Bereicherung; Klagt; Rechtlich; Beklagten; Verhält; Vater; Kindesverhältnis; Ungerechtfertigt; Register; Registervater; Leistung; Klage; Ungerechtfertigte; HEGNAUER; Ersparnisbereicherung; Vaterschaft; Rückwirkend; Verhältnis; Erzeuger; Irrtum; Anfechtung; Geburt; Berner; Ungerechtfertigter; Vermögens; Recht
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