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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 260 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 260 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210001ForderungKonkurs; Klagten; Beklagten; Bilanz; Konkursitin; Forderung; Recht; Darlehen; Abtretung; Abgetreten; Abgetretene; Partei; Gericht; Verfügung; Position; Klage; Betrag; Abgetretenen; Schuld; Anspruch; Parteien; Gerin; Abtretungsverfügung; Überweisungen; Zahlt; Tatsachen; Urteil; Darlehensbeträge; [HRSG]
ZHHG200175ForderungKlagt; Klagten; Beklagten; Geschäft; Recht; Dividende; Forderung; Rückstellung; Gesellschaft; Geschäftsjahr; Flugzeug; Liquidation; Dividenden; Schaden; Rückstellungen; Höhe; Revision; Bilanz; Partei; Gerin; Verwaltungsrat; Pflicht; Betrag; Klage; Konkurs; Klage; Bilanzgewinn; Tigkeit; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160009Aufsichtsbeschwerde gegen einen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid sowie AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Recht; Beschwerdegegner; Gläubiger; Villa; Beschwerdegegners; Aufsicht; Verkauf; Partei; Gläubigerausschuss; Vertrete; Verfahren; SchKG; Steuer; Rechtlich; Konkursmasse; Sammenhang; Konkursverwaltung; Zusammenhang; Rechtsbegehren; Nizza; Gericht; Beschluss; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Hinsichtlich; Anwalt
ZHVB150009Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Winterthur vom 8. April 2015 (DG070102-K)Beschwerde; Konkurs; Akten; Beschwerdeführer; Interesse; Akteneinsicht; Recht; Bezirksgericht; Verfahren; Winterthur; Verfahren; Partei; Gläubiger; Verwertung; Bezirksgerichts; Obergericht; Stellung; Anspruch; Aufsichtsbeschwerde; Obergerichts; Liquidation; Beschuldigten; Motorboot; Wohnung; Konkursamt; Verwaltungskommission; Schützenswerte; Parteistellung; Beschlagnahmt; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 590Art. 230 SchKG; Art. 319 ff. ZPO; Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven. Das Recht des Gläubigers, nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven die Durchführung des Verfahrens zu verlangen und die Sicherheit für die nicht gedeckten Kosten zu leisten, schliesst die Anfechtung der Einstellungsverfügung des Konkursgerichts noch nicht aus (E. 3). Konkurs; SchKG; Beschwerde; Einstellung; Gläubiger; Konkursamt; Verfahren; Konkursgericht; Einstellungsverfügung; Konkursverfahren; Verfahrens; Konkursverfahrens; Beschwerdeführerinnen; Recht; Verfügung; Konkursamtes; Antrag; LUSTENBERGER; Obergericht; Aktiven; Urteil; Konkursrichter; Konkurs; Mangels; Schuldbetreibung; Interesse; Gläubigers; Kostenvorschuss; Konkurses
138 III 675 (5A_84/2012)Art. 91 ff. ZPO; Art. 250 SchKG; Streitwert der Kollokationsklage im Konkurs. Grundsätze der Streitwertberechnung und Bedeutung der mutmasslichen Konkursdividende (E. 3). Konkurs; Kollokation; Beschwerde; Kollokations; SchKG; Streitwert; Recht; Beschwerdeführer; Mutmasslich; Obergericht; Mutmassliche; Kollokationsklage; Schätzung; Konkursdividende; Dividende; Urteil; Forderung; Bundesgericht; Mutmasslichen; Vorinstanz; Kostenvorschuss; Konkursforderung; Klägers; Masse; BRUNNER/REUTTER; Streitinteresse; Aktiven; Gericht; Kollokationsprozess; Rechtlich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5172/2014Staatshaftung (Bund)Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verfügung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gläubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Forderung; Wäre; Konkursliquidator
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