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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 257 StPO vom 2020

Art. 257 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 257 Bei verurteilten Personen

Das Gericht kann in seinem Urteil anordnen, dass eine Probe genommen und ein DNA-Profil erstellt wird von Personen:

a.
die wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden sind;
b.
die wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität verurteilt worden sind;
c.
gegenüber denen eine therapeutische Massnahme oder die Verwahrung angeordnet worden ist.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 257 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210097Mehrfache sexuelle Nötigung etc.Digte; Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Digten; Privatklägerin; Geschädigte; Beschuldigten; Lichen; Geschädigten; Verteidigung; Übergriff; Sexuell; Aussage; Vorinstanz; Handlung; Sexuellen; Recht; Handlungen; Mutter; Penis; Amtlich; Habe; Amtliche; Übergriffe; Aussagen; Einvernahme; Berufung
ZHSB210472Qualifizierte einfache Körperverletzung etc.Schuldig; Privatkläger; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Teidigung; Verteidigung; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Recht; Vorinstanz; Kantons; Prot; Perverletzung; Urteil; Amtlich; Berufung; Körperverletzung; Untersuchung; Amtliche; Privatklägers; Verfahren; Einvernahme; Brecheisen; Freiheitsstrafe; Einfache; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.56 (AG.2021.532)Befehl für erkennungsdienstliche Erfassung und nicht-invasive ProbenahmeSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Erkennungsdienstliche; Erfassung; Delikte; Werden; Beschwerdeführers; Insbesondere; Staatsanwaltschaft; Vorfall; Gemäss; Weiter; Bereits; Bundesgericht; Haben; Person; Könne; Andere; Januar; Stellt; Notwendig; Allfällige; Können; Vorliegend; Massnahmen; Haben; Umgehend; Unentgeltliche; Mehrfache
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2009.76Auslieferung an Polen. Beschwerde gegen Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Recht; Polen; Verfahren; Staat; Schweiz; Polnischen; Urteil; Rechtshilfe; Behörde; Ersuchende; Verfahren; Ersuchenden; Behandlung; Bundesamt; Gericht; Bundesstrafgericht; Entscheid; Beschwerdeführers; Behörden; Reich; Verfahrens; Beweis; Rechtliche; Bundesgericht; Punkt; Ersucht
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