Code pénal suisse (CPS)
Der Art. 263 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 263 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210368 | Vorsätzliche Tötung etc. | Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Schuldigten; Beschuldigten; Privatklägerin; Lichen; Beschwerde; Aussage; Vorinstanz; Recht; Sinne; Higkeit; Aussagen; Fähigkeit; Ketamin; Urteil; Beschwerdegegner; Schuld; Positiv; Prof; Massnahme; Berufung; Habe; Schuldfähigkeit; Dossier; Gutachter; Verfahren |
ZH | SB170302 | Mord | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Opfer; Vorinstanz; Verteidigung; Schlagen; Berufung; Recht; Schuld; Privatklägerin; Verletzung; Geschlagen; Urteil; Vorstehend; Gutachten; Vorstehende; Verletzungen; Staat; Aussagen; Tatbestand; Wohnung; Massnahme; Staatsanwalt; Schläge |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2004.00089 | Aufhebung eines Warnungsentzugs wegen stark verminderter Zurechnungsfähigkeit und überlanger Verfahrensdauer | Beschwerde; Rekurs; Zurechnungsfähig; Entscheid; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Verstoss; Rechtlich; Regierungsrat; Massnahme; Wäre; Erhoben; StGB; Beschwerdegegnerin; Zurechnungsfähigkeit; Rekursverfahren; Vorliegenden; Zusammenhang; Gesetzliche; Zustellung; Verfügung; Voraussetzungen; Erfüllt; Zitierten; Verwarnung; Wäre; Abzusehen; Massnahmeempfindlichkeit |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 IV 202 | Art. 263 BStP; Abweichen vom gesetzlichen Gerichtsstand. Gründe, aus denen ausnahmsweise und insbesondere aus prozessökonomischen Gründen vom gesetzlichen Gerichtsstand abgewichen werden kann (E. 2). | Kanton; Gerichtsstand; Gesetzliche; Gesetzlichen; Nidwalden; Taten; Abweichen; Kantons; Verhöramt; Gallen; Kantone; Schwergewicht; Vorliegen; Begangen; Rechtfertigt; Anklagekammer; SCHWERI; Kantonen; Verübt; Drängt; Anzahl; Gründen; Prozessökonomischen; Verfahrens; Besonderen; Urteil; Bericht; Verpflichtet |
129 II 92 | Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG, Art. 31 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 VZV, Art. 12 und 263 StGB; Führerausweisentzug, Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit. Die Anordnung eines Warnungsentzugs setzt - abgesehen vom Tatbestand der Verwendung eines Motorfahrzeugs zur Begehung eines Verbrechens oder mehrfacher vorsätzlicher Vergehen (Art. 16 Abs. 3 lit. f SVG) - eine schuldhaft begangene Verkehrsregelverletzung voraus (E. 2.1). Diese Voraussetzung ist bei der Verurteilung eines Täters wegen Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit nicht gegeben. Allenfalls kommt ein Sicherungsentzug in Betracht (E. 2.2). | Warnung; Warnungs; Verkehr; Warnungsentzug; Beschwerde; Führer; Verkehrsregelverletzung; Führerausweis; Obergericht; Verschuldete; Strassen; Begangen; Sicherungsentzug; Betracht; Kantons; Entzug; Entscheid; Verschulden; Selbstverschuldeter; Lenker; Vorsätzlich; Beschwerdeführer; Verurteilung; Unzurechnungsfähigkeit; Polizeidirektion; Führerausweises; Voraussetzung; Mehrfacher; Begangene; Schuldhaft |