E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure pénale (CCP)

Art. 260 CCP de 2020

Art. 260 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 260

1 Par saisie des données signalétiques d’une personne, on entend la constatation de ses particularités physiques et le prélèvement d’empreintes de certaines parties de son corps.

2 La police, le ministère public, les tribunaux et, en cas d’urgence, la direction de la procédure des tribunaux peuvent ordonner la saisie des données signalétiques d’une personne.

3 La saisie des données signalétiques fait l’objet d’un mandat écrit, brièvement motivé. En cas d’urgence, elle peut être ordonnée oralement, mais doit être confirmée par écrit et motivée.

4 Si la personne concernée refuse de se soumettre à l’injonction de la police, le ministère public statue.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 260 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220440Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Nötigung; Recht; Blockade; Sinne; Brücke; Verkehr; Berufung; -brücke; Digten; Person; Vorinstanz; Verteidigung; Beschuldigten; Fotos; Betrieb; Urteil; Verkehrs; Brücke; Erfassung; Erkennungsdienstliche; Störung; Demonstration; Polizei; Allgemeinheit; Geldstrafe; Betrieben; Betrieben; Dienen
ZHSB220274Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Vorinstanz; Nötigung; Berufung; Beschuldigten; Verkehr; Verteidigung; Verfahren; Urteil; Aktion; Sinne; Blockade; Polizei; Person; Bundesgericht; Geldstrafe; Klima; Werden; Zumessung; Verkehrs; Verweis; Schützt; Berufungsverfahren; Tagessätze; Tagessätzen; Allgemeinheit; Interesse; Probezeit
Dieser Artikel erzielt 75 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.219 (AG.2021.619)Befehl für Erkennungsdienstliche Erfassung (Art. 260 StPO)Beschwerde; Bundesgericht; Werden; Beschwerdeführerin; Wurde; Verfügung; Erhoben; Erkennungsdienstlich; Schweiz; Basel-Stadt; Oktober; Klima-Aktionstage; Jugendanwaltschaft; Beschwerdeverfahren; Strafprozessordnung; Schweizerischen; Beschwerdeschrift; Angesichts; Vorliegendes; Kantons; Erhobenen; Pilot-Fälle; April; Beschwerden; Kosten; Appellationsgericht; Erkennungsdienstliche; Gerichtsschreiber; September; Einzelgericht
BSBES.2021.56 (AG.2021.532)Befehl für erkennungsdienstliche Erfassung und nicht-invasive ProbenahmeSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Erkennungsdienstliche; Erfassung; Delikte; Werden; Beschwerdeführers; Insbesondere; Staatsanwaltschaft; Vorfall; Gemäss; Weiter; Bereits; Bundesgericht; Haben; Person; Könne; Andere; Januar; Stellt; Notwendig; Allfällige; Können; Vorliegend; Massnahmen; Haben; Umgehend; Unentgeltliche; Mehrfache
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 372 (1B_285/2020)
Regeste
Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3).
Beschwerde; Profil; Beschwerdeführer; DNA-Profil; Recht; Delikt; Eingriff; Kundgebung; Delikte; Erkennungsdienstlich; Erkennungsdienstliche; Aufklärung; Hinweis; Informationelle; Rechtsprechung; Hinweise; Selbstbestimmung; Hinweisen; Grundrecht; Friedlich; Erfassung; Vorinstanz; Anhaltspunkt; Person; Aktion; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Taten; Beschwerdeführers
141 IV 87Art. 197, 255 Abs. 2 lit. a und Art. 260 Abs. 3 StPO; hinreichender Tatverdacht bei Zwangsmassnahmen; Erstellung von DNA-Profilen; erkennungsdienstliche Erfassung. Hinweise auf eine strafbare Handlung müssen erheblich und konkreter Natur sein, um einen hinreichenden Tatverdacht für die Anordnung von Zwangsmassnahmen (Art. 196-298 StPO) begründen zu können (E. 1.3.1 und 1.4.1). Die Erstellung eines DNA-Profils ist von der Staatsanwaltschaft (oder vom Gericht) anzuordnen. Art. 255 StPO ermöglicht nicht die routinemässige (invasive) Entnahme von DNA-Proben und deren Analyse. Die Kompetenz zur Erstellung von DNA-Profilen kann nicht durch generelle Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft auf die Polizei übertragen werden (E. 1.3.2 und 1.4.2). Die mündliche Anordnung einer erkennungsdienstlichen Erfassung ist nur zulässig, wenn die Zwangsmassnahme unaufschiebbar ist. Abstrakte Zweckmässigkeitsüberlegungen können die gesetzlich vorgeschriebene Dringlichkeit nicht ersetzen (E. 1.3.3 und 1.4.3). Erkennungsdienstliche; Person; Erfassung; Zwangsmassnahme; Beschwerde; Erstellung; Tatverdacht; Urteil; Kantons; Zwangsmassnahmen; DNA-Probe; Personen; Entnahme; Erkennungsdienstlichen; Vorinstanz; Begründen; Urteils; Anordnung; Hinreichenden; Staatsanwalt; Befehl; Profils; Kantonspolizei; Beschwerdeführerin; Polizei; Generalstaatsanwaltschaft; Fällen; Analyse; Invasive; Staatsanwaltschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, JositschPraxiskommentar Schweizerische Strafprozessordnung2018
Schmid, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl.2017
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz