Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 256 StPO vom 2023
Art. 256
Massenuntersuchungen
Das Zwangsmassnahmengericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Verbrechens die Entnahme von Proben und die Erstellung von DNAProfilen gegenüber Personen anordnen, die bestimmte, in Bezug auf die Tatbegehung festgestellte Merkmale aufweisen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Art. 256 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH110165 | Beschwerde gegen Anordnung von Massenuntersuchungen. Anfechtungsobjekt der Beschwerde | Beschwerde; Verfügung; Zwangsmassnahme; Beschwerdegegnerin; Person; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeführer; Vorladung; Personen; Anordnung; Recht; Zwangsmassnahmengerichts; Untersuchung; Wangenschleimhautabstrich; Anfechtung; Personenkreis; Allgemeinverfügung; Massenuntersuchung; Polizeiliche; Angefochten; Wangenschleimhautabstrichs; Gallen; Virtuell; Massnahme; Abgabe; Lehre; Zürich/St; Akzessorisch; Kantons |
SH | Nr. 51/2009/25A | Art. 234 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 und Art. 262 Abs. 2 StPO. Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verbunden mit einem Antrag auf Freispruch | Anklage; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gericht; Kanton; Kantons; Richter; Zweifel; Klagte; Angeklagte; Verfahren; Angeklagten; Kantonsgericht; Freispruch; Anklageschrift; Einzelrichter; Rechtlich; Recht; Verhalten; Kantonsgerichts; Einzelrichterin; Schriftlich; Erheben; Hinweis; Beurteilung; Rechtlicher; Anklageerhebung; Verfahren; Gericht; Schriftliche |
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2017.134 (AG.2017.712) | Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung | Schwer; Beschwerde; Strafbefehl; Einsprache; Beschwerdeführerin; Einzelgericht; Staatsanwaltschaft; Gemäss; Diesen; Worden; Strafsachen; August; Basel-Stadt; Strafbefehls; Zuständig; Erlassen; Hätte; Verfügung; Erhoben; Stellt; Gemeinnützige; Arbeit; Angefochten; Entscheid; Schweiz; Rechtzeitig; Strafgericht; Vorinstanz; Nichteintreten; Schweizerischen |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.