1 Ist der Ehemann vor Ablauf der Klagefrist gestorben oder urteilsunfähig geworden, so kann die Anfechtungsklage von seinem Vater oder seiner Mutter erhoben werden.
2 Die Bestimmungen über die Anfechtung durch den Ehemann finden entsprechende Anwendung.
3 Die einjährige Klagefrist beginnt frühestens mit der Kenntnis des Todes oder der Urteilsunfähigkeit des Ehemannes.
242 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
E. Heirat der Eltern >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF140009 | Erbschein Berufung gegen einen Erbschein des Einzelgerichtes (Erbschaftskanzlei) des Bezirksgerichtes Bülach vom 14. Januar 2014 (EM130540) | Berufung; Berufungs; Erbschein; Erben; Berufungskläger; Kinder; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Gesetzliche; Verstorbene; Karrer/Vogt/; Beschwerde; Verstorbenen; Karrer/Vogt/Leu; Behörde; Nachlass; Bestreitung; Erbberechtigung; Vaters; Erbschaft; Erblasserin; Bundesgericht; Vorverstorbenen; Obergericht; Personen; Angefochten; Geboren; Berufungsklägers; Halbgeschwister |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2021.1 (AG.2021.449) | Anfechtung des Kindesverhältnisses | Berufung; Ehemann; Rechts; Ehefrau; Verfahren; Entscheid; Auflage; Zivilgericht; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Partei; Ehemanns; Prozess; Kommentar; Gericht; AaO; Gemäss; Anfechtung; Angefochtene; Februar; Auflage; Verfahrens; Gerichts; Kommentar; Hätte; Berufungsverfahren; Treten; Rechtspflege; Angefochtenen; Schweizer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 Ib 9 | Ehelicherklärung (Art. 258 ff. ZGB); materiell zu Unrecht bestehender Registereintrag. Auch wenn ein zu Unrecht bestehender Legitimationseintrag durch eine strafbare Handlung veranlasst wurde, darf er nicht auf dem Verwaltungsweg gelöscht werden; die damit im Widerspruch stehenden Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes sind mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar. | Legitimation; Löschung; Justiz; Urteil; Eheleute; Gericht; Basel-Stadt; Kanton; Zivilstandsregister; Berichtigung; Legitimationseintrag; Knabe; Justizdepartement; Kantons; Eintragung; Register; Kindes; Ehelicherklärung; Ehelich; Bundesgericht; Zivilstandsregistern; Anfechtung; Unrecht; Verwaltung; Legitimationseintrages; Aufsicht; Zivilstandsbeamte; Entscheid; Ehemann; Aufsichtsbehörde |
86 IV 180 | Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung der Unterstützungspflicht gegenüber einem nach Art. 258 ZGB legitimierten Kinde. Kann der Kassationshof bei Bestreitung der Abstammung des Kindes vom unterhaltspflichtigen Registervater die Rechtsgültigkeit der Ehelicherklärung vorfrageweise überprüfen? | Kindes; Ehelich; Legitimation; Nichtigkeit; Ehelicherklärung; Eltern; Basel-Stadt; Rechtsgültigkeit; Unterhalt; Mangel; Beschwerdeführer; Familienstand; Richter; Nichtigkeitsgr; Voraussetzung; Aussereheliche; Vater; Unterstützungspflicht; Kassationshof; Bezahlen; Feststellung; Einredeweise; Legitimationsregister; überprüfen; Mangels |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2013/47 | Erleichterte Einbürgerung | Vater; Schweiz; Kindes; Bürger; Schweizer; Kindesverhältnis; Bürgerrecht; Beschwerde; Vaters; AArt; Beschwerdeführer; Bürgerrechts; Einbürgerung; Setze; Erleichterte; Erwerb; Mutter; Botschaft; Vaterschaft; Gesuch; Revision; Recht; Abstammung; Bürgerrechtsgesetzes; Voraussetzung; Verheiratet; Anerkennung; Ausländische; Biologische |