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Code pénal suisse (CPS)

Art. 263 CPS de 2023

Art. 263 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 263

1 Celui qui, étant en état d’irresponsabilité causée par ivresse ou intoxication dues à sa faute, aura commis un acte réprimé comme crime ou délit sera puni d’une peine pécuniaire.290

2 La peine sera une peine privative de liberté de trois ans au plus ou une peine pécuniaire, si la peine privative de liberté est la seule peine prévue par la disposition qui réprime le crime commis dans cet état.291

290 Nouvelle teneur de la peine selon le ch. II 1 de la LF du 19 juin 2015 (Réforme du droit des sanctions), en vigueur depuis le 1er janv. 2018 (RO 2016 1249; FF 2012 4385).

291 Nouvelle teneur selon le ch. II 1 al. 16 de la LF du 13 déc. 2002, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 3459; FF 1999 1787).

292 Introduit par le ch. I de la LF du 24 mars 2000 (RO 2000 2725; FF 1999 4911). Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 18 juin 2010 (Statut de Rome de la Cour pénale internationale), en vigueur depuis le 1er janv. 2011 (RO 2010 4963; FF 2008 3461).

>Génocide >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 263 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210368Vorsätzliche Tötung etc.Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Schuldigten; Beschuldigten; Privatklägerin; Lichen; Beschwerde; Aussage; Vorinstanz; Recht; Sinne; Higkeit; Aussagen; Fähigkeit; Ketamin; Urteil; Beschwerdegegner; Schuld; Positiv; Prof; Massnahme; Berufung; Habe; Schuldfähigkeit; Dossier; Gutachter; Verfahren
ZHSB170302MordSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Opfer; Vorinstanz; Verteidigung; Schlagen; Berufung; Recht; Schuld; Privatklägerin; Verletzung; Geschlagen; Urteil; Vorstehend; Gutachten; Vorstehende; Verletzungen; Staat; Aussagen; Tatbestand; Wohnung; Massnahme; Staatsanwalt; Schläge
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2004.00089Aufhebung eines Warnungsentzugs wegen stark verminderter Zurechnungsfähigkeit und überlanger VerfahrensdauerBeschwerde; Rekurs; Zurechnungsfähig; Entscheid; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Verstoss; Rechtlich; Regierungsrat; Massnahme; Wäre; Erhoben; StGB; Beschwerdegegnerin; Zurechnungsfähigkeit; Rekursverfahren; Vorliegenden; Zusammenhang; Gesetzliche; Zustellung; Verfügung; Voraussetzungen; Erfüllt; Zitierten; Verwarnung; Wäre; Abzusehen; Massnahmeempfindlichkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 IV 202Art. 263 BStP; Abweichen vom gesetzlichen Gerichtsstand. Gründe, aus denen ausnahmsweise und insbesondere aus prozessökonomischen Gründen vom gesetzlichen Gerichtsstand abgewichen werden kann (E. 2). Kanton; Gerichtsstand; Gesetzliche; Gesetzlichen; Nidwalden; Taten; Abweichen; Kantons; Verhöramt; Gallen; Kantone; Schwergewicht; Vorliegen; Begangen; Rechtfertigt; Anklagekammer; SCHWERI; Kantonen; Verübt; Drängt; Anzahl; Gründen; Prozessökonomischen; Verfahrens; Besonderen; Urteil; Bericht; Verpflichtet
129 II 92Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG, Art. 31 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 VZV, Art. 12 und 263 StGB; Führerausweisentzug, Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit. Die Anordnung eines Warnungsentzugs setzt - abgesehen vom Tatbestand der Verwendung eines Motorfahrzeugs zur Begehung eines Verbrechens oder mehrfacher vorsätzlicher Vergehen (Art. 16 Abs. 3 lit. f SVG) - eine schuldhaft begangene Verkehrsregelverletzung voraus (E. 2.1). Diese Voraussetzung ist bei der Verurteilung eines Täters wegen Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit nicht gegeben. Allenfalls kommt ein Sicherungsentzug in Betracht (E. 2.2). Warnung; Warnungs; Verkehr; Warnungsentzug; Beschwerde; Führer; Verkehrsregelverletzung; Führerausweis; Obergericht; Verschuldete; Strassen; Begangen; Sicherungsentzug; Betracht; Kantons; Entzug; Entscheid; Verschulden; Selbstverschuldeter; Lenker; Vorsätzlich; Beschwerdeführer; Verurteilung; Unzurechnungsfähigkeit; Polizeidirektion; Führerausweises; Voraussetzung; Mehrfacher; Begangene; Schuldhaft
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