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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 263 CPS dal 2022

Art. 263 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 263

1 Chiunque, essendo in istato di irresponsabilità a cagione di ebbrezza colposa, prodotta da alcool o da altra intossicazione, commette un fatto represso come crimine o delitto, è punito con una pena pecuniaria.287

2 La pena è una pena detentiva sino a tre anni o una pena pecuniaria se il colpevole, agendo in tale stato di irresponsabilità, ha commesso un crimine punibile con la sola pena detentiva.288

287 Nuovo testo di parte del per. giusta il n. II 1 della LF del 19 giu. 2015 (Modifica della disciplina delle sanzioni), in vigore dal 1° gen. 2018 (RU 2016 1249; FF 2012 4181).

288 Nuovo testo giusta il n. II 1 cpv. 16 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 263 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210368Vorsätzliche Tötung etc.Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Schuldigten; Beschuldigten; Privatklägerin; Lichen; Beschwerde; Aussage; Vorinstanz; Recht; Sinne; Higkeit; Aussagen; Fähigkeit; Ketamin; Urteil; Beschwerdegegner; Schuld; Positiv; Prof; Massnahme; Berufung; Habe; Schuldfähigkeit; Dossier; Gutachter; Verfahren
ZHSB170302MordSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Opfer; Vorinstanz; Verteidigung; Schlagen; Berufung; Recht; Schuld; Privatklägerin; Verletzung; Geschlagen; Urteil; Vorstehend; Gutachten; Vorstehende; Verletzungen; Staat; Aussagen; Tatbestand; Wohnung; Massnahme; Staatsanwalt; Schläge
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2004.00089Aufhebung eines Warnungsentzugs wegen stark verminderter Zurechnungsfähigkeit und überlanger VerfahrensdauerBeschwerde; Rekurs; Zurechnungsfähig; Entscheid; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Verstoss; Rechtlich; Regierungsrat; Massnahme; Wäre; Erhoben; StGB; Beschwerdegegnerin; Zurechnungsfähigkeit; Rekursverfahren; Vorliegenden; Zusammenhang; Gesetzliche; Zustellung; Verfügung; Voraussetzungen; Erfüllt; Zitierten; Verwarnung; Wäre; Abzusehen; Massnahmeempfindlichkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 IV 202Art. 263 BStP; Abweichen vom gesetzlichen Gerichtsstand. Gründe, aus denen ausnahmsweise und insbesondere aus prozessökonomischen Gründen vom gesetzlichen Gerichtsstand abgewichen werden kann (E. 2). Kanton; Gerichtsstand; Gesetzliche; Gesetzlichen; Nidwalden; Taten; Abweichen; Kantons; Verhöramt; Gallen; Kantone; Schwergewicht; Vorliegen; Begangen; Rechtfertigt; Anklagekammer; SCHWERI; Kantonen; Verübt; Drängt; Anzahl; Gründen; Prozessökonomischen; Verfahrens; Besonderen; Urteil; Bericht; Verpflichtet
129 II 92Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG, Art. 31 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 VZV, Art. 12 und 263 StGB; Führerausweisentzug, Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit. Die Anordnung eines Warnungsentzugs setzt - abgesehen vom Tatbestand der Verwendung eines Motorfahrzeugs zur Begehung eines Verbrechens oder mehrfacher vorsätzlicher Vergehen (Art. 16 Abs. 3 lit. f SVG) - eine schuldhaft begangene Verkehrsregelverletzung voraus (E. 2.1). Diese Voraussetzung ist bei der Verurteilung eines Täters wegen Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit nicht gegeben. Allenfalls kommt ein Sicherungsentzug in Betracht (E. 2.2). Warnung; Warnungs; Verkehr; Warnungsentzug; Beschwerde; Führer; Verkehrsregelverletzung; Führerausweis; Obergericht; Verschuldete; Strassen; Begangen; Sicherungsentzug; Betracht; Kantons; Entzug; Entscheid; Verschulden; Selbstverschuldeter; Lenker; Vorsätzlich; Beschwerdeführer; Verurteilung; Unzurechnungsfähigkeit; Polizeidirektion; Führerausweises; Voraussetzung; Mehrfacher; Begangene; Schuldhaft
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