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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Der Art. 254 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 636Art. 278 SchKG, Art. 254 ZPO; Verfahren der Einsprache gegen den Arrestbefehl; Beweis. Zulässiges Beweismittel (E. 4). Procédure; Séquestre; Consid; Preuve; Moyen; été; Moyens; Arrêt; Sommaire; être; Cours; Contre; Admis; Recours; Droit; Trois; Avoir; Privée; Requête; Avril; Expertise; Cause; D'opposition; Société; Rejeté; Administration; Parties; Faits; Civil; Production
101 III 76Zweite Gläubigerversammlung (Art. 252 ff. SchKG). 1. Die der zweiten Gläubigerversammlung vorbehaltenen Beschlüsse dürfen auch auf dem Zirkularweg gefasst werden (Erw. 2). 2. Ob die Nichtbestätigung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses gerechtfertigt ist, kann das Bundesgericht nicht überprüfen. Gründe für die Nichtbestätigung (Erw. 3). Gläubiger; Zirkular; Konkurs; Bundesgericht; Gläubigerversammlung; Nichtbestätigung; Rekurrenten; Gläubigerausschusses; Zirkularweg; Schuldbetreibung; Konkursverwaltung; Rekurs; Mitglied; SchKG; Entscheid; Beantragte; Einsprache; Erwägungen; Anlass; überprüfen; Albert;Praxis; Bundesgerichts; Gerechtfertigt; Aufsichtsbehörde; Gefasst; Beschlüsse; Vorbehaltenen; Aufl
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