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Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI)

Art. 26 LEI de 2021

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Art. 26

Eine Volksinitiative wird vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Einhaltung der Formvorschriften geprüft.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.410BeschäftigungsgesuchBeschwerde; Priester; Schweiz; Arbeit; Beschwerdeführerin; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Aufenthalt; Ratio; Selbstständig; Gesuch; Sikh-Priester; Migration; Ausländer; Gemeinde; Tempel; Selbstständige; Solothurn; Künstler; Musik; Kanton; Zulassung; Verwaltungsgericht; Migrationsamt; Entgelt; Beschäftigung; Religiöse; Sinne; Ausgeübt; Entscheid
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