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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 260 SchKG vom 2023

Art. 260 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 260

1 Jeder Gläubiger ist berechtigt, die Abtretung derjenigen Rechts­ansprüche der Masse zu verlangen, auf deren Geltendmachung die Gesamtheit der Gläubiger ver­zichtet.

2 Das Ergebnis dient nach Abzug der Kosten zur Deckung der Forde­rungen der­je­ni­gen Gläubiger, an welche die Abtretung stattgefun­den hat, nach dem unter ih­nen bestehenden Range. Der Überschuss ist an die Masse abzuliefern.

3 Verzichtet die Gesamtheit der Gläubiger auf die Geltendmachung und verlangt auch kein Gläubiger die Abtretung, so können solche Ansprüche nach Artikel 256 verwertet werden.457

457 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

A. Verteilungs­liste und Schlussrechnung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 260 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210001ForderungKonkurs; Klagten; Beklagten; Bilanz; Konkursitin; Forderung; Recht; Darlehen; Abtretung; Abgetreten; Abgetretene; Partei; Gericht; Verfügung; Position; Klage; Betrag; Abgetretenen; Schuld; Anspruch; Parteien; Gerin; Abtretungsverfügung; Überweisungen; Zahlt; Tatsachen; Urteil; Darlehensbeträge; [HRSG]
ZHHG200175ForderungKlagt; Klagten; Beklagten; Geschäft; Recht; Dividende; Forderung; Rückstellung; Gesellschaft; Geschäftsjahr; Flugzeug; Liquidation; Dividenden; Schaden; Rückstellungen; Höhe; Revision; Bilanz; Partei; Gerin; Verwaltungsrat; Pflicht; Betrag; Klage; Konkurs; Klage; Bilanzgewinn; Tigkeit; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160009Aufsichtsbeschwerde gegen einen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid sowie AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Recht; Beschwerdegegner; Gläubiger; Villa; Beschwerdegegners; Aufsicht; Verkauf; Partei; Gläubigerausschuss; Vertrete; Verfahren; SchKG; Steuer; Rechtlich; Konkursmasse; Sammenhang; Konkursverwaltung; Zusammenhang; Rechtsbegehren; Nizza; Gericht; Beschluss; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Hinsichtlich; Anwalt
ZHVB150009Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Winterthur vom 8. April 2015 (DG070102-K)Beschwerde; Konkurs; Akten; Beschwerdeführer; Interesse; Akteneinsicht; Recht; Bezirksgericht; Verfahren; Winterthur; Verfahren; Partei; Gläubiger; Verwertung; Bezirksgerichts; Obergericht; Stellung; Anspruch; Aufsichtsbeschwerde; Obergerichts; Liquidation; Beschuldigten; Motorboot; Wohnung; Konkursamt; Verwaltungskommission; Schützenswerte; Parteistellung; Beschlagnahmt; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 590Art. 230 SchKG; Art. 319 ff. ZPO; Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven. Das Recht des Gläubigers, nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven die Durchführung des Verfahrens zu verlangen und die Sicherheit für die nicht gedeckten Kosten zu leisten, schliesst die Anfechtung der Einstellungsverfügung des Konkursgerichts noch nicht aus (E. 3). Konkurs; SchKG; Beschwerde; Einstellung; Gläubiger; Konkursamt; Verfahren; Konkursgericht; Einstellungsverfügung; Konkursverfahren; Verfahrens; Konkursverfahrens; Beschwerdeführerinnen; Recht; Verfügung; Konkursamtes; Antrag; LUSTENBERGER; Obergericht; Aktiven; Urteil; Konkursrichter; Konkurs; Mangels; Schuldbetreibung; Interesse; Gläubigers; Kostenvorschuss; Konkurses
138 III 675 (5A_84/2012)Art. 91 ff. ZPO; Art. 250 SchKG; Streitwert der Kollokationsklage im Konkurs. Grundsätze der Streitwertberechnung und Bedeutung der mutmasslichen Konkursdividende (E. 3). Konkurs; Kollokation; Beschwerde; Kollokations; SchKG; Streitwert; Recht; Beschwerdeführer; Mutmasslich; Obergericht; Mutmassliche; Kollokationsklage; Schätzung; Konkursdividende; Dividende; Urteil; Forderung; Bundesgericht; Mutmasslichen; Vorinstanz; Kostenvorschuss; Konkursforderung; Klägers; Masse; BRUNNER/REUTTER; Streitinteresse; Aktiven; Gericht; Kollokationsprozess; Rechtlich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5172/2014Staatshaftung (Bund)Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verfügung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gläubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Forderung; Wäre; Konkursliquidator
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