E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Der Art. 256 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 256 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ170013VaterschaftBerufung; Recht; Klage; Klägers; Vorinstanz; Beklagten; Anfechtung; Berufungsverfahren; Verfahren; Mutter; Vater; Partei; Vormalige; Abstammung; Vormaligen; Vaters; Vaterschaft; Sistierung; Entscheid; Vaterschaftsvermutung; Abgewiesen; Ziffer; Mitteilung; Anfechtungsklage; Frist; Rechtsbegehren; Gericht; Parteientschädigung; Registervater
ZHRZ160001UnterhaltUnterhalt; Beschwerde; Beklagten; Verzicht; Vorinstanz; Eltern; Mündige; Mündigen; Sozialhilfe; Unterstützung; Gemeinwesen; Mutter; Finanziell; Gültig; Urteil; Mündigenunterhalt; Ausbildung; Verfahren; Interesse; Zumutbar; Beziehung; Unterhaltspflicht; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Finanzielle; Kinder; Zahlen
Dieser Artikel erzielt 17 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO110075Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Klage; Verfahren; Person; Anfechtung; Unentgeltlichen; Obergericht; Vater; Zivilprozessordnung; Personenstand; Vaterschaft; Entscheid; Schweiz; Gericht; Rechtsbegehren; Bestellung; Anspruch; Schlichtungsverfahren; Gewährung; Klagen; Beurteilung; Kantons; Kindes; Aussichtslos
LURRE Nr. 2646Anfechtung der Vermutung der Vaterschaft; Vertretungsbeistandschaft. Art. 256 Abs. 2, 392 Ziff. 2 ZGB. Die Anfechtung der Vermutung der Vaterschaft durch ein Kind und die hierfür erforderliche Ernennung eines Kollisionsbeistandes kann gegen das Kindswohl verstossen, wenn damit ein erheblicher Eingriff in die Verhältnisse des Kindes verbunden ist.Vater; Vaterschaft; Kindes; Interesse; Entscheid; Anfechtung; Zeitpunkt; Biologisch; Biologische; Beschwerde; Mutter; Gutachten; Liegende; Haushalt; Gemeinsame; Obhut; Elterliche; Situation; Obergericht; Gewalt; Prüfen; Kinderpsychiatrische; Entwicklung; Tatsache; Unmündigkeit; Verhältnis; Kollisionsbeistand; Ehemann
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 1 (5A_332/2017)Art. 28, 252 und 256 ZGB; Art. 8 EMRK; Frage des Anspruches auf Kenntnis seiner Nachkommen. Der Ehemann der gebärenden Mutter ist ex lege rechtlicher Vater des Kindes (E. 4.1). Der Dritterzeuger des Kindes ist weder zur Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes noch zur eigenen Anerkennungserklärung befugt (E. 4.2). Aus der betreffenden Gesetzeslage resultiert keine Persönlichkeitsverletzung (E. 4.4.1), ebenso wenig aus der unterlassenen Anfechtung der Vaterschaft durch den Ehemann (E. 4.4.2). Anspruch auf Kenntnis seiner Deszendenten (E. 4.4.3)? Vater; Vaters; Vaterschaft; Persönlichkeit; Kindes; Anspruch; Ehemann; Mutter; Recht; Anfechtung; Beschwerde; Klage; Abstammung; Beschwerdeführer; Genetische; Person; Familie; Kindesverhältnis; Deutschland; Feststellung; Widerrechtlich; Urteil; Gericht; Gesetzes; Ehemannes; Verletze; Herstellung; Familienrecht; Abklärung
141 III 43 (4A_238/2014)Organisationsmängelverfahren. Ein rechtskräftiger Auflösungsentscheid nach Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR kann nicht gestützt auf Art. 195 SchKG widerrufen werden (E. 2).
Auflösung; Organ; Organisation; Konkurs; Recht; Auflösungsentscheid; SchKG; Nachträglich; Widerrufen; Nachträgliche; Organisationsmangel; Gesellschaft; Gesetzgeber; Behebung; Richter; Organisationsmangels; Widerruf; Verfahren; Massnahme; Regel; Rechtskräftig; Konkursverfahren; Voraussetzung; Beschwerde; Organisationsmängelverfahren; Urteil; Formell; Liquidation; Vorschrift; Voraussetzungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ingeborg Schwenzer Kommentar, Zivilgesetzbuch I2002
HegnauerBerner Kommentar, N. 127 Art. 256 ZGB 1987
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz