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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 256 ZPO vom 2023

Art. 256 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 256

Entscheid

1 Das Gericht kann auf die Durchführung einer Verhandlung verzichten und auf­grund der Akten entscheiden, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

2 Erweist sich eine Anordnung der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Nachhinein als unrichtig, so kann sie von Amtes wegen oder auf Antrag aufgehoben oder abgeän­dert werden, es sei denn, das Gesetz oder die Rechtssicherheit ständen entgegen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 256 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220088Öffentliche letztwillige Verfügung (Wiedererwägung)Berufung; Testament; Erblasser; Vernichtung; Vorinstanz; Recht; Berufungsbeklagte; Entscheid; Erblasserin; Verfügung; Widerruf; Notar; Letztwillige; Läge; Testamente; Testamentes; öffnung; Willen; Berufungskläger; Urteil; Berufungsbeklagten; Verfahren; Gungen; Wiedererwägung; Partei; Rechtlich; Notariat; Gericht; Widerrufs; Parteien
ZHPF220049Erbausschlagung / ProtokollierungBeschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Ausschlagungserklärung; Vorinstanz; Aufl; Einzelgericht; Verfahren; Protokoll; Summarische; Eingabe; Protokollierung; Erhob; Freiwilligen; Gerichtsbarkeit; Dietikon; Bundesgericht; Summarischen; Urteil; Obergericht; Angefochtene; Vertreten; Oberrichterin; Erbausschlagung; Erhoben; Zivilkammer; Beilage; Akten; Treten; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180008Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Partei; Schiedsrichter; Gesuchsgegnerin; Parteien; Ernennung; Schiedsgericht; Uster; Schlichtungsbehörde; Gericht; Obergericht; Pacht; Eingabe; UP/URV; Verwaltungskommission; Frist; Kantons; Schlichter; Zuständig; Miete; Schiedsrichters; Staatliche; Obergerichts; Verfahren; Schiedsvereinbarung; ISv; Schiedsgerichts; Wiedererwägung
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Beschwerde; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Beschwerdeführer; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Rechtsmittel; Aufsichtsbeschwerde; Vorinstanz; Zuständig; Notariats; Kognition; Erblasser; Ziffer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 100 (4A_364/2017)Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6). Verwaltungsrat; Verwaltungsrats; Einsicht; Auskunft; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Aktionär; Einsichts; Gerichtlich; Auskunfts; Klage; Leistungsklage; Einsichtsrecht; Verwaltungsratsmitglied; Summarische; Aktien; Mitglied; Entscheid; Urteil; Gerichtliche; Durchsetzung; Schweizer; Klagemöglichkeit; Gesuch; Aktionärs; Bundesgericht; Durchgesetzt; Kann
141 I 241 (4A_334/2015)Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 29a BV; Art. 8 Abs. 2 BV; Art. 120 ZPO; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen. Für ein Verfahren der vorsorglichen Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege; wurde diese dennoch gewährt, kann sie gestützt auf Art. 120 ZPO entzogen werden (E. 3). Weder aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK noch aus Art. 29a und 8 Abs. 2 BV lässt sich ein kostenloser Zugang zum Verfahren nach Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO ableiten (E. 4). Recht; Entgeltliche; Unentgeltliche; Beschwerde; Rechtspflege; Beschwerdeführer; Vorsorglich; Verfahren; Vorsorgliche; Verfahren; Beweisführung; Vorsorglichen; Urteil; Unentgeltlichen; Verfügung; Anspruch; Gericht; Person; Diskriminierung; Zugang; Entzug; Bundesgericht; Beurteilung; Beweisführungsverfahren; Diskriminierungsverbot; Hauptverfahren; Rechtsprechung; Audienz; Einzelgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MartinKaufmann Kommentar, 2. Aufl., Zürich2016
Marco Chevalier Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozess- ordnung, Zürich2010
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