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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 258 StPO vom 2021

Art. 258 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 258

Durchführung der Probenahme

Invasive Probenahmen werden von einer Ärztin oder einem Arzt oder von einer anderen medizinischen Fachperson vorgenommen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 258 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160470Versuchte schwere KörperverletzungSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Schuldigten; Beschuldigten; Vorinstanz; Aussage; Aussagen; Flasche; Privatklägers; Täter; Perverletzung; Körperverletzung; Recht; Berufung; Verletzung; Gesicht; Schwere; Anklage; Stirn; Schnitt; Verteidigung; Urteil; Zutreffend; Geworfen; Glasflasche
SHNr. 51/2001/40 Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 BV; Art. 1 Abs. 2 ZGB; Art. 5 Abs. 1 EDNA-Verordnung; Art. 198, Art. 200, Art. 257 f. und Art. 329 StPO; Art. 23 Abs. 1 POG; § 1, § 2 Abs. 1 lit. e und § 3 lit. a ED-Verordnung. Erstellung eines DNA-Profils durch Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs; Zuständigkeit Gericht; Anordnung; Untersuchung; Recht; Verordnung; Beschwerde; Bundes; Zuständig; Kanton; DNA-Profil; Erkennungsdienstlich; Eingriff; Untersuchungsrichter; Recht; Massnahme; Prozess; Erkennungsdienstliche; Beschwerdeführer; Erstellung; Kantonsgericht; Polizei; Zuständigkeit; Körperliche; Entnahme; DNA-Profils; Kantonsgerichtspräsident; Analyse; Eingriffe; Massnahmen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 Ia 325Kantonales Strafverfahren; Auswirkungen der Kontumazierung auf die Legitimation zum Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils; Art. 258-264 StPO/TI, Art. 5, 6 EMRK, Art. 4 BV.Die persönliche Freiheit, die EMRK und Art. 4 BV werden nicht verletzt durch eine kantonale Rechtsprechung, die den erstinstanzlich im Abwesenheitsverfahren Verurteilten den Weiterzug des Kontumazialurteils (ausgenommen die Kontumazierungs-Verfügung) an die zweite kantonale Instanz verweigert, wenn der in der Folge verhaftete oder freiwillig erschienene Verurteilte nach der kantonalen Strafprozessordnung die Aufhebung des Kontumazialurteils, die Beurteilung im ordentlichen Verfahren und den Weiterzug des neuen Urteils erlangen kann. Della; Diritto; Contumacia; Sentenza; Revoca; Cassazione; Contumaciale; Ricorso; L'imputato; Procedura; Contumace; Essere; Condanna; Dell'; Ricorrente; Fatto; Chiedere; Persona; Condannato; Rimedi; Federale; Giudizio; Tribunale; Dell'imputato; Rimedio; Delle; Posto; Personale; Prima; Causa
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