Art. 254 ZGB vom 2023
Art. 254
239 239 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 3 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
240 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).
A. Vermutung >I. Elternschaft des Ehemannes
241 241 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NC100014 | Anfechtung der Vaterschaft | Beklagten; Berufung; Vater; Klägers; Unentgeltliche; Berufungsverfahren; Geschlechtsverkehr; Beweis; Vaterschaft; Verfahren; Gericht; Behauptung; Unentgeltlichen; Gutachten; Urteil; Speichelprobe; Geboren; Behauptet; Glaubhaft; Kindes; Streetparade; Prozessführung; ZPO/ZH; Empfängnis; Einzelrichter; Aussage; Behauptungen; Umstände |
SH | Nr. 10/2000/5 | Art. 254 Ziff. 2 und Art. 255 Abs. 1 ZGB; Art. 15 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 lit. b, Art. 66, Art. 68 IPRG; Art. 127 Abs. 1, Art. 133, Art. 254 und Art. 255 ZPO. Anfechtung der Vaterschaft eines während der Ehe gezeugten Kindes; Gerichtsstand und anwendbares Recht; Vereitelung der DNA-Analyse durch Verweigerung der Blutentnahme | Beweis; Recht; Vater; Zweitbeklagte; Kindes; Indiz; Vaters; Aufenthalt; Russische; Anfechtung; Gewöhnliche; Vaterschaft; Läge; Schweiz; Beweis; Erstbeklagte; Kanton; Klage; Berufung; Mutter; Gewöhnlichen; Klägers; Verweigerung; Verkehr; Analyse; Erstbeklagten; Empfängnis; Zweitbeklagten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 III 241 (5A_506/2007) | Art. 8 EMRK, Art. 28 ZGB; Schutz der Identität. Anspruch des volljährigen ehelichen Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (E. 5). | Beschwerde; Abstammung; Anspruch; Interesse; Beschwerdeführerin; Recht; Urteil; Beschwerdegegner; Vater; Interessen; Rechtlich; Genetische; Klage; Jäggi; Statusklage; Obergericht; Untersuchung; Eltern; Leibliche; Identität; Anspruchs; Person; Feststellung; Anfechtung; Droit; Durchsetzung; Kindes; Schutz; Rechtlicher; Genetischen |
129 III 288 | Art. 68 Abs. 1 und Art. 69 IPRG; anwendbares Recht bei gerichtlicher Anfechtung des Kindesverhältnisses. Berufungsfähigkeit von Vor- und Zwischenentscheiden nach Art. 50 Abs. 1 OG (E. 2). Als gewöhnlicher Aufenthalt (Art. 20 Abs. 1 lit. b IPRG) des Kindes ist im Rahmen von Art. 68 Abs. 1 IPRG der Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen zu verstehen (E. 4.1). Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes im massgeblichen Zeitpunkt (Art. 69 IPRG) der Geburt und der Klageerhebung (E. 4.2 und 4.3). Findet im Zeitpunkt der Klageerhebung ein anderes Recht Anwendung als im Zeitpunkt der Geburt, ist eine Prüfung der Interessenlage des Kindes nach Art. 69 Abs. 2 IPRG vorzunehmen (E. 4.4). | Kindes; Recht; Aufenthalt; Gewöhnlich; Klage; Gewöhnliche; Geburt; Argentinien; Zeitpunkt; Kindesverhältnis; Anfechtung; Kindesverhältnisses; Mutter; Argentinische; Gewöhnlichen; Berufung; Interesse; Bundesgericht; Angefochten; Zwischenentscheid; Schweiz; Argentinisches; Urteil; Interessen; Angefochtenen; Vorinstanz; Klageerhebung; Appellationshof |