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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 258 StGB vom 2020

Art. 258 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 2581Schreckung der Bevölkerung

Schreckung der Bevölkerung

Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2290; BBl 1991 II 969).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 258 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE180010EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Recht; Beschwerdegegnerin; Schützt; Einstellung; Anklage; Geschützt; Person; Untersuchung; Verfahren; Beschwerdeführers; Konsularische; Mittelbar; Staates; Prozesskaution; Friede; Untersuchung; Hinsichtlich; Beeinträchtigt; Genügend; Beschwerdelegitimiert; Sachbeschädigung; Antrag; Zürich-Sihl
ZHSB150194Versuchte Schreckung der Bevölkerung und Widerruf Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Anwalt; Bundesgericht; Staat; Verteidigung; Verfahren; Bevölkerung; Urteil; Berufungsverfahren; Staatsanwalt; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Tanzliche; Person; Entscheid; Vorinstanz; Gerichtskasse; Geldstrafe; Beschwerde; Dispositiv; Schreckung; Probezeit; Tagessätzen; Bundesgerichts; Befehl; Erstins

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 IV 102 (6B_697/2013)Rassendiskriminierung; öffentliche Verbreitung von rassendiskriminierenden Ideologien (Art. 261bis Abs. 2 StGB). Der sog. "Hitlergruss" in der Öffentlichkeit erfüllt den Tatbestand, wenn er sich nicht in einem eigenen Bekenntnis zur dadurch symbolisierten nationalsozialistischen Ideologie erschöpft, sondern nach den Umständen darauf gerichtet ist, unbeteiligte Dritte werbend für diese Ideologie zu gewinnen. Tatbestandsmässigkeit im konkreten Fall verneint (E. 2). Hitlergruss; Ideologie; Öffentlichkeit; Symbol; Hitlergruss; Symbole; Werbend; Verbreiten; Bundesrat; Person; Rassendiskriminierende; Gebärde; Rassistische; Bericht; Gruss; Verwendung; Recht; Tatbestand; Propaganda; Unbeteiligte; Beschwerde; Rassendiskriminierung; Veranstaltung; Verwendet; Gedanken; Personen; öffentlich; Zeichnet; Umstände
84 IV 17Ist das Vergehen des Art. 216 StGB ein Dauerdelikt?
Person; Personenstand; Personenstandes; Fälschung; Unterdrückung; Erfolg; Verletzung; Fortgesetzt; Vergehen; Zustand; Handlung; Kindes; Rechtswidrig; Handlungen; Wiederholt; Wirklichkeit; Lässt; Fortgesetzte; Dauerdelikt; Ehelicherklärung; Erwägungen; Falschen; Kantons; Staatsanwaltschaft; Abgeschlossen; Verübt; Zivilstandregister; Urteilskopf; Eintrages

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2016.16Organisation criminelle (art. 260ter CP). Blanchiment d'argent aggravé (art. 305bis ch. 2 let. a CP). Vol par métier (art 139 ch. 1 et 2 CP). Violation de domicile (art. 186 CP). D Organisation; été; un; il; Consid; Criminel; organisation; Peine; Prévenu; Criminelle; une; être; Pénal; Entre; Cette; Infra; Argent; Décembre; Pénale; Infraction; Comme; Auteur; Janvier; Leurs; Fédéral; Personne
RR.2016.118Assistenza giudiziaria internazionale in materia penale all'Italia. Consegna di mezzi di prova (art. 74 AIMP). L Della; Consid; Penal; Assistenza; Federal; Penale; Fatti; Federale; Autorità; Procedimento; Delle; Esser; Domanda; assistenza; Criminale; Giudiziaria; Italia; Ricorrente; Essere; Tribunale; Svizzera; Lett; Parte; Organizzazione; Quanto; Quali
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