Code civil suisse (CC)
Der Art. 256 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 256 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LZ170013 | Vaterschaft | Berufung; Recht; Klage; Klägers; Vorinstanz; Beklagten; Anfechtung; Berufungsverfahren; Verfahren; Mutter; Vater; Partei; Vormalige; Abstammung; Vormaligen; Vaters; Vaterschaft; Sistierung; Entscheid; Vaterschaftsvermutung; Abgewiesen; Ziffer; Mitteilung; Anfechtungsklage; Frist; Rechtsbegehren; Gericht; Parteientschädigung; Registervater |
ZH | RZ160001 | Unterhalt | Unterhalt; Beschwerde; Beklagten; Verzicht; Vorinstanz; Eltern; Mündige; Mündigen; Sozialhilfe; Unterstützung; Gemeinwesen; Mutter; Finanziell; Gültig; Urteil; Mündigenunterhalt; Ausbildung; Verfahren; Interesse; Zumutbar; Beziehung; Unterhaltspflicht; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Finanzielle; Kinder; Zahlen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO110075 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Klage; Verfahren; Person; Anfechtung; Unentgeltlichen; Obergericht; Vater; Zivilprozessordnung; Personenstand; Vaterschaft; Entscheid; Schweiz; Gericht; Rechtsbegehren; Bestellung; Anspruch; Schlichtungsverfahren; Gewährung; Klagen; Beurteilung; Kantons; Kindes; Aussichtslos |
LU | RRE Nr. 2646 | Anfechtung der Vermutung der Vaterschaft; Vertretungsbeistandschaft. Art. 256 Abs. 2, 392 Ziff. 2 ZGB. Die Anfechtung der Vermutung der Vaterschaft durch ein Kind und die hierfür erforderliche Ernennung eines Kollisionsbeistandes kann gegen das Kindswohl verstossen, wenn damit ein erheblicher Eingriff in die Verhältnisse des Kindes verbunden ist. | Vater; Vaterschaft; Kindes; Interesse; Entscheid; Anfechtung; Zeitpunkt; Biologisch; Biologische; Beschwerde; Mutter; Gutachten; Liegende; Haushalt; Gemeinsame; Obhut; Elterliche; Situation; Obergericht; Gewalt; Prüfen; Kinderpsychiatrische; Entwicklung; Tatsache; Unmündigkeit; Verhältnis; Kollisionsbeistand; Ehemann |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 1 (5A_332/2017) | Art. 28, 252 und 256 ZGB; Art. 8 EMRK; Frage des Anspruches auf Kenntnis seiner Nachkommen. Der Ehemann der gebärenden Mutter ist ex lege rechtlicher Vater des Kindes (E. 4.1). Der Dritterzeuger des Kindes ist weder zur Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes noch zur eigenen Anerkennungserklärung befugt (E. 4.2). Aus der betreffenden Gesetzeslage resultiert keine Persönlichkeitsverletzung (E. 4.4.1), ebenso wenig aus der unterlassenen Anfechtung der Vaterschaft durch den Ehemann (E. 4.4.2). Anspruch auf Kenntnis seiner Deszendenten (E. 4.4.3)? | Vater; Vaters; Vaterschaft; Persönlichkeit; Kindes; Anspruch; Ehemann; Mutter; Recht; Anfechtung; Beschwerde; Klage; Abstammung; Beschwerdeführer; Genetische; Person; Familie; Kindesverhältnis; Deutschland; Feststellung; Widerrechtlich; Urteil; Gericht; Gesetzes; Ehemannes; Verletze; Herstellung; Familienrecht; Abklärung |
141 III 43 (4A_238/2014) | Organisationsmängelverfahren. Ein rechtskräftiger Auflösungsentscheid nach Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR kann nicht gestützt auf Art. 195 SchKG widerrufen werden (E. 2).
| Auflösung; Organ; Organisation; Konkurs; Recht; Auflösungsentscheid; SchKG; Nachträglich; Widerrufen; Nachträgliche; Organisationsmangel; Gesellschaft; Gesetzgeber; Behebung; Richter; Organisationsmangels; Widerruf; Verfahren; Massnahme; Regel; Rechtskräftig; Konkursverfahren; Voraussetzung; Beschwerde; Organisationsmängelverfahren; Urteil; Formell; Liquidation; Vorschrift; Voraussetzungen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Ingeborg Schwenzer | Kommentar, Zivilgesetzbuch I | 2002 |
Hegnauer | Berner Kommentar, N. 127 Art. 256 ZGB | 1987 |