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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 26 StPO vom 2023

Art. 26 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 26

Mehrfache Zuständigkeit

1 Wurde die Straftat in mehreren Kantonen oder im Ausland begangen oder haben Täterinnen, Täter, Mittäterinnen, Mittäter, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in verschiedenen Kantonen, so entscheidet die Staatsanwaltschaft des Bundes, welcher Kanton die Strafsache unter­sucht und beurteilt.

2 Ist in einer Strafsache sowohl Bundesgerichtsbarkeit als auch kantonale Gerichtsbarkeit gegeben, so kann die Staatsanwaltschaft des Bundes die Vereinigung der Verfahren in der Hand der Bundesbehörden oder der kantonalen Behörden anordnen.

3 Eine nach Absatz 2 begründete Gerichtsbarkeit bleibt bestehen, auch wenn der die Zuständigkeit begründende Teil des Verfahrens eingestellt wird.

4 Kommt eine Delegation im Sinne dieses Kapitels in Frage, so stellen die Staatsanwaltschaften des Bundes und der Kantone sich die Akten gegenseitig zur Einsichtnahme zu. Nach dem Entscheid gehen die Akten an die Behörde, welche die Sache zu untersuchen und zu beurteilen hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 26 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 51/2007/8 Art. 25 lit. e und Art. 26 StPO. Ausstand von Justizpersonen bei Vor­befassung Verfahren; Beschwerde; Untersuchungsrichter; Ausstand; Beschwerdeführer; Zivil; Verfahren; Ausgang; Verfahrens; Richter; Zivilprozess; Vorbefassung; Mitgewirkt; Gerichtsschreiber; Amtliche; Vorliegenden; Entscheid; Erwähnten; Justizperson; Prozessordnung; Kanton; Ausschliessungsgr; Gericht; Ablehnungsgr; Konkurs; Beschwerdeführers; Hauptverhandlung; Prüfen
SHNr. 96/2005/1 Art. 8, Art. 17 Abs. 1 und Art. 78 Abs. 2 KV; Art. 34 und Art. 55a VRG; Art. 18 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 lit. d StPO. Zuständigkeit zum Entscheid über Ablehnungsbegehren gegen den Polizeirichter-Stellvertreter; Kompetenzkonfliktverfahren; Rechtsweggarantie Regierungsrat; Ausstand; Recht; Verwaltung; Verwaltungs; Kanton; Obergericht; Entscheid; Aufsicht; Regierungsrats; Zuständigkeit; Untersuchung; Verkehrsstrafamt; Kantons; Untersuchungs; Entscheiden; Kompetenz; Kompetenzkonflikt; Lehnungsbegehren; Polizeirichter; Schwerde; Justiz; Staatsanwalt; Ablehnungsbegehren; Rechtliche; Verfahren; Stellvertreter; Behörde; Gesuch; Prozessordnung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.85 (AG.2021.122)einfache Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, mehrfache rechtswidrige Einreise, mehrfachen rechtswidrigen AufenthaltBerufung; Berufungskläger; August; Fahrzeug; Ex-Frau; Mehrfach; Mehrfache; Rechts; Fahren; Einreise; Monate; Fahrzeugs; Rechtswidrig; Urteil; Rechtswidrige; Mehrfachen; Gemäss; Schuldig; Gebrauch; Schweiz; Werden; Beamte; Körper; Berufungsklägers; Bedingt; Einfach; Bundes; Seiner; Rechtswidrigen; Körperverletzung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 74 (1B_59/2021)
Regeste
Art. 266 StPO ; vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen. Übersicht über die Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen Beschlagnahme (E. 3.1) und zur vorzeitigen Verwertung (E. 3.2 und 3.3). Pflicht zur bestmöglichen Wahrung der Interessen des Staates und der betroffenen Person bei der vorzeitigen Verwertung (E. 3.4). Berücksichtigung der konkreten Situation sowie der Beschaffenheit und der Besonderheiten der einzelnen zu verwertenden Vermögenswerte. Diese können es gebieten, namentlich hinsichtlich der Art und der Modalitäten der vorzeitigen Verwertung spezifische Anordnungen zu treffen (E. 4.4).
Verwertung; Staatsanwaltschaft; Vorzeitig; Beschwerde; Vorzeitige; Beschwerdeführer; Verfügung; Kryptobestände; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vorzeitigen; Vorinstanz; SchKG; Beschwerdeführers; Interesse; Beschlag; Konto; Interessen; Verkauf; Beauftragt; Hinsichtlich; Beschlagnahmte; Werte; Person; Bestmöglich; Urteil; Beschlagnahme; Kommentar
147 I 372 (1B_285/2020)
Regeste
Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3).
Beschwerde; Profil; Beschwerdeführer; DNA-Profil; Recht; Delikt; Eingriff; Kundgebung; Delikte; Erkennungsdienstlich; Erkennungsdienstliche; Aufklärung; Hinweis; Informationelle; Rechtsprechung; Hinweise; Selbstbestimmung; Hinweisen; Grundrecht; Friedlich; Erfassung; Vorinstanz; Anhaltspunkt; Person; Aktion; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Taten; Beschwerdeführers

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-584/2020ZölleObjekt; Objekte; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Beweis; Schweiz; Verfahren; Beschlagnahme; Einfuhr; Urteil; Beschlagnahmt; Bundes; Zollpfand; Verfahren; Gutachten; Recht; Verfügung; Schätzung; BVGer; MWSTG; Forderung; Abgabe; Verdacht; Freigabe; Sicherstellung; Einfuhrsteuer; Bestritten; Zollpfandrecht
A-4941/2014Post- und FernmeldeüberwachungRecht; Daten; Recht; Randdaten; Beschwerde; Überwachung; Fernmelde; BÜPF; Anbieterin; Urteil; Beschwerdeführer; Speicherung; Munikation; Anbieterinnen; Bundes; Person; Rechtlich; Vorinstanz; Verkehr; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Resse; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Grundrecht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
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