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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 259CrimPC from 2020

Art. 259 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 259 Application of the DNA Profiling Act

The DNA Profiling Act of 20 June 20031 also applies.


1 SR 363



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 259 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210636Schändung etc.Schuldig; Gerin; Beschuldigte; Klägerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Zeugin; Handlung; Handlungen; Sexuell; Berufung; Aussagen; Sexuellen; Vorinstanz; Recht; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Urteil; Schlafen; Schändung; Freiheits; Positiv; Habe; Busse; Schlaf; Freiheitsstrafe; Amtlich; Amtliche; Sinne
ZHUH180171Erstellen eines DNA-ProfilsBeschwerde; Beschwerdeführer; Delikt; Delikte; DNA-Profil; Vergehen; Staatsanwaltschaft; Künftige; Verbrechen; Recht; Erstellung; DNA-Profils; Verfahren; Bundesgericht; Betäubungsmittelgesetz; Aufklärung; Bundesgerichts; Beschwerdeführers; Künftigen; Winterthur; Unbekannt; Begangen; Hinreichend; Rechtsprechung; Probe; Verfügung; Anhaltspunkte; Amtlich;
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.17 (AG.2021.409)nicht-invasive Probenahme und DNA-AnalyseBeschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Weiter; Werden; Delikt; Januar; Polizei; DNA-Profil; Analyse; Delikte; Weitere; Person; DNA-Analyse; Liegen; Verfügung; Erstellung; Gemäss; Konkret; Worden; Probenahme; Personen; Konkrete; Aufklärung; Vorliegend; Stellt; Vorgeworfen; DNA-Profils; Verfahren; Wangenschleimhautabstrich
BSBES.2020.207 (AG.2021.190)Erstellung eines DNA-Profils (Art. 255 StPO)Beschwerde; Beschwerdeführer; Profil; DNA-Profil; Delikte; Erstellung; DNA-Profils; Jugendanwaltschaft; Beschwerdeführers; Werden; Verfügung; Seiner; Schuldig; Verfahren; Worden; Künftige; Verhältnismässig; Schweiz; Person; Strafbefehl; Verfahrens; Delikten; Bereits; Könne; Diebstahls; Hinaus; Erhoben; Angefochtene; Weiter; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 372 (1B_285/2020)
Regeste
Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3).
Beschwerde; Profil; Beschwerdeführer; DNA-Profil; Recht; Delikt; Eingriff; Kundgebung; Delikte; Erkennungsdienstlich; Erkennungsdienstliche; Aufklärung; Hinweis; Informationelle; Rechtsprechung; Hinweise; Selbstbestimmung; Hinweisen; Grundrecht; Friedlich; Erfassung; Vorinstanz; Anhaltspunkt; Person; Aktion; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Taten; Beschwerdeführers

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RIKLINKommentar; 2. Auflage, Zürich2014
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