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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 263 CPP dal 2023

Art. 263 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 263

Principio

1 All’imputato e a terzi possono essere sequestrati oggetti e valori patrimoniali se questi saranno presumibilmente:

a.
utilizzati come mezzi di prova;
b.
utilizzati per garantire le spese procedurali, le pene pecuniarie, le multe e le indennità;
c.
restituiti ai danneggiati;
d.
confiscati.

2 Il sequestro è disposto con un ordine scritto succintamente motivato. Nei casi urgenti può essere ordinato oralmente, ma deve successivamente essere confermato per scritto.

3 Se vi è pericolo nel ritardo, la polizia o privati possono mettere provvisoriamente al sicuro oggetti e valori patrimoniali, a disposizione del pubblico ministero o del giudice.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 263 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220165Mehrfacher, teilweise versuchter, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Recht; Staats; Landes; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Landesverweisung; Täter; Berufung; Verfahren; Verschulden; Gebraucht; Geldstrafe; Angebraucht; Gericht; Leistungen; Sinne; Bezug; Probezeit; Verteidigung; Unrechtmässig; Vorstrafe; Busse; Vorinstanz
ZHSB200445Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kokain; Fahre; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Gramm; Vorinstanz; BetmG; Anklage; Beruf; Berufung; Konsum; Hinweis; Staatsanwalt; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Fahrt; Sinne; Bezug; Aussage; Hinweise; Freiheit; Person
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.161 (AG.2021.429)Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 17. März 2020 sowie Beschlagnahme vom 6. August 2020Beschwerde; Beschlag; Beschlagnahme; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Gegenstände; Werden; Entsiegelung; Beschlagnahmt; Gestellt; August; Durchsuchung; Worden; Halten; Sichergestellt; Siegelung; Verzeichnis; Verfahren; Entsiegelungsverfahren; Führt; Aufzeichnungen; Hausdurchsuchung; Erhoben; Beschlagnahmebefehl; Vorläufig; Vorliegend; Rechtsmittel; Verfügung; Entscheid; Bundesgericht
BSBES.2020.160 (AG.2021.428)Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 17. März 2020 sowie Beschlagnahme vom 6. August 2020Beschwerde; Beschlag; Beschlagnahme; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Werden; Gegenstände; Entsiegelung; Beschlagnahmt; Gestellt; Durchsuchung; August; Worden; Sichergestellt; Verzeichnis; Halten; Verfahren; Siegelung; Entsiegelungsverfahren; Aufzeichnungen; Datenträger; Erhoben; Hausdurchsuchung; Vorliegend; Beschlagnahmebefehl; Vorläufig; Führt; Verfügung; Basel-Stadt; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 74 (1B_59/2021)
Regeste
Art. 266 StPO ; vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen. Übersicht über die Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen Beschlagnahme (E. 3.1) und zur vorzeitigen Verwertung (E. 3.2 und 3.3). Pflicht zur bestmöglichen Wahrung der Interessen des Staates und der betroffenen Person bei der vorzeitigen Verwertung (E. 3.4). Berücksichtigung der konkreten Situation sowie der Beschaffenheit und der Besonderheiten der einzelnen zu verwertenden Vermögenswerte. Diese können es gebieten, namentlich hinsichtlich der Art und der Modalitäten der vorzeitigen Verwertung spezifische Anordnungen zu treffen (E. 4.4).
Verwertung; Staatsanwaltschaft; Vorzeitig; Beschwerde; Vorzeitige; Beschwerdeführer; Verfügung; Kryptobestände; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vorzeitigen; Vorinstanz; SchKG; Beschwerdeführers; Interesse; Beschlag; Konto; Interessen; Verkauf; Beauftragt; Hinsichtlich; Beschlagnahmte; Werte; Person; Bestmöglich; Urteil; Beschlagnahme; Kommentar
147 IV 137 (1B_537/2019)
Regeste
Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 2, Art. 85 Abs. 2, Art. 199, Art. 263 Abs. 2, Art. 384 lit. b und Art. 396 Abs. 1 StPO ; Beginn der Beschwerdefrist gegen Kontensperren nach Aufhebung einer Stillschweigeverpflichtung an die Bank. Mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Kontensperrbefehle sind den Konteninhabern gegen Empfangsbestätigung zuzustellen. Die Beschwerdefrist läuft erst ab Zustellung der Verfügung an die Konteninhaber. Dies gilt auch in Fällen, bei denen die Strafbehörde der mitbetroffenen Bank schon vorher mitgeteilt hat, eine in diesem Zusammenhang auferlegte Stillschweigeverpflichtung zulasten der Bank sei aufgehoben (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2-5).
Beschwerde; Kontensperre; Staatsanwaltschaft; Recht; Verfügung; Schriftlich; Zustellung; Beschwerdeführerin; Frist; Akten; Verfahren; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Konteninhaber; Urteil; Zwangsmassnahmen; Stillschweigeverpflichtung; Verteidigung; Förmlich; Akteneinsicht; Bundesgericht; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Kanton; Vorinstanz; Entscheid; Konto; Kantons

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
BE.2021.1öffnen; Hinzufügen; Filter; Gesuch; Entscheid; Entscheide; Gesuchsgegnerin; BStGer; Entsiegelung; Beschwerde; Beschwerdekammer; Akten; Ordner; Unterlagen; Lasche; Urteil; Bundesstrafgericht; Entsiegelungsgesuch; Bundesstrafgerichts; Verwaltung; Bundesgericht; Tatverdacht; Versiegelt; Beilage; Durchsuchung; Limited; Urteile; Versiegelte; Untersuchung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Bommer, Goldschmid Kommentar Einziehung2201
Felix Bommer, Peter GoldschmidBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
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