E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura penale (CPP)

Art. 260 CPP dal 2023

Art. 260 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 260

Rilevamenti segnaletici

1 Il rilevamento segnaletico consiste nell’accertare le caratteristiche fisiche di una persona, nonché nel prendere impronte di parti del suo corpo.

2 Possono disporre il rilevamento segnaletico la polizia, il pubblico ministero, il giu­dice e, nei casi urgenti, chi dirige il procedimento in giudizio.

3 Il rilevamento segnaletico è disposto con ordine scritto succintamente motivato. Nei casi urgenti può essere ordinato oralmente, ma deve successivamente essere con­­fermato e motivato per scritto.

4 Se l’interessato rifiuta di sottomettersi all’ordine della polizia, decide il pubblico ministero.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 260 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220440Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Nötigung; Recht; Blockade; Sinne; Brücke; Verkehr; Berufung; -brücke; Digten; Person; Vorinstanz; Verteidigung; Beschuldigten; Fotos; Betrieb; Urteil; Verkehrs; Brücke; Erfassung; Erkennungsdienstliche; Störung; Demonstration; Polizei; Allgemeinheit; Geldstrafe; Betrieben; Betrieben; Dienen
ZHSB220274Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Vorinstanz; Nötigung; Berufung; Beschuldigten; Verkehr; Verteidigung; Verfahren; Urteil; Aktion; Sinne; Blockade; Polizei; Person; Bundesgericht; Geldstrafe; Klima; Werden; Zumessung; Verkehrs; Verweis; Schützt; Berufungsverfahren; Tagessätze; Tagessätzen; Allgemeinheit; Interesse; Probezeit
Dieser Artikel erzielt 75 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.219 (AG.2021.619)Befehl für Erkennungsdienstliche Erfassung (Art. 260 StPO)Beschwerde; Bundesgericht; Werden; Beschwerdeführerin; Wurde; Verfügung; Erhoben; Erkennungsdienstlich; Schweiz; Basel-Stadt; Oktober; Klima-Aktionstage; Jugendanwaltschaft; Beschwerdeverfahren; Strafprozessordnung; Schweizerischen; Beschwerdeschrift; Angesichts; Vorliegendes; Kantons; Erhobenen; Pilot-Fälle; April; Beschwerden; Kosten; Appellationsgericht; Erkennungsdienstliche; Gerichtsschreiber; September; Einzelgericht
BSBES.2021.56 (AG.2021.532)Befehl für erkennungsdienstliche Erfassung und nicht-invasive ProbenahmeSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Erkennungsdienstliche; Erfassung; Delikte; Werden; Beschwerdeführers; Insbesondere; Staatsanwaltschaft; Vorfall; Gemäss; Weiter; Bereits; Bundesgericht; Haben; Person; Könne; Andere; Januar; Stellt; Notwendig; Allfällige; Können; Vorliegend; Massnahmen; Haben; Umgehend; Unentgeltliche; Mehrfache
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 372 (1B_285/2020)
Regeste
Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3).
Beschwerde; Profil; Beschwerdeführer; DNA-Profil; Recht; Delikt; Eingriff; Kundgebung; Delikte; Erkennungsdienstlich; Erkennungsdienstliche; Aufklärung; Hinweis; Informationelle; Rechtsprechung; Hinweise; Selbstbestimmung; Hinweisen; Grundrecht; Friedlich; Erfassung; Vorinstanz; Anhaltspunkt; Person; Aktion; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Taten; Beschwerdeführers
141 IV 87Art. 197, 255 Abs. 2 lit. a und Art. 260 Abs. 3 StPO; hinreichender Tatverdacht bei Zwangsmassnahmen; Erstellung von DNA-Profilen; erkennungsdienstliche Erfassung. Hinweise auf eine strafbare Handlung müssen erheblich und konkreter Natur sein, um einen hinreichenden Tatverdacht für die Anordnung von Zwangsmassnahmen (Art. 196-298 StPO) begründen zu können (E. 1.3.1 und 1.4.1). Die Erstellung eines DNA-Profils ist von der Staatsanwaltschaft (oder vom Gericht) anzuordnen. Art. 255 StPO ermöglicht nicht die routinemässige (invasive) Entnahme von DNA-Proben und deren Analyse. Die Kompetenz zur Erstellung von DNA-Profilen kann nicht durch generelle Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft auf die Polizei übertragen werden (E. 1.3.2 und 1.4.2). Die mündliche Anordnung einer erkennungsdienstlichen Erfassung ist nur zulässig, wenn die Zwangsmassnahme unaufschiebbar ist. Abstrakte Zweckmässigkeitsüberlegungen können die gesetzlich vorgeschriebene Dringlichkeit nicht ersetzen (E. 1.3.3 und 1.4.3). Erkennungsdienstliche; Person; Erfassung; Zwangsmassnahme; Beschwerde; Erstellung; Tatverdacht; Urteil; Kantons; Zwangsmassnahmen; DNA-Probe; Personen; Entnahme; Erkennungsdienstlichen; Vorinstanz; Begründen; Urteils; Anordnung; Hinreichenden; Staatsanwalt; Befehl; Profils; Kantonspolizei; Beschwerdeführerin; Polizei; Generalstaatsanwaltschaft; Fällen; Analyse; Invasive; Staatsanwaltschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, JositschPraxiskommentar Schweizerische Strafprozessordnung2018
Schmid, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl.2017
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz