1 Abrogato dal n. I dell’O del 24 giu. 2015, con effetto dal 1° gen. 2016 (RU 2015 2451).
BGE | Regeste | Schlagwörter |
93 IV 115 | Art. 4 Abs. 1 VRV. Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtweite. Diese Regel gilt auch auf Autobahnen, insbesondere nachts beim Fahren mit Abblendlicht. | Autobahn; Autobahnen; Geschwindigkeit; Verkehr; Strassen; Verkehr; Abblendlicht; Meier; Sicht; Gefahren; Fahrzeug; Km/Std; Fahrbahn; Beschwerde; Verkehrs; Horgen; Fahrzeuge; Autobahnen; Beschwerdeführer; Hindernis; Sichtweite; Verkehrsregel; Nachts; Verkehrs; Reichweite; Verkehrsregeln; Statthalteramt; Hindernisse; Linken |