Der Mieter muss Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten beseitigen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB200036 | Erbteilung | Klagten; Beklagten; Gerin; Dispositiv; Gerinnen; Klägerinnen; Ziffer; Recht; Dispositiv-Ziffer; Berufung; Vorinstanz; Erben; Urteil; Partei; Mietverhältnis; Steigerung; Gemeinde; Gericht; Mietzins; Schuld; Parteien; Verfahren; Gemeindeammannamt; Lasses; Meilen; Urteils; Bezirksgericht; Wohnung; Bezahlen |
ZH | NG190004 | Forderung Berufung gegen einen Entscheid des Mietgerichtes Zürich vom 6. Dezember 2018 (MG150023) | Beweis; Vorinstanz; Nebenkosten; Abrechnung; Mieter; Recht; Verwaltung; Klägern; Partei; Beklagten; Abgerechnet; Berufung; Saldo; Entscheid; Vermieter; Recht; Errechnet; Verrechnet; Beweislast; Verfahren; Nebenkostenabrechnung; Parteien; III/; Fallen; Hauswartung; Position; Positionen; Rechnung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2016/105 | Entscheid Stiftungsaufsicht, Art. 84 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 87 Abs. 1 ZGB.Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ist dafür zuständig, über die Unterstellung der beschwerdeführenden Stiftung unter die staatliche Aufsicht zu befinden (E. 4).Legitimation zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde (E. 5).Die Stiftungsaufsichtsbeschwerde hat den im kantonalen Verwaltungsverfahrensrecht statuierten Anforderungen an die Klagebegründung und die Darstellung des Sachverhalts zu genügen (E. 6.1).Qualifikation der beschwerdeführenden Stiftung als klasssische Stiftung mangels effektiver interner Aufsicht und trotz ursprünglich kirchlicher Zwecksetzung, Unterstellung unter die staatliche Aufsicht (E. 10), (Verwaltungsgericht, B 2016/105).Auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 12. November 2018 nicht ein (Verfahren 5A_462/2018). | Beschwerde; Stiftung; Beschwerdeführerin; Stiftungs; Verein; Aufsicht; Hinweis; Recht; Hinweise; Hinweisen; Beschwerdegegner; Stiftungsaufsicht; Hierzu; Entscheid; Vorinstanz; VerwGE; Kirchliche; Stiftungen; Verwaltung; Hinweisen; Zweck; Beschwerdebeteiligte; Jakob; Verbindung; Stifter; Staatliche; Trete; Vereins; Riemer; Kirchlich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 218 (4A_571/2020) | Regeste Art. 259g OR ; Hinterlegung des Mietzinses; Erfüllungswirkung. Hinterlegt ein Mieter im Zeitpunkt der Hinterlegung bereits fällige Mietzinse, bewirkt die Hinterlegung keine Tilgung der Mietzinsschuld (E. 3.3). | Mietzins; Hinterlegung; Mietzinse; Mieter; Vermieter; Fällig; Zahlung; Mieterin; Voraussetzungen; Hinterlegte; Beschwerde; Erfüllungswirkung; Recht; Auslegung; Vermieterin; Fälliger; Zweck; Entscheid; Urteil; Lagerraum; Frist; Erfüllt; Zivilgericht; GIGER; Hinterlegten; Mietzinses; Zahlungsfrist; Botschaft; Element |
146 III 63 (4A_182/2019) | Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO ; vereinfachtes Verfahren; Hinterlegung von Mietzinsen. Die "Hinterlegung von Mietzinsen" nach Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO umfasst streitwertunabhängig alle Mängelrechte nach Art. 259a Abs. 1 OR , welche der Mieter im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens durchsetzen will und für die ihm die Hinterlegung als Druckmittel dient (E. 4.4). | Hinterlegung; Mietzins; Mängel; Mietzinse; Beschwerde; Verfahren; Miete; Mieter; Klage; Mängelrechte; Beschwerdegegnerin; Streitigkeit; Mietzinsen; Pacht; Hinterlegt; Hinterlegte; Urteil; Beschwerdeführerin; Vereinfachte; Beseitigung; Hinterlegungsverfahren; Streitwert; Verpflichten; Loyer; Hinterlegung; Mängelbeseitigung; Hinterlegten; Ansprüche; Mietrecht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-4262/2010 | Wohnraum-, Wohnbau- und Eigentumsförderung | Beschwerde; Mietzins; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Mietzinse; Mietzinserhöhung; Recht; Beschwerdegegner; Mieter; Urteil; Vorinstanz; Bundesgericht; Bundesgerichts; Liegende; Verfahren; Vermieterin; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; Missbräuchlich; Wohnung; Liegenden; Bestätigt; Verfügung; Mietzinsherabsetzung; Mietzinses; Beschwerdegegnern; Mietzinsplan; Vorliegenden |
B-7951/2007 | Arbeitslosenversicherung | Beschwerde; Vollzug; Anrechenbar; Kanton; Anrechenbare; Vollzugskosten; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Kantone; Anrechenbaren; Verfahren; Verfügung; Finanzanweisungen; Ausgleichsfonds; Sitzungszimmer; Bundesverwaltungsgericht; Nebenkosten; AVIG-Vollzug; Rechnung; Arbeitsplatz; Räume; Rechnungsjahr; Arbeitsplatzmessungen; Aufgabe; Betrieb; Nutzfläche; Fallen; Entscheid; Anrechenbarkeit |
Autor | Kommentar | Jahr |
Tschudi | Kommentar, 4. A., Zürich | 2018 |