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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 263SCC from 2023

Art. 263 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 263

1 Any person who is incapable of forming criminal intent as a result of voluntarily induced intoxication through alcohol or drugs, and while in this state commits an act punishable as a felony or misdemeanour shall be liable to a monetary penalty.290

2 If the offender has, in this self-induced state, committed an act for which the only penalty is a custodial sentence, the penalty is a custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty.291

290 Penalties revised by No II 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendment to the Law on Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

291 Amended by No II 1 para. 16 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979).

292 Inserted by No I of the FA of 24 March 2000 (AS 2000 2725; BBl 1999 5327). Amended by No I 1 of the FA of 18 June 2010 on the Amendment of Federal Legislation in Implementation of the Rome Statue of the International Criminal Court, in force since 1 Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).


Genocide >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 263 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210368Vorsätzliche Tötung etc.Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Schuldigten; Beschuldigten; Privatklägerin; Lichen; Beschwerde; Aussage; Vorinstanz; Recht; Sinne; Higkeit; Aussagen; Fähigkeit; Ketamin; Urteil; Beschwerdegegner; Schuld; Positiv; Prof; Massnahme; Berufung; Habe; Schuldfähigkeit; Dossier; Gutachter; Verfahren
ZHSB170302MordSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Opfer; Vorinstanz; Verteidigung; Schlagen; Berufung; Recht; Schuld; Privatklägerin; Verletzung; Geschlagen; Urteil; Vorstehend; Gutachten; Vorstehende; Verletzungen; Staat; Aussagen; Tatbestand; Wohnung; Massnahme; Staatsanwalt; Schläge
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2004.00089Aufhebung eines Warnungsentzugs wegen stark verminderter Zurechnungsfähigkeit und überlanger VerfahrensdauerBeschwerde; Rekurs; Zurechnungsfähig; Entscheid; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Verstoss; Rechtlich; Regierungsrat; Massnahme; Wäre; Erhoben; StGB; Beschwerdegegnerin; Zurechnungsfähigkeit; Rekursverfahren; Vorliegenden; Zusammenhang; Gesetzliche; Zustellung; Verfügung; Voraussetzungen; Erfüllt; Zitierten; Verwarnung; Wäre; Abzusehen; Massnahmeempfindlichkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 IV 202Art. 263 BStP; Abweichen vom gesetzlichen Gerichtsstand. Gründe, aus denen ausnahmsweise und insbesondere aus prozessökonomischen Gründen vom gesetzlichen Gerichtsstand abgewichen werden kann (E. 2). Kanton; Gerichtsstand; Gesetzliche; Gesetzlichen; Nidwalden; Taten; Abweichen; Kantons; Verhöramt; Gallen; Kantone; Schwergewicht; Vorliegen; Begangen; Rechtfertigt; Anklagekammer; SCHWERI; Kantonen; Verübt; Drängt; Anzahl; Gründen; Prozessökonomischen; Verfahrens; Besonderen; Urteil; Bericht; Verpflichtet
129 II 92Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG, Art. 31 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 VZV, Art. 12 und 263 StGB; Führerausweisentzug, Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit. Die Anordnung eines Warnungsentzugs setzt - abgesehen vom Tatbestand der Verwendung eines Motorfahrzeugs zur Begehung eines Verbrechens oder mehrfacher vorsätzlicher Vergehen (Art. 16 Abs. 3 lit. f SVG) - eine schuldhaft begangene Verkehrsregelverletzung voraus (E. 2.1). Diese Voraussetzung ist bei der Verurteilung eines Täters wegen Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit nicht gegeben. Allenfalls kommt ein Sicherungsentzug in Betracht (E. 2.2). Warnung; Warnungs; Verkehr; Warnungsentzug; Beschwerde; Führer; Verkehrsregelverletzung; Führerausweis; Obergericht; Verschuldete; Strassen; Begangen; Sicherungsentzug; Betracht; Kantons; Entzug; Entscheid; Verschulden; Selbstverschuldeter; Lenker; Vorsätzlich; Beschwerdeführer; Verurteilung; Unzurechnungsfähigkeit; Polizeidirektion; Führerausweises; Voraussetzung; Mehrfacher; Begangene; Schuldhaft
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