Art. 262 LP de 2023
Art. 262
467 1 Les frais d'ouverture de la faillite, de liquidation et de prise d'inventaire sont couverts en premier lieu.
2 Le produit des biens remis en gage ne sert à couvrir que les frais d'inventaire, d'administration et de réalisation du gage.
467 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).
C. Dépôt du tableau de distribution et du compte final >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2008/57 | Entscheid Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 75a AVIV: Gemäss Art. 52 Abs. 1 AVIG deckt die Insolvenzentschädigung auch "allfällige Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung". Eine Auslegung von Art. 52 Abs. 1 AVIG nach den anerkannten Auslegungsmethoden ergibt, dass dieser Wortlaut zu weit gefasst ist. Die Deckung der Insolvenzentschädigung ist auf Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung zu beschränken, die in Unkenntnis der Konkurseröffnung erbracht wurden (teleologische Reduktion). Insofern erweist sich Art. 75a AVIV als gesetzeskonform. Als nicht gesetzeskonform zu qualifizieren ist jedoch, dass Art. 75a AVIV den Anspruch auf Insolvenzentschädigung bereits bei fahrlässiger Unkenntnis bzw. bei Kennen müssen der Konkurseröffnung ausschliesst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Oktober 2009, AVI 2008/57). | Arbeit; Konkurs; Insolvenz; Insolvenzentschädigung; Beschwerde; Konkurseröffnung; Beschwerdeführer; Arbeitgeber; Monats; Arbeitsverhältnis; Lohnforderung; Monatslohn; Forderung; Anspruch; Lohnforderungen; Beschwerdegegnerin; Forderungen; Leistung; Person; Zeitraum; Arbeitsleistung; Recht; Arbeitsleistungen; Antrag; Arbeitnehmer; Masse; Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnisse; Einsprache; Masseschulden |
LU | A 03 192 | § 95 StG; Art. 219 Abs. 4, 262 SchKG. Steuerforderung als Konkursforderung oder Masseschuld. Minimalsteuer. Steuern, bei denen der sie auslösende Sachverhalt bis zur Konkurseröffnung entstanden ist, sind Konkursforderungen. Ist der steuerauslösende Sachverhalt erst nach der Konkursöffnung entstanden, handelt es sich um eine Masseschuld. Durch die Konkurseröffnung wird kein neuer steuerrelevanter Sachverhalt geschaffen. Die Veranlagung einer Minimalsteuer nach Konkurseröffnung als Ersatzsteuer allein gestützt auf die Konkurseröffnung ist daher ausgeschlossen. | Steuer; Konkurs; Konkurseröffnung; Minimalsteuer; Steuern; Steuerperiode; Liquidation; Besteuerung; Unternehmen; Urteil; Ertrag; Masse; Steuerpflicht; Masseschuld; Gewöhnliche; Grundstück; Person; Gewinn; Konkursmasse; Massaverbindlichkeit; SchKG; Fähig; Konkursforderung; Gehören; Sachverhalt; Faktoren; Schuld; Kapitalsteuer; Wäre |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 628 (5A_170/2012) | Art. 17 SchKG; Berechtigung zur SchKG-Beschwerde. Berechtigung der ausländischen Konkursmasse zur SchKG-Beschwerde gegen den Entscheid, Rechtsansprüche der Hilfskonkursmasse an einen kollozierten Gläubiger abzutreten (E. 4). Regeste b Art. 170 Abs. 1 und Art. 172 Abs. 1 IPRG; Art. 260 Abs. 1 und 2 SchKG; Art. 262 Abs. 2, Art. 144 Abs. 3 und Art. 131 Abs. 1 SchKG sowie Art. 85 KOV; Abtretung der Rechtsansprüche der Hilfskonkursmasse. Teilweise Abtretung der Rechtsansprüche der Hilfskonkursmasse an die Pfandgläubiger (Art. 172 Abs. 1 lit. a IPRG) an Zahlungs statt und Abtretung des Überschusses an die privilegierten Gläubiger (Art. 172 Abs. 1 lit. b IPRG) beziehungsweise an die ausländische Konkursmasse, wenn es an solchen Gläubigern fehlt (E. 5). | Failli; Créancier; Faillite; Créanciers; Masse; Droit; Consid; Créance; Cession; Ancillaire; Privilégié; Colloqué; Créances; Gagiste; Privilégiés; étrangère; Droits; Ratio; été; N'est; Prétention; Réalisation; être; Commentaire; L'administration; International; Suisse; Suite; Débiteur; Contre |
129 III 200 | Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Verwertung eines Grundstücks im Konkurs; Verteilung des Erlöses (Art. 262 SchKG). Die Mehrwertsteuer, die bei der Verwertung eines Grundstücks anfällt, ist aus dem Erlös des betreffenden Grundstücks vorab zu decken (E. 2).
| Mehrwertsteuer; Konkurs; Verwertung; Steuer; Beschwerde; Mehrwertsteuerforderung; Grundstückgewinnsteuer; Verwertungskosten; Verteilung; Beschwerdeführerin; Verteilungsliste; Eidgenössischen; Erlös; Steuerverwaltung; Recht; Seien; Schuldbetreibung; Urteil; SchKG; Grundstücks; Grundstücke; MWSTG; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Unbehelflich; Behandlung; Ziffer; Verwirklicht; Schuldbetreibungs; Konkurskammer |