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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 259SCC from 2022

Art. 259 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 259

271

1 Any person who publicly incites others to commit a felony shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.

1bis Public incitement to commit genocide (Art. 264), where the intention is for the act to be carried out exclusively or partly in Switzerland, is also an offence if the incitement occurs outside Switzerland.272

2 Any person who publicly incites others to commit a misdemeanour that involves violence against other persons or property shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.

271 Amended by No I of the FA of 9 Oct. 1981, in force since 1 Oct. 1982 (AS 1982 1530 1534; BBl 1980 I 1241).

272 Inserted by No I 1 of the FA of 18 June 2010 on the Amendment of Federal Legislation in Implementation of the Rome Statue of the International Criminal Court, in force since 1 Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 259 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE190135NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Benutzer; Staatsanwaltschaft; Drohung; Aufforderung; Sicherheit; Äusserung; Beschwerdeführern; Recht; Beschwerdeführerin; Nichtanhandnahme; Objektive; Person; Rechtsmittel; Äusserungen; Tatbestand; Personen; Recht; Winterthur/Unterland; Verfahren; Allfälliger; Benutzern; Drohungen; Verbrechen; Privat; Verfahren; Erfüllt; Eindeutig
ZHUE180010EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Recht; Beschwerdegegnerin; Schützt; Einstellung; Anklage; Geschützt; Person; Untersuchung; Verfahren; Beschwerdeführers; Konsularische; Mittelbar; Staates; Prozesskaution; Friede; Untersuchung; Hinsichtlich; Beeinträchtigt; Genügend; Beschwerdelegitimiert; Sachbeschädigung; Antrag; Zürich-Sihl

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.120 (AG.2021.76)mehrfache Drohung und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen, Strafzumessung und Massnahme für junge ErwachseneBerufung; Berufungskläger; Massnahme; Mehrfach; Nötigung; Mehrfache; Persönlichkeitsstörung; Vorinstanz; Halten; Freiheitsstrafe; Monate; Gewalt; Unreif; Unreife; Werden; Gutachterin; Versucht; Aufforderung; Drohung; Versuchte; Urteil; Verbrechen; Erwachsene; Dissoziale; Monaten; Störung; Mehrfacher; Sozialen; Welche; Betäubungsmittel
BSSB.2017.6 (AG.2019.217)fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit (BGer 6B_535/2019)Berufung; Berufungskläger; Werden; Zigarette; Aufforderung; Erfolg; Urteil; Könne; Aschenbecher; Sicher; Gewalt; Gemäss; Verhalten; Gewesen; Schaden; Verfahren; Verbrechen; Feuersbrunst; Worden; Allgemein; öffentlich; Täter; Urteils; Bestimmt; Abfall; Werden; Können; Welche; Bundes; Verursachung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 433 (6B_856/2018)Art. 258, 259, 260 und 296 StGB; Art. 115, 118 und 382 StPO; geschützte Rechtsgüter; Geschädigtenstellung und Legitimation der Privatklägerschaft. Die Tatbestände der Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB), der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), des Landfriedensbruchs (Art. 260 StGB) und der Beleidigung eines fremden Staates (Art. 296 StGB) schützen keine individuellen Rechtsgüter. Der fremde Staat, der sich darauf beruft, ist nicht geschädigt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO und nicht legitimiert, als Privatklägerschaft ein Rechtsmittel der StPO zu ergreifen (E. 3.5). Geschützt; Schweiz; Frieden; Staats; DUPUIS; Schweizer; Beschwerde; Recht; Bundesgericht; Gewalttätigkeit; Fremde; Rechtsgüter; Landfriedensbruch; Interesse; Interessen; Schweizerisches; Gesetzbuch; Fremden; FIOLKA; Verbrechen; Friedens; Aufforderung; Türkische; Generalkonsulat; Rechtsgut; Individuelle
133 IV 235 (6S.528/2006)Art. 260ter und 340bis Abs. 1 StGB; Bundesgerichtsbarkeit für Verbrechen, die von einer kriminellen Organisation ausgehen. Der Zuständigkeitsvorschrift über die Bundesgerichtsbarkeit (Art. 340bis Abs. 1 StGB) und dem Tatbestand der kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) liegt der identische Begriff der Verbrecherorganisation zu Grunde (E. 4.1-4.3). Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes sind zuständig, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass das Verbrechen von einer solchen Organisation ausgeht (E. 4.4-4.5). Die Anklageschrift braucht sich über die Voraussetzungen der Bundesgerichtsbarkeit nicht zu äussern (E. 6). Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts darf die Bundesgerichtsbarkeit nach Anklageerhebung nur aus besonders triftigen Gründen verneinen (E. 7.1). Wird Anklage gegen mehrere Personen als Mittäter oder Teilnehmer oder wegen zusammenhängender Delikte geführt, drängt sich eine gemeinsame Beurteilung der Anklage auf (E. 7.2-8). Bundes; Anklage; Zuständigkeit; Organisation; Bundesgericht; Kammer; Bundesgerichts; Bundesgerichtsbarkeit; Bundesstrafgericht; Kriminelle; Kriminellen; Bundesanwalt; Gericht; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Untersuchung; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Verfolgung; Verbrechen; Recht; Klagte; Anklageschrift; Kanton; Klagten; Angeschuldigte; Kantone; Gerichtsstand; Verfolgungsbehörden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2015.31Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Kanton; Bundesstrafgerichts; Zuständigkeit; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Partei; Ausführungen; Entscheid; Beschluss; Gerichtsstands; Parteien; Kantons; Eingabe; Tatbestand; Thurgau; Generalstaatsanwaltschaft; Oberstaatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Penal; Gerichtsschreiber; Federal; Rechtsmittel; Gerichtsgebühr; Beschwerdewille; Frauenfeld
RR.2013.246Entraide judiciaire internationale en matière pénale à Taïwan. Saisie conservatoire (art. 33a OEIMP)
Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Anklage; Organ; Organisation; Recht; Recht; Qaïda; Al-Qaïda; Kriminell; Kriminelle; Einvernahme; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Punkt; Schweiz; Person; Kriminellen; Unterstützung; Über; Verfahren; Handlung; Internet
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