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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 26 UVG vom 2023

Art. 26 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 26

Anspruch

1 Bei Hilflosigkeit (Art. 9 ATSG64) hat der Versi­cherte Anspruch auf eine Hilf­losenentschä­digung.65

266

64 SR 830.1

65 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).

66 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 26 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2015/21Entscheid Art. 18 und Art. 26 Abs. 1 UVG, Art. 17 und 25 ATSG. Revisionsweise Aufhebung der Rentenleistungen und Hilflosenentschädigungen sowie Rückforderung unrechtmässig ausgerichteter Leistungen bestätigt. Verwertbarkeit von illegal beschafftem Observationsmaterial ausnahmsweise bejaht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Mai 2018, UV 2015/21). Sicher; Schwer; Beschwerde; UV-act; Versicherte; Beschwerdeführer; Erhalten; Verhalten; Observation; Oktober; Versicherten; Medizinisch; Medizinische; Beschwerdeführers; Sprach; Verfügung; Dezember; Beschwerdegegnerin; Versicherungsgericht; Medizinischen; Einsprache; Leistung; Verhaltens; Rechts; Unfall; Bundesgericht; Erheblich; Hilflosenentschädigung
SGUV 2009/52Entscheid Art. 66 Abs. 3 ATSG, Art. 36 Abs. 1 UVG, Art. 38 Abs. 5 UVV: Die Beschwerde; Unfall; UV-act; Beschwerdeführer; Hilflosenentschädigung; Hilflosigkeit; Beschwerdegegnerin; Unterschenkel; November; Linken; Dezember; Zurück; Medizinische; Unfallfolgen; Versicherung; Kantons; Gallen; Unfallversicherung; Beschwerdeführers; Bericht; Bedingt; Schlechter; Medizinischen; Verfügung; Rechts; Bedingte; Versicherte; Unfalls

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2007.00041Beiträge von Nichterwerbstätigen für die obligatorische Unfallversicherung nach KVG fallen nicht unter § 31 Abs. 1 lit. f StG, sondern unter § 31 Abs. 1 lit. g StG und sind somit lediglich im Rahmen der Pauschalen steuermindernd zuzulassen. Zu diesem Schluss gelangt das Verwaltungsgericht aufgrund der wesentlichen Unterschiede zwischen der Unfall- und der Krankenversicherung hinsichtlich der Prämienerhebung, der Prämienberechnung wie auch der Leistungen im Schadensfall. Angesichts dieser Unterschiede ist auch der Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) nicht verletzt. Ebenso wenig ist das verfassungsmässige Gebot der Förderung der Selbstvorsorge (Art. 111 Abs. 4 BV) verletzt. Gutheissung.   Stichworte: AUSLEGUNGObligatorisch; Unfall; Kranken; Obligatorische; Prämien; Unfallversicherung; Beiträge; Abzug; Bundesgesetz; Krankenkasse; Leistungen; Krankenversicherung; Beschwerde; Recht; Geleistet; Ermessen; Erwerb; Pauschale; Erwerbstätig; Entscheid; Wortlaut; Nichtberufsunfälle; Rekurs; Gemachte; Verwaltungsgericht; Versicherung; Kommentar; Auslegung
SGUV 2015/21Entscheid Art. 18 und Art. 26 Abs. 1 UVG, Art. 17 und 25 ATSG. Revisionsweise Aufhebung der Rentenleistungen und Hilflosenentschädigungen sowie Rückforderung unrechtmässig ausgerichteter Leistungen bestätigt. Verwertbarkeit von illegal beschafftem Observationsmaterial ausnahmsweise bejaht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Mai 2018, UV 2015/21). Beschwerde; UV-act; Beschwerdeführer; Recht; Verhalten; Observation; Medizinisch; Medizinische; Beschwerdeführers; Recht; Verfügung; Versicherungsgericht; Beschwerdegegnerin; Leistung; Rente; Medizinischen; Einsprache; Verhaltens; Verfahren; Unfall; Erheblich; Bundesgericht; Hilflosenentschädigung; Rückforderung; Entscheid; Observationsmaterial; Bellikon; Beurteilung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 28 (8C_81/2021)
Regeste
Art. 10 Abs. 3 UVG (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Hilfe und Pflege zu Hause; Verhältnis des Beitrags des Versicherers an nichtmedizinische Hilfe zu Hause zur Hilflosenentschädigung gemäss Art. 26 UVG . Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung nach Art. 26 UVG und derjenige auf die beitragsweise Abgeltung der nichtmedizinischen Hilfe zu Hause gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV überschneiden sich teils und teils ergänzen sie sich (E. 6.4.2). Bei der Festlegung des Beitrags an nichtmedizinische Hilfe zu Hause gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV ist die Hilflosenentschädigung deshalb in die Anspruchsermittlung einzubeziehen. Vom gesamthaft zu erhebenden zeitlichen Bedarf an nichtmedizinischen Unterstützungsleistungen bzw. von der gestützt darauf zu ermittelnden Abgeltung ist die Hilflosenentschädigung in Abzug zu bringen. Ausgenommen davon ist eine Quote von 15 % für die alltägliche Lebensverrichtung "Fortbewegung ausserhalb des Hauses" und dessen naher Umgebung, die den bestimmungsgemässen Rahmen von Art. 18 UVV sprengt (E. 6.5.2).
Hilflosenentschädigung; Hilfe; Medizinisch; Medizinische; Pflege; Lebensverrichtung; Hause; Lebensverrichtungen; Nichtmedizinische; Abgeltung; Beitrags; Grundpflege; Täglich; Recht; Alltägliche; Beschwerde; Medizinischen; Person; Anspruch; Alltäglichen; Unfall; Urteil; Hinweis; Überwachung; Behandlung; Unterstützung; Gelte; Leistungen; Hauspflege; Beschwerdeführer
133 V 42Art. 8 BV; Art. 19 Abs. 1, Art. 26 UVG; Art. 37 UVV: Beginn des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung. Art. 37 UVV, der den Beginn des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung an den Beginn eines allfälligen Rentenanspruchs knüpft, ist verfassungs- und gesetzwidrig (E. 3).
Hilflosenentschädigung; Rente; Anspruch; Unfall; Hilflosigkeit; Invalide; Unfallversicherung; Renten; Invalidenversicherung; Beginn; Rentenanspruch; Urteil; Vorinstanz; Eingliederung; Invalidität; Gesundheit; Verordnung; Voraussetzungen; Anspruchs; Zusammenhang; Eidgenössische; Versicherungsgericht; Leistung; Zeitpunkt; Invalidität; Beruflich; Versicherte; Recht; Gesetzwidrig
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