Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)
Art. 257 OR de 2022
Art. 257
Le loyer est la rémunération due par le locataire au bailleur pour la cession de l’usage de la chose.
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Art. 257 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF220050 | Rechtsschutz in klaren Fällen / Ausweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Mietzins; Entscheid; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Eigentümerin; Beschwerdeführern; Frist; Zahlung; Vorinstanzlichen; Mietzinse; Wohnung; Erwägung; Kündigung; Streitwert; Vorliegende; Gesuch; Mietzinses; Erhob; Mietvertrag; Bundesgericht; Eigentümerinnen; Ausweisung; Partei; IVm; Streitgegenständlich; Eingabe |
ZH | HG210265 | Forderung | Schaden; Mietzins; Betreibung; Klagte; Klagten; Miete; Recht; Beklagten; Schadenersatz; Klage; Mietvertrag; Betrag; Mieter; Büroräumlichkeit; Büroräumlichkeiten; Zahlung; Mietzinse; Unbestritten; Abstellplatz; Rückgabe; Zuzüglich; Zinsen; Parteien; Quartal; Verspätete; Vorzeitig; Frist; Forderung; Betreibungskosten; Aufgr |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 218 (4A_571/2020) | Regeste Art. 259g OR ; Hinterlegung des Mietzinses; Erfüllungswirkung. Hinterlegt ein Mieter im Zeitpunkt der Hinterlegung bereits fällige Mietzinse, bewirkt die Hinterlegung keine Tilgung der Mietzinsschuld (E. 3.3). | Mietzins; Hinterlegung; Mietzinse; Mieter; Vermieter; Fällig; Zahlung; Mieterin; Voraussetzungen; Hinterlegte; Beschwerde; Erfüllungswirkung; Recht; Auslegung; Vermieterin; Fälliger; Zweck; Entscheid; Urteil; Lagerraum; Frist; Erfüllt; Zivilgericht; GIGER; Hinterlegten; Mietzinses; Zahlungsfrist; Botschaft; Element |
142 III 557 | Art. 259d OR; Mietzinsherabsetzung wegen Mangel. Eine Herabsetzung des Mietzinses gemäss Art. 259d OR kann auch noch nach der Beseitigung eines Mangels oder der Beendigung des Mietverhältnisses verlangt werden (E. 8).
| Herabsetzung; Mieter; Recht; Mietzins; Mangel; Vermieter; Verhält; Recht; Mängel; Herabsetzungs; Mangels; Urteil; Gestaltung; Gestaltungs; Mietverhältnis; Vertrag; Mietverhältnisses; Mietzinse; Abgegeben; Beendigung; Herabsetzungserklärung; Mieters; Herab; Gestaltungsrecht; Abgabe; Zeitpunkt; Auslegung; Hinweis; Anspruch |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2013/18 | Sozialhilfe an Auslandschweizer | Sozialhilfe; Bundes; Mietkaution; Gemeinde; Kanton; Kaution; Beschwerde; Ausland; Sicherheit; Schweiz; Unterstützung; übernehme; Beschwerdeführer; Recht; übernehmen; Auslegung; Auslandschweizer; Zuständig; Zuständigkeit; übernommen; Unterstützt; Sicherheitsleistung; Urteil; Kantone; Zweck; Bundesverwaltungsgericht; Person; Leistung; Mietkautionen |
C-5883/2010 | Sozialhilfe an Auslandschweizer | Bundes; Sozialhilfe; Mietkaution; Beschwerde; Gemeinde; Kanton; Kaution; Recht; Beschwerdeführer; Schweiz; Sicherheit; Vorinstanz; Ausland; übernehme; Bundesverwaltungsgericht; Unterstützung; Mietkautionen; übernehmen; Zuständig; Auslegung; Aufenthalt; Kantone; Vermieter; Urteil; Sicherheitsleistung; Zuständigkeit; Leistung; Bundesamt; Auslandschweizer |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2013.26 | Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, Verletzung des Bankgeheimnisses. | Münze; Münzen; Münztableau; Linder; Schuldig; Franken; Subject:; Verfahren; Attachments:; Beschuldigte; Urteil; Freitag; Bundes; Münzset; Herrenarmbanduhr; Recht; Münzset; Hinundweg; zip; Anklage; Beschuldigten; Deutsche; Betrag; Gedenk; Daten; Anklageschrift; Urteils; Gericht; Höhe |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
KREN KOSTKIEWICZ | Kommentar navigator.ch | 2016 |
Hans Giger | Berner Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch | 2015 |