Obligationenrecht (OR)
Art. 257 OR vom 2023
Art. 257
Der Mietzins ist das Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Überlassung der Sache schuldet.
2. Nebenkosten >a. Im Allgemeinen
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Art. 257 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF220050 | Rechtsschutz in klaren Fällen / Ausweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Mietzins; Entscheid; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Eigentümerin; Beschwerdeführern; Frist; Zahlung; Vorinstanzlichen; Mietzinse; Wohnung; Erwägung; Kündigung; Streitwert; Vorliegende; Gesuch; Mietzinses; Erhob; Mietvertrag; Bundesgericht; Eigentümerinnen; Ausweisung; Partei; IVm; Streitgegenständlich; Eingabe |
ZH | HG210265 | Forderung | Schaden; Mietzins; Betreibung; Klagte; Klagten; Miete; Recht; Beklagten; Schadenersatz; Klage; Mietvertrag; Betrag; Mieter; Büroräumlichkeit; Büroräumlichkeiten; Zahlung; Mietzinse; Unbestritten; Abstellplatz; Rückgabe; Zuzüglich; Zinsen; Parteien; Quartal; Verspätete; Vorzeitig; Frist; Forderung; Betreibungskosten; Aufgr |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 218 (4A_571/2020) | Regeste Art. 259g OR ; Hinterlegung des Mietzinses; Erfüllungswirkung. Hinterlegt ein Mieter im Zeitpunkt der Hinterlegung bereits fällige Mietzinse, bewirkt die Hinterlegung keine Tilgung der Mietzinsschuld (E. 3.3). | Mietzins; Hinterlegung; Mietzinse; Mieter; Vermieter; Fällig; Zahlung; Mieterin; Voraussetzungen; Hinterlegte; Beschwerde; Erfüllungswirkung; Recht; Auslegung; Vermieterin; Fälliger; Zweck; Entscheid; Urteil; Lagerraum; Frist; Erfüllt; Zivilgericht; GIGER; Hinterlegten; Mietzinses; Zahlungsfrist; Botschaft; Element |
142 III 557 | Art. 259d OR; Mietzinsherabsetzung wegen Mangel. Eine Herabsetzung des Mietzinses gemäss Art. 259d OR kann auch noch nach der Beseitigung eines Mangels oder der Beendigung des Mietverhältnisses verlangt werden (E. 8).
| Herabsetzung; Mieter; Recht; Mietzins; Mangel; Vermieter; Verhält; Recht; Mängel; Herabsetzungs; Mangels; Urteil; Gestaltung; Gestaltungs; Mietverhältnis; Vertrag; Mietverhältnisses; Mietzinse; Abgegeben; Beendigung; Herabsetzungserklärung; Mieters; Herab; Gestaltungsrecht; Abgabe; Zeitpunkt; Auslegung; Hinweis; Anspruch |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2013/18 | Sozialhilfe an Auslandschweizer | Sozialhilfe; Bundes; Mietkaution; Gemeinde; Kanton; Kaution; Beschwerde; Ausland; Sicherheit; Schweiz; Unterstützung; übernehme; Beschwerdeführer; Recht; übernehmen; Auslegung; Auslandschweizer; Zuständig; Zuständigkeit; übernommen; Unterstützt; Sicherheitsleistung; Urteil; Kantone; Zweck; Bundesverwaltungsgericht; Person; Leistung; Mietkautionen |
C-5883/2010 | Sozialhilfe an Auslandschweizer | Bundes; Sozialhilfe; Mietkaution; Beschwerde; Gemeinde; Kanton; Kaution; Recht; Beschwerdeführer; Schweiz; Sicherheit; Vorinstanz; Ausland; übernehme; Bundesverwaltungsgericht; Unterstützung; Mietkautionen; übernehmen; Zuständig; Auslegung; Aufenthalt; Kantone; Vermieter; Urteil; Sicherheitsleistung; Zuständigkeit; Leistung; Bundesamt; Auslandschweizer |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2013.26 | Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, Verletzung des Bankgeheimnisses. | Münze; Münzen; Münztableau; Linder; Schuldig; Franken; Subject:; Verfahren; Attachments:; Beschuldigte; Urteil; Freitag; Bundes; Münzset; Herrenarmbanduhr; Recht; Münzset; Hinundweg; zip; Anklage; Beschuldigten; Deutsche; Betrag; Gedenk; Daten; Anklageschrift; Urteils; Gericht; Höhe |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
KREN KOSTKIEWICZ | Kommentar navigator.ch | 2016 |
Hans Giger | Berner Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch | 2015 |