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Code pénal suisse (CPS)

Art. 260 CPS de 2020

Art. 260 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 260 Émeute

Émeute

1 Celui qui aura pris part à un attroupement formé en public et au cours duquel des violences ont été commises collectivement contre des personnes ou des propriétés sera puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 Il n’encourra aucune peine s’il s’est retiré sur sommation de l’autorité sans avoir commis de violences ni provoqué à en commettre.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 260 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180047Sachbeschädigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Täter; Person; Schuh; Berufung; Verteidigung; Polizei; Täters; Personen; Kanton; Schwarz; AssNr; Vermummt; Sichergestellt; Recht; Fotos; Privatklägerin; Vermummte; Kantons; Berufungs; Gericht; Schuhe; Rucksack; Schwarze; Kantonspolizei; Gestellten; Amtlich
ZHUE180010EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Recht; Beschwerdegegnerin; Schützt; Einstellung; Anklage; Geschützt; Person; Untersuchung; Verfahren; Beschwerdeführers; Konsularische; Mittelbar; Staates; Prozesskaution; Friede; Untersuchung; Hinsichtlich; Beeinträchtigt; Genügend; Beschwerdelegitimiert; Sachbeschädigung; Antrag; Zürich-Sihl
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUAR 00 21§§ 12 ff. AnwG. Die Androhung strafrechtlicher Schritte gegenüber der Gegenpartei ist zulässig, wenn sie mit der Streitsache direkt zusammenhängt und die Gegenpartei damit von der Begehung eines Deliktes abgehalten werden soll.Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdegegners; Klientschaft; Grundstück; Drohung; Rechtlich; Beschwerdeführers; Zusammenhang; Anzeige; Zweck; Anwalt; Rechtliche; Aufsichtsbehörde; Erfolgte; Verfolgt; Streit; Mandanten; Rechtsanwälte; Anzeige; Hausfriedensbruch; Landfriedensbruch; Betreten; Grundstücks; Anschuldigung; Handbuch; Juristische
BSSB.2017.44 (AG.2021.312)ad 1: Landfriedensbruch ad 2: Landfriedensbruch ad 3: Landfriedensbruch ad 4: Landfriedensbruch und der Hinderung einer AmtshandlungBerufung; Berufungsklägerin; Demonstration; Urteil; Werden; Demonstrationszug; Beweis; Polizei; Landfriedensbruch; Gewalt; Landfriedensbruchs; Wurden; Kommen; Welche; Weiter; Person; Clowns; Gericht; Worden; Aussage; Berufungsverhandlung; Stellt; Personen; Verfahren; Strafe; Verhandlung; Schuldig; Gewalttätig; Erstinstanzlich; Zusammenrottung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 372 (1B_285/2020)
Regeste
Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3).
Beschwerde; Profil; Beschwerdeführer; DNA-Profil; Recht; Delikt; Eingriff; Kundgebung; Delikte; Erkennungsdienstlich; Erkennungsdienstliche; Aufklärung; Hinweis; Informationelle; Rechtsprechung; Hinweise; Selbstbestimmung; Hinweisen; Grundrecht; Friedlich; Erfassung; Vorinstanz; Anhaltspunkt; Person; Aktion; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Taten; Beschwerdeführers
147 IV 9 (6B_1468/2019)
Regeste
Art. 141 Abs. 2 StPO ; Art. 260 Abs. 1 StGB ; Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen bei Landfriedensbruch. Für die Frage, ob eine schwere Straftat im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO vorliegt, ist nicht das abstrakt angedrohte Strafmass, sondern die Schwere der konkreten Tat entscheidend (E. 1.4.2). Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung und der Verwertbarkeit von Beweismitteln wiegt bezogen auf den Tatbestand des Landfriedensbruchs grundsätzlich schwer (E. 1.4.3). Für die Bewertung der Schwere dieser Tat ist nicht nur der individuelle Tatbeitrag der beschuldigten Person, sondern sind die gesamten Umstände mitsamt den durch die weiteren Teilnehmer begangenen Gewalttätigkeiten massgebend. Im Ergebnis verletzt die Vorinstanz kein Bundesrecht, indem sie den vorliegenden Landfriedensbruch als schwere Straftat nach Art. 141 Abs. 2 StPO qualifiziert und das öffentliche Interesse an der Aufklärung dieser Tat höher als dasjenige des Beschwerdeführers an der rechtskonformen Erhebung resp. Unverwertbarkeit der privaten Videoaufnahmen gewichtet (E. 1.4.4).
Recht; Schwere; Beschwerde; Landfriedensbruch; Interesse; Beschwerdeführer; Taten; Person; Beschwerdeführers; Videoaufnahmen; Verwertbarkeit; Hinweisen; Beweismittel; Urteil; Vorinstanz; Tatbestand; Landfriedensbruchs; Abstrakt; Interessen; Schwere; Recht; Gewalttätigkeit; Prozessordnung; Vorliegt; Schuldig; Verbrechen; Private

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-199/2015Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Partei; Recht; TKP/ML; Vorinstanz; Recht; Türkische; Schweiz; Handlung; Unwürdig; Türkischen; TIKKO; Türkei; Politisch; Gericht; Mitglied; Urteil; Beschwerdeführers; Handlungen; Bewaffnete; Person; Verfahren; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Vorgeworfen; Nennung
E-107/2012Asyl (ohne Wegweisung)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Stanz; Urteil; Recht; Taten; Verfahren; Demonstration; Verfahren; Stein; Ankara; Lebens; Polizei; Recht; Steine; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Gefährdung; Verfügung; Geworfen; Freiheit; Worden; Partei; Anklage; Handlung; Gewalt; Landfriedensbruch; Begangen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.11Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Beschwerdekammer; Verfahrens; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Hausdurchsuchung; Entscheid; Rückzug; Eingabe; Standslosigkeit; Bundesgericht; Partei; Über; Recte:; Entscheide; Erhoben; Rechtsschutzinteresse; Verzichte; Bundesanwaltschaft; Praktische; Akten; Beschwerdeantwort
BB.2022.151, BP.2022.84Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Generalkonsulat; Recht; Verfahren; Täter; Verfahren; Spreng; Bundes; Ziffer; Staat; Sprengstoff; Kammer; Entschädigung; Staats; Kanton; Staatsanwalt; Recht; Gefährdung; Busse; Täters; Feuerwerk; Staatsanwalts; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Weder Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, Zürich2010
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