1 Für fällige Beitragsforderungen und Beitragsrückerstattungsansprüche sind Verzugs- und Vergütungszinsen zu leisten. Der Bundesrat kann für geringe Beträge und kurzfristige Ausstände Ausnahmen vorsehen.
2 Sofern die versicherte Person ihrer Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist, werden die Sozialversicherungen für ihre Leistungen nach Ablauf von 24 Monaten nach der Entstehung des Anspruchs, frühestens aber 12 Monate nach dessen Geltendmachung verzugszinspflichtig.
3 Keine Verzugszinspflicht entsteht durch Verzögerungen, die von ausländischen Versicherungsträgern verursacht werden.1
4 Keinen Anspruch auf Verzugszinsen haben:
1 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 6. Okt. 2006 (5. IV-Revision), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5129; BBl 2005 4459).
2 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 6. Okt. 2006 (5. IV-Revision), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5129; BBl 2005 4459).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2019.152 | Krankenversicherung KVG | Beschwerde; Prämie; Beschwerdeführer; Prämien; Zahlung; Beschwerdegegnerin; Schuld; Betrag; Einzahlung; Einzahlungsschein; Verzug; Monatsprämie; Zahlt; Monatsprämien; Verzugszins; Ausstehend; Ausstehende; Schuldet; Akten; Referenznummer; Forderungen; Angerechnet; Verrechnet; Verfügung; Person; Einsprache; Zahlungen; Kantons; Versicherungsgericht |
SO | VSBES.2019.25 | Krankenversicherung KVG | Beschwerde; Prämien; Beschwerdeführer; Recht; Verzug; Beschwerdegegnerin; Verzugszins; Betreibung; Zahlung; Betrag; Einsprache; Kündigung; H-Nr; Ausstehende; Versicherungsgericht; Krankenkasse; Verzugszinse; Rechtsvorschlag; Höhe; Mahnkosten; Rechtsöffnung; Urteil; Krankenversicherung; Ausstehenden; Helsana; Präsident; Einspracheentscheid; Bundesgericht; Krankenpflege; Verfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV 2019/24 | Entscheid Art. 61 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 KVG; Art. 166 ZGB. Offene Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungsforderungen. Solidarische Haftung des Versicherten für die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen seiner Ehefrau und der minderjährigen Tochter. Ungenügende Substantiierung der behaupteten Zahlungen im Rechtsöffnungsverfahren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. April 2020, KV 2019/24). | Beschwerde; Höhe; Zahlung; Prämie; Prämien; Kostenbeteiligung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Betreibung; Kostenbeteiligungen; Zahlungen; KVG-Prämie; Rechnung; Leistungsabrechnung; Verzugszins; XXXXX; Recht; Referenznummer; Einsprache; Zinsen; Arcosana; Monats; XXXXXX; KVG-Prämien; Datum; Familie; Zeitraum; Tochter; Aufgelaufene; Einspracheentscheid |
SG | IV 2019/181 | Entscheid Art. 54 ATSG. Verrechnung von Leistungen zweier Sozialversicherungen. Vollstreckbarkeit der Leistungen als Voraussetzung für die Verrechnung. Vorsorgliche Massnahmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. März 2020, IV 2019/181). | Beschwerde; Verrechnung; Forderung; Rente; Zahlung; Franken; Rückforderung; Beschwerdegegnerin; Verzugszins; Verfügung; Rentennachzahlung; Beschwerdeführerin; Vorsorglich; Angefochten; Vorsorgliche; Angefochtene; EL-Rückforderung; Versicherungsgericht; Ergänzungsleistung; Definitiv; Verrechnet; IV-act; Entscheid; IV-Stelle; Ergänzungsleistungen; Betrag; Definitive; Ehemann; Wäre; Beschwerdeverfahren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 V 558 (9C_461/2014) | Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 87 Abs. 1 IVV; Art. 26 Abs. 2 ATSG; Beginn der Verzugszinspflicht bei einer Rentenrevision von Amtes wegen. Bei einer Revision von Amtes wegen, welche die laufende Invalidenrente bestätigt, allenfalls nachdem die IV-Stelle die Rente zunächst herabgesetzt oder aufgehoben hat, beginnt die Frist von 24 Monaten (nach der Entstehung des Anspruchs) im Sinne von Art. 26 Abs. 2 ATSG spätestens bei Einleitung des Revisionsverfahrens (E. 3.3 und 3.4). | Rente; IV-Stelle; Verzugszins; Anspruch; Beschwerde; Revision; Frist; Entstehung; Verfügung; Anspruchs; Halbe; Leistungen; Verzugszinsen; Revisionsverfahren; Amtes; Entscheid; Beginn; Person; Bestätigt; Auffassung; Verzugszinspflicht; Rentenaufhebung; Wallis; Bundesgericht; Beginnt; Höhe; Erhöht; Abteilung; Bundesamt |
139 V 297 (9C_62/2013) | Art. 13 ff. der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (gültig gewesen bis 31. März 2012); gemeinschaftsrechtliche Kollisionsregeln. Ob eine Person arbeitnehmend oder selbstständigerwerbend im Sinne von Art. 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71 ist, wird aufgrund des nationalen Rechts desjenigen Staates bestimmt, in welchem die jeweilige Tätigkeit ausgeübt wird. Erst dadurch lässt sich die zutreffende Kollisionsnorm und folglich das anwendbare Recht ermitteln (Bestätigung der Rechtsprechung von BGE 138 V 533; E. 2). Regeste b Art. 42 Abs. 2 AHVV; Verzugszins auf nachgeforderten Beiträgen. Art. 42 Abs. 2 AHVV beruht auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage und der darin festgelegte Zinssatz von 5 % pro Jahr ist nicht gesetzeswidrig oder gar willkürlich (E. 3). | Recht; Verordnung; Verzug; Selbstständig; Verzugs; Selbstständige; Verzugszins; Beschwerde; Erwerbstätigkeit; Beitrags; Person; Mitglied; Beschwerdeführer; Deutsche; Schweiz; Beiträge; Gebiet; Personen; Rechtsvorschriften; Selbstständiger; Beitragspflicht; Kommanditist; Ausgleich; Unselbstständig; Ausgleichskasse; Geschäftsführer; Deutschem; Abhängig; Unselbstständige |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-1121/2019 | Rückvergütung von Beiträgen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Rückvergütung; Beiträge; Anspruch; Bundesverwaltungsgericht; Alter; Schweizer; B-act; Sozialversicherung; Recht; Frist; Einsprache; Hinterlassenen; RV-AHV; Partei; Antrag; Parteien; Geleistet; Verfügung; Begründung; Einspracheentscheid; Verjährt; Hierzu; Rente; Versicherung; Verfahren; Gesetzgebung; Gesetze |
C-1122/2019 | Rückvergütung von Beiträgen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beiträge; Vergütung; Schweiz; Rückvergütung; Anspruch; Bundesverwaltungsgericht; Alter; Ehemann; B-act; Sozialversicherung; Recht; Schweizer; Frist; Hinterlassenen; RV-AHV; Partei; Einsprache; Rente; Renten; Hierzu; Geleistet; Parteien; Verfügung; Begründung; Verfahren; Antrag; Einspracheentscheid |
Autor | Kommentar | Jahr |
Ueli Kieser | ATSG-Kommentar, 2. Aufl., Zürich | 2009 |