E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 259 ZPO vom 2022

Art. 259 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 259

Bekanntmachung

Das Verbot ist öffentlich bekannt zu machen und auf dem Grundstück an gut sicht­barer Stelle anzubringen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 259 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180045VerbotBeklagten; Grundstück; Verbot; Belasteten; Recht; Grundstücke; Kat-Nr; Berufung; Breiten; Grundstücks; Meilen; Verfahren; Fahrzeug; Bezirks; Klage; Grundstückes; Urteil; Fahrzeuge; Liegenschaft; Eigentümer; Landstreifen; Bezirksgericht; Dienstbarkeitsbelastete; Dienstbarkeitsbelasteten; Parkieren; Einsprecher; Gartenabschlussmauer
ZHUE170076EinstellungStadt; Verbot; Beschwerde; Recht; Besuch; Besuche; Besucher; Statthalteramt; Parkplatz; Recht; Verfügung; Liegenschaft; Verhalten; Liegenschaftenverwaltung; Schule; Bülach; Einsatz; Franken; Aufsuchen; Schulanlage; Bundesgerichts; Besucht; Entschädigung; Richterliche; Fahrzeug; Worte; Einstellung; Auftrag

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160005Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Affoltern vom 11. Februar 2016 (BA150001-A)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Recht; Publikation; Verfahren; Aufsicht; Entscheid; Verbot; Partei; Gende; Amtsblatt; Aufsichtsbeschwerde; Verfügung; Anträge; Rechtsbegehren; Stellung; Parteien; Verfahrens; Gerichtlich; Ausführungen; Auferlegt; Gerichtliche; Lokale; Obergericht; Diesbezüglich; Lokalen; Antrag
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz