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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 258 CPC dal 2022

Art. 258 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 258

Principio

1 Il titolare di un diritto reale su un fondo può chiedere al giudice di vietare ogni turbativa del possesso e, su querela, di infliggere ai contravventori una multa fino a 2000 franchi. Il divieto può essere emanato a tempo determinato o indeterminato.

2 Il richiedente deve documentare il suo diritto reale e rendere verosimile la turbativa in atto o imminente.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 258 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220211EinstellungBeschwerde; Einstellung; Beschwerdeführer; Gericht; Statthalteramt; Beschwerdegegner; Person; Verfahren; Behörde; Meilen; Übertretung; Bezirk; Sachverhalt; Staats; Verfolgung; Kammer; Verbots; Beschuldigte; Verwaltungsbehörde; Bundesgericht; Prozesskaution; Befehl; Einstellungsverfügung; Bezirks; Erscheint; Untersuchung; Schuld; Grundsatz; Untersuchung; Staatsanwaltschaft
ZHLF220043Gerichtliches VerbotBerufung; Gerin; Berufungsklägerin; Störung; Mieter; Unbekannte; Vorinstanz; Verbot; Person; Personenkreis; Glaubhaft; Gerichtliche; Bekannten; Recht; Fahrzeug; Unbekannten; Gesuch; Rungen; Besucher; Störungen; Bestehende; Fahrzeuge; Partei; Reichte; Aufl; Drohende; Gericht; Reichten; Besucherparkplätze; Gerichtlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160005Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Affoltern vom 11. Februar 2016 (BA150001-A)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Recht; Publikation; Verfahren; Aufsicht; Entscheid; Verbot; Partei; Gende; Amtsblatt; Aufsichtsbeschwerde; Verfügung; Anträge; Rechtsbegehren; Stellung; Parteien; Verfahrens; Gerichtlich; Ausführungen; Auferlegt; Gerichtliche; Lokale; Obergericht; Diesbezüglich; Lokalen; Antrag
BSSB.2018.23 (AG.2020.161)mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Betrug, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Vergehen gegen das WG (BGer 6B_496/2020Schuldig; Berufung; Beschuldigte; Berufungskläger; Betrug; Werden; Privatkläger; Stellt; Vorinstanz; Betrugs; Beschuldigten; Verkehrs; Geschäft; Mehrfach; Verteidigung; Mehrfache; Geschäfts; Verkehrsregeln; Halten; Anklage; Sprechen; Projekt; Rechnung; Liegen; Welche; Diesem; Gemäss; Gesellschaft; Schädigte; Gestellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 30 (6B_384/2020)
Regeste
§ 229 aZPO/LU; § 20 UeStG/LU, Art. 258 ZPO , Art. 1 SVG , Art. 1 Abs. 2 VRV ; allgemeines bzw. gerichtliches Verbot; öffentliche Strasse. Im Rahmen des Strafverfahrens wegen kantonaler Übertretung eines allgemeinen bzw. gerichtlichen Verbots kann man sich grundsätzlich darauf berufen, das Verbot sei nicht zulässig (E. 1.3). Der Charakter als öffentliche Strasse im Sinne des Strassenverkehrsrechts hängt von ihrer tatsächlichen Benutzung ab und nicht davon, ob sie in privatem oder öffentlichem Eigentum steht (E. 1.4.2). Der Begriff der öffentlichen Strasse i.S.v. Art. 1 SVG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 VRV ist weiter als der Begriff der öffentlichen Sache im Gemeingebrauch nach öffentlich-sachenrechtlicher Terminologie. Ist ein Areal im fraglichen Zeitpunkt eine öffentliche Strasse im Sinne des Strassenverkehrsrechts, beurteilt sich das Verhalten der Motorfahrzeugführerin, wie beispielsweise das Überschreiten der zulässigen Parkzeit, nach dem SVG und dessen Ausführungsbestimmungen, weshalb eine Bestrafung wegen kantonaler Übertretung eines allgemeinen bzw. gerichtlichen Verbots nicht zulässig ist (E. 1.5).
Verbot; Strasse; Rechtlich; Strassen; Luzern; Gerichtliche; Urteil; Hinweis; Verbots; Kanton; Verkehr; Beschwerde; Kantons; Gemeingebrauch; Areal; UeStG; Übertretung; öffentlich; Strassenverkehr; Privatklägerin; Randzeit; UeStG/LU; Gerichtlichen; Beschwerdeführerin; Randzeiten; Rechtlichen; ISv; Verboten; TENCHIO/TENCHIO

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schott Jent-SørensenKommentar zur ZPO2014
An-dreas GüngerichBerner Kommentar zum schweize- rischen Privatrecht2012
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