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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 262 ZPO vom 2020

Art. 262 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 262 Inhalt

Eine vorsorgliche Massnahme kann jede gerichtliche Anordnung sein, die geeignet ist, den drohenden Nachteil abzuwenden, insbesondere:

a.
ein Verbot;
b.
eine Anordnung zur Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands;
c.
eine Anweisung an eine Registerbehörde oder eine dritte Person;
d.
eine Sachleistung;
e.
die Leistung einer Geldzahlung in den vom Gesetz bestimmten Fällen.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 262 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220040Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegner; Generalversammlung; Verwaltungsrat; Aktien; Recht; Einberufung; Verfahren; Vorliegende; Gericht; Verwaltungsrats; Erscheint; Aktionäre; Gesuchsgegners; Vertreten; Massnahme; Gewählt; Glaubhaft; Massnahmen; Kantons; Streit; Handelsregister; Partei; Erfolgte; Nichtig; Vertretung; Beschluss; Parteien; Gesellschaft
ZHLF220019Vorsorgliche MassnahmenBerufung; Gesuch; Praxis; Gesuchs; Gesellschaft; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; ärztliche; Recht; Verpflichten; Strasse; Androhung; Ordnungsbussen; Verpflichten; Bestrafung; -strasse; Massnahme; Einfache; Gesellschafter; Ausüben; Standort; Entscheid; Massnahmen; Partei; Berufungsklägers; Fortführung; Gesuchstellers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZK.2018.10 (AG.2018.512)superprovisorische/vorsorgliche Massnahmen betreffend unlauteren WettbewerbGesuch; Gesuchs; Gesuchstellerin; Massnahme; Gesuchsgegnerin; Gesuchstellerinnen; Vorsorgliche; Massnahmen; Anordnung; Vorsorglicher; Stellung; Stellungnahme; August; Werden; Verfahren; Superprovisorisch; Gericht; Superprovisorische; Vorliegend; Rechtlich; Anspruch; Vorliegende; Worden; Mitglieder; Verfahrens; Nachteil; Gesetzliche; Folgende; Streitwert
BSZB.2017.11 (AG.2017.766)Ungültigkeitsklage (Prozessvoraussetzungen)Berufung; Massnahme; Vorsorglich; Klage; Recht; Vorsorgliche; Zivilgericht; Gültig; Prosekution; Entscheid; Verfügung; Berufungskläger; Verfahren; Hauptsache; Vorsorglichen; Berufungsbeklagte; Ungültigkeit; Gesuch; Willensvollstrecker; Prosekutionsklage; Kommentar; Ungültigkeitsklage; Partei; Vorliegende; Frist; Berufungsbeklagten; Anspruch; Gericht; Zivilgerichts; Massnahmeverfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 587 (4A_406/2015)Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verbot; Ordnungsbusse; Verbots; Vorinstanz; Verfügung; Vollstreckung; Superprovisorisch; Entscheid; Instagram; Superprovisorische; Instagram-Account; Verhalten; Vorsorglich; Nichterfüllung; Rechtlich; Verletzung; Vorsorgliche; Zuwiderhandlung; Partei; Superprovisorischen; Recht; Beschwerdegegnerin; Beanstandet; Rechtliche; Massnahme; Gerichtliche; Bildzeichen
137 III 563 (5A_453/2011)Art. 6 Abs. 5 ZPO; sachliche Zuständigkeit zur Anordnung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Die Handelsgerichte sind zuständig, die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts anzuordnen, sofern die Hauptsache (Verfahren auf definitive Eintragung) handelsrechtlich ist (E. 2 und 3). Eintragung; Handelsgericht; Massnahme; Bauhandwerkerpfandrechts; Vorsorgliche; Zuständig; Provisorisch; Hauptsache; Verfahren; Vorsorglichen; Fälle; Beschwerde; Gericht; Massnahmen; Zuständigkeit; Grundbuch; Gesuch; Superprovisorisch; Pfandrecht; Obergericht; Verfügung; Handelsgerichte; Fällen; Hinweis; Entscheid; Handelsgerichts; Grundbuchamt; Bundesgericht; Summarische; Bezirksgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7429/2015Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Aktien; Swissgrid; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Vorinstanz; Vorkaufsrecht; Verfügung; Urteil; Massnahme; Entscheid; Vorsorglich; Partei; Über; Beschwerdegegnerinnen; Interesse; Vorsorgliche; Massnahmen; Verfahren; Statutarisch; Angefochten; Angefochtene; Gesetzlich; Swissgrid-Aktien; Vorkaufsrechte; Übertragung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ANDREAS GÜNGERICHBerner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
GüngerichBerner Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung II2012
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